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Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 13. März 2018 um 16:20

Trauriges Bild.... mein Marco Polo hatte kein Glück...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. März 2018 um 16:20

Trauriges Bild.... mein Marco Polo hatte kein Glück...

16 weitere Antworten
16 Antworten

Oh man, das tut mir wirklich leid. Bin gespannt was die Versicherung zahlen werden. Meistens streiten sich die Versicherungen untereinander, wer den Schaden begleichen muß und das dauert.....

Sehr ärgerlich ist auch, dass die ganzen Campingsachen die nicht festeingebaut im Bus waren nicht bezahlt werden. Das kann auch in die tausende gehen, je nach dem wie der Bus beladen war.

Ich hoffe aber sehr, dass der Schaden gut beglichen wird und das sonst niemanden etwas passiert ist.

PS: Die Signalhörner der Hupe von Mercedes müssen doch eine anständige Qualität haben, weil diese noch an ihrem Platz am Kabel hängen und nicht dahin geschmolzen sind:-)

Also die Versicherungen zahlen eigentlich immer recht schnell. Das müssen Sie im Übrigen auch - der Wortlaut befindet sich in den Bedingungen der Kfz Versicherung - hier mal ein Beispiel:

Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung

1. Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen

wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.

2. Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn

- wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und

- sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige

feststellen lässt.

3. Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden

wird. Aus diesem Grunde zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats

nach Eingang der Schadenanzeige in Textform. Dies gilt auch für die Zulassungskosten und

die Mobilitätspauschale nach A.2.6.1.a.

4. Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne

unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

Grundsätzlich sollten alle fest mit dem Kfz verbundenen Teile automatisch mitversichert sein - das gilt auch für zusätzliche Anbauten.

Lose Einrichtung (Hausrat) kann ggf. die Hausratversicherung über die Außenversicherungsklausel decken oder man hat sogar die am Markt zu findenen "Camping-Inhaltsversicherer" abgeschlossen. Es gibt auch normale Hausratversicherer, welche auch den Inhalt von Wohnwagen mitversichern.

Das nervigste an so etwas wird sein, dass man ein individuelles Auto verloren hat, was man ggf. für die Entschädigungssumme so nicht wieder bekommt. Ggf. streitet man sich über die Entschädigungssumme. Auch hier regelt die dann entstehende Form das Bedingungswerk (Auszug)

Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe

1. Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließlich der Feststellung des

Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann

vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden.

2. Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie

oder wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen,

wird dieser von dem jeweils Anderen bestimmt.

3. Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer

Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn des Verfahrens von dem

Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns,

wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss

zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen.

4. Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum

Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.

Ich hatte gerade im PDF auf dem Rechner die KRAVAG Bedingungen aus 2016 - somit sind meine Auszüge nicht übertragbar - sollen aber mal darstellen, dass es jetzt Zeit ist einmal das Bedingungswerk zu lesen um seine Rechte und die Vorgehensweise zu kennen (kann man auch mit dem Berater durchgehen - dafür sind diese ja auch da).

Interessant wird in solchen Fällen die "Ermittlung der Zahlungspflicht". Hier muss der Versicherer auch erst einmal die Ursachenermittlung (warum Feuer) der Polizei abwarten. Das kann dann zu einer Verzögerung kommen.

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