Tipps und Tricks der Berater
Hallo,
ich habe für meine beiden Fahrzeuge die bestehende Versicherung gekündigt und möchte wechseln.
Beim sondieren möglicher Alternativen hatte ich ein Beratungsgespräch. Bei der Angabe der Tarifmerkmale kamen auch die Themen "Fahrer unter 23 Jahren" und "Garage" zur Sprache.
Zum Thema "Fahrer unter 23" schlug mir der Berater vor, diese nicht anzugeben, sollte es doch zu einem Schaden durch einen Fahrer unter 23 kommen würde auf jeden Fall durch die Versicherung reguliert und nur für das laufende Versicherungsjahr der Fahrer unter 23 rückwirkend berücksichtigt werden.
Bei der Garage wurde mir vorgeschlagen in beiden Verträgen das Tarifmerkmal " abgeschlossene Garage" anzugeben, obwohl ich nur über eine einzige abschließbare Garage verfüge. Hier wurde argumentiert, dass die regelmäßige Unterbringungsmöglichkeit ausreichend sei.
Was halten die Profis von diesen Tipps und Tricks?
Beste Antwort im Thema
Das nenne ich doch mal eine prima "Beratung"😠
Mannomann: HighspeedRS hatte es schon geschrieben: DU bist der Dumme, welcher die Scherereien hat, wenn ein Schaden passiert.
Also wenn sich während der Laufzeit etwas ändert und man vergisst das der Versicherung mitzuteilen - ok, kann passieren.
Aber von vornherein einen Vertrag mit unzutreffenden Tarifmerkmalen an den Mann bringen zu wollen - das ist schlicht unseriös.
Mach doch mal weiter: K.A., wieviel du im Jahr fährst, aber mehr als 5000 Kilometer keinesfalls angeben - kann ja nix passieren.🙄
Er soll einfach ALLE günstigen Tarifmerkmale anführen und ALLE ungünstigen weglassen - mann so einfach ist doch die Welt!
Meine Meinung: Wenn einer schon so anfängt und auf Teufel komm raus eine billige Prämie herbeiführen will - ohne Rücksicht auf (deine) Verluste, dann würde ICH mich zu einem seriösen Berater begeben.
@Dino
Das Beratungsprotokoll hilft hier nicht weiter.
Hier wird nur dokumentiert, worüber der Kunde beraten wurde bzw. zum Umfang (z.B. Kunde wünscht keine Insassen-Unfallversicherung und auch sonst keine weiteren Verträge).
Tarifmerkmale werden im Beratungsprotokoll nicht erfasst und festgehalten.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jw61
Dennoch die Frage und deshalb dieser Thread, ob
1. bewußt unrichtige Angaben tatsächlich gängige Praxis
und
Gängige Praxis ist das m.M. nach nicht. Wie beim Schwarzfahren oder Ladendiebstahl gibt es eine Dunkelziffer von X.
Zitat:
Original geschrieben von jw61
2. diese durch die Versicherungswirtschaft mehr oder weniger offen kommuniziert werden.
Wen meinst du mit Versicherungswirtschaft?
Die Gesellschaften selbst werden sich kaum die Mühe mit 20 Tarifen und deren Merkmalen machen, um dann zu sagen : Kreuz an was für dich am besten ist.
Zitat:
Original geschrieben von jw61
Der ehrliche und korrekte Verbraucher wäre dann folglich der Dumme.
Dann bin ich doch lieber der Dumme und kann ruhig schlafen.Auf lange Sicht gesehen ist der Dumme bestimmt gar nicht so dumm.
Gruß,
Joschi
Wenn du keinen Unfall baust schon.
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von jw61
(...)Die Folgen unrichtiger Angaben sind in den "Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung" unter Ziffer L.4.3 abschließend vertraglich geregelt. Bei unrichtigen Angaben zu Merkmalen der Beitragrechnung oder nicht angezeigten Änderungen, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahr der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsrechnung entspricht.Nicht mehr und nicht weniger.
(...)
Vorsicht - und lieber noch einmal genauer lesen - ob hier von "abschließend" tatsächlich die Rede sein kann.
Es gibt nämlich auch Sätze wie:
Zitat:
K.3.4
Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet.
Alles in allem ist davon abzuraten, unrichtige Angaben zu machen - erst recht wissentlich.
Dem "Berater" ist die Haustür zu zeigen - von außen.
Von gängiger Praxis kann meiner Meinung nach nicht die Rede sein - und nein, ich für meinen Teil seh es auch nicht als Kavaliersdelikt an oder habe im Bekanntenkreis bei einer Umfrage derartige Meinungen einholen können.
Also - ehrlich währt am längsten, das kommt nicht von ungefähr.
Der Verweis aufs Beratungsprotokoll war übrigens gut... 😉
Grüße
Schreddi
Schreddi, dein Zitat von K.3.4 war mir ebenso hilfreich wie ein Blick in § 19 ( nicht 16) VVG
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html
Fazit: Die Aussage des Versicherungsvermittlers ist höchst unseriös und der ehrliche Versicherungsnehmer ist am (bitteren) Ende der Clevere.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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.... und vorsätzlich falsche Angaben im Versicherungsantrag können u.U. auch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Meldet ein Versicherungsnehmer einen Diebstahlschaden und hat er hierfür keine Zeugen (was zumeist der Fall ist), kommt es auf seine Glaubwürdigkeit an. Und wer sich bereits bei der Antragsaufnahme unredlich zeigt, der wird auch bei einem Diebstahlschaden eher das Nachsehen haben 😎
Zitat:
Original geschrieben von jw61
Schreddi, dein Zitat von K.3.4 war mir ebenso hilfreich wie ein Blick in § 19 ( nicht 16) VVG
§ 19 VVG ist korrekt in der neuen Fassung des VVG, gültig seit 01.01.2008 für Neuverträge.
In der alten Fassung war es der § 16.
Sorry, mein Fehler, aber du hast ja noch die richtige Fassung gefunden.
Dank deines Hinweises mit dem Stichwort Anzeigepflicht wußte ich ja wo ich zu suchen hatte.
Nachdem mir von Versicherungsmaklern und auch hier im Forum kein seriöses und günstigeres Angebot vorlag, habe ich heute meine Kündigung bei der alten Versicherung widerrufen.