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Ticket für falsch Parken berechtigt?

Seat Ibiza 4 (6J)
Themenstarteram 13. April 2016 um 17:15

Hi

Ich komme aus Hannover und parke in der Regel auf dem bekannten Schützenplatz. Da ja leider das Frühlingsfest ist, ist dieser nun halt gesperrt. Da ich heute etwas später in Hannover sein musste musste ich mir also einen Parkplatz suchen. Wegen dem Marathon am vergangenen Sonntag standen neben den Schiltern mit dem Absoluten Halteverbot noch aufgestellte Schilder mit der Beschränkung von 09.-11. April oder 10. April 17h bis 11.April 19h. Jedenfalls habe ich mich heute gefreut, dass ich nach nur 10 Minuten suchen einen Parkplatz gefunden habe und auch das separate Schild noch stand (ca um 9:30 Uhr). Als ich um ca um 15:20 Uhr los fuhr bemerkte ich recht schnell einen weißen Schnipsel an meinem Scheibenwischer. Ich habe angehalten und fand mein Ticket über 15€ Tatforwurf: Sie parkten im absoluten Halteverbot Zeichen 283 Teilweise Sicherheitsstreifen. Ich also gewendet und musste feststellen dass die separaten Schilder auf einmal weg waren.

Mal unter uns.... da gibt es nicht einmal einen "Sicherheitsstreifen"

Leider habe ich keine Beweise, dass dort ein anderes Schild stand. Wie kann ich dagegen angehen?

Beste Antwort im Thema

So hab ich das verstanden: An einer Strasse gilt absolutes Halteverbot (fest installiert). Zusätzlich steht dort ein weiteres mobiles Halteverbotsschild, welches zeitlich beschränkt ist (von ... bis). Nun würde ich davon ausgehen, dass außerhalb des Gültigkeitszeitraums des mobilen Schildes logischerweise das reguläre Halteverbot gilt und somit das Knöllchen zu Recht erteilt wurde.

Gruß

der cobold

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Zwar das falsche Forum, ich meine aber gelesen zu haben, dass das Straßenverkehrsamt über neu aufgestellte Schilder Protokoll führen muss. Insofern müsste es doch möglich sein um Aufklärung zu bitten. Also Widerspruch einlegen und um einen Nachweis bitten.

Themenstarteram 13. April 2016 um 18:57

ja ich weiß aber ich wusste nicht wohin :D

Ich frage morgen mal nach.

Aber ich sehe das doch richtig, dass ein aufgestelltes Schild die Wirkung von festen "aufhebt" oder nicht?

Mobile Verkehrszeichen, die z.B. ein Halten oder Parken verbieten, haben Vorrang vor festen Verkehrszeichen die das Parken erlauben.

Sobald Haltverbote durch Dritte oder städtische Betriebe aufgestellt werden (bei uns mind. 72 Stunden vor Beginn der Gültigkeit), ist ein Aufstellungsprotokoll anzufertigen. Dieses ist der Verkehrsbehörde bzw. Polizeibehörde (je nach Zuständigkeit) vorzuweisen.

am 14. April 2016 um 7:14

Jetzt mal anders herum gefragt: Verstehe ich das richtig das zum Zeitpunkt des parkens (am 13.04.2016) ein Schild dastand, dass das Parken vom 09.-11.04.2016 an dieser Stelle erlaubte an der sich sonst ein absolutes Halteverbot befindet?

So hab ich das verstanden: An einer Strasse gilt absolutes Halteverbot (fest installiert). Zusätzlich steht dort ein weiteres mobiles Halteverbotsschild, welches zeitlich beschränkt ist (von ... bis). Nun würde ich davon ausgehen, dass außerhalb des Gültigkeitszeitraums des mobilen Schildes logischerweise das reguläre Halteverbot gilt und somit das Knöllchen zu Recht erteilt wurde.

Gruß

der cobold

ja, Ticket ist berechtigt.

Der umgekehrte Fall verhält sich genauso :

Parkst du in einem park-erlaubten Bereich und es wird z.B. aus strassenbautechnischen Gründen dort während deiner Parkzeit ein Halteverbot eingerichtet, stehst du im Halteverbot und musst eine evtl. Strafe zahlen.

Themenstarteram 14. April 2016 um 13:47

Zitat:

@cobold2000 schrieb am 14. April 2016 um 10:31:18 Uhr:

So hab ich das verstanden: An einer Strasse gilt absolutes Halteverbot (fest installiert). Zusätzlich steht dort ein weiteres mobiles Halteverbotsschild, welches zeitlich beschränkt ist (von ... bis). Nun würde ich davon ausgehen, dass außerhalb des Gültigkeitszeitraums des mobilen Schildes logischerweise das reguläre Halteverbot gilt und somit das Knöllchen zu Recht erteilt wurde.

Gruß

der cobold

Das mobile Schild sagte aus, dass ein Absolutes Halteverbot vom 9. April bis zum 11. April besteht.

Somit ist soweit ich wusste das mobile gültig. (Wieso sollte man sonst in einer Zeitlich nicht beschränkte Zone eine Begrenzung einführen, wenn dann wieder das feste gilt?

Das Ordnungsamt konnte mir heute noch keine Infos geben. Ich soll mich morgen nochmal dort hin begeben.

am 14. April 2016 um 13:57

Nochmal gefragt: ohne das zeitlich beschränkte Schild steht dort was für ein festes Schild? Ein festes Halteverbotsschild oder ein anderes Schild?

Wann hast du dort genau geparkt? Wenn du dich heute hingestellt hast gilt nicht mehr das mobile Schild sondern wieder das feste Schild.

am 14. April 2016 um 14:36

Zitat:

@Blackdragonn schrieb am 14. April 2016 um 15:47:55 Uhr:

Zitat:

@cobold2000 schrieb am 14. April 2016 um 10:31:18 Uhr:

So hab ich das verstanden: An einer Strasse gilt absolutes Halteverbot (fest installiert). Zusätzlich steht dort ein weiteres mobiles Halteverbotsschild, welches zeitlich beschränkt ist (von ... bis). Nun würde ich davon ausgehen, dass außerhalb des Gültigkeitszeitraums des mobilen Schildes logischerweise das reguläre Halteverbot gilt und somit das Knöllchen zu Recht erteilt wurde.

Gruß

der cobold

Das mobile Schild sagte aus, dass ein Absolutes Halteverbot vom 9. April bis zum 11. April besteht.

Somit ist soweit ich wusste das mobile gültig. (Wieso sollte man sonst in einer Zeitlich nicht beschränkte Zone eine Begrenzung einführen, wenn dann wieder das feste gilt?

Aber das Schild sagt absolut gar nichts über den 13.4. aus.

Außerhalb des Zeitraums hat das Schild keinerlei verkehrsregelnde Wirkung, von daher gelten dann die fest montierten Schilder.

Themenstarteram 14. April 2016 um 15:39

Zitat:

@Tand0r schrieb am 14. April 2016 um 16:36:18 Uhr:

Zitat:

@Blackdragonn schrieb am 14. April 2016 um 15:47:55 Uhr:

 

Das mobile Schild sagte aus, dass ein Absolutes Halteverbot vom 9. April bis zum 11. April besteht.

Somit ist soweit ich wusste das mobile gültig. (Wieso sollte man sonst in einer Zeitlich nicht beschränkte Zone eine Begrenzung einführen, wenn dann wieder das feste gilt?

Aber das Schild sagt absolut gar nichts über den 13.4. aus.

Außerhalb des Zeitraums hat das Schild keinerlei verkehrsregelnde Wirkung, von daher gelten dann die fest montierten Schilder.

Das Schild 283 (Absolutes Halteverbot).

Und wieso stellt man in das Absolute Halteverbot ein Schild, dass ein Absolutes Halteverbot vom 9-11 April regelt? Das ergibt doch keinen Sinn. :D

Themenstarteram 14. April 2016 um 15:43

Neben diesemfesten Schild stand diesesmobile Schild

Ich mache morgen nochmal genaue Fotos

am 14. April 2016 um 21:23

Natürlich macht das keinen Sinn, ändert aber an der Situation nichts.

 

Da hat halt ein Sachbearbeiter vom Schreibtisch aus übersehen das die mobilen Schilder an der Stelle nicht notwendig sind.

Die Firma die mit der Aufstellung beauftragt ist stellt dann ohne zu prüfen, Schilder sind ja so angeordnet.

am 14. April 2016 um 21:30

Sehe gerade, das mobile Schild ist auf den Seitenstreifen erweitert.

 

Deshalb wurden sie aufgestellt.

Normalweise darfst du dort auf dem Seitenstreifen parken aber nicht auf der Fahrbahn.

 

Vom 9-11.4 eben auch nicht auf dem Seitenstreifen.

Themenstarteram 15. April 2016 um 15:56

Ich hab heute bei der Behörte mal wieder mein "Glück" versucht. Erst lief das System nicht und dann konnte noch immer nichts eingesehen werden... zieht sich also noch bis Montag...

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