TFT-Monitor im Auto zugelassen??
Hallo,
wurde von der Polizei angehlaten und bemängelt wurden meine TFT-Monitore im Fahrzeug (einer vorne, einer mittig an der Decke).
Wie ist es rechtlich geregelt? Darf man sowas überhaupt nicht einbauen oder nur unter gewissen Vorraussetzungen oder wie?
Danke
33 Antworten
@Merrow
Danke für die Aufklärung. 😁
Das ist doch albern, denn:
die Anlage 4 zu den §§11,13,14 der FeV sagt aus, daß auch bei hochgradigem beidseitigem Hörverlust >=60% der Führerschein der Klassen A, A1, B, BE, M, L, T erteilt werden kann, wenn keine weiteren schwerwiegenden Mängel (Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen. Auch der Erwerb der C-Klassen (Lkw) ist möglich, D-Klassen (Bus) aber nicht.
deine frage haben sie aber damit NICHT beantwortet 🙂
sie sagen nur, dass jeder polizist dir die laute mukke verbieten darf, das hat ja auch niemand bestritten.
aber sie sagen NICHT, dass ein normaler polizist ohne zusatzausbildung dir deine "technischen ausrüstungen" zu bemängeln, sei es TFTs, zusätzl. einbauen, tieferlegungen und so weiter....
😁
Zitat:
das schlimme ist, und das weiss fast niemand hier:
normale streifenpolizisten dürfen dich weder wegen zu lauter musik noch wegen irgendwelchem angebauten elektronikzeugs anhalten.
aber ok, das andere haben sie nicht beantwortet.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Merrow
Ich hab mich mal erkundigt:
Meine Mail: ...
Die Antwort:Guten Morgen Herr xxx,
Ihre Email-Anfrage zum Thema "laute Musik" möchte ich wie folgt beantworten:
Jeder Polizei-
beamte kann bei Verstößen gegen den § 23 StVO einschreiten und zu laute Musik
unterbinden, der Verstoß kostet 10,- €.Im Fahrzeug eingebaute Musikanlagen interessieren die Polizei ebenso wenig,
solange sie ordnungsgemäß betrieben werden. Eine Musikanlage hat in aller Regel
keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit.Mit freundlichen Grüßen
Da steht doch jeder Beamte darf die Strafe verhängne wegen zu lauter Musik, und die Musikanlagen haben keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit, solange Ordnungsgemäß betrieben.
"technische Zusatzausbildung" höhö....war mir klar, dass es das nicht gibt.
Ihr sagt hier: Zugelassen mit E-Zeichen usw.
Mir gehts darum: Wenn der Polizist fragt, woher ich denn weis, dass dies erlaubt sei, kann ich ja schlecht sagen, "von Motor-Talk"
Mir gehts darum, Paragraphen, Gesetze usw. die den Gebrauch von diesen Geräten erlaubt oder verbietet!
Diese Fakten hat jetzt noch keiner hier dargestellt, sondern immer nur auf das eigene Wissen verwiesen, wo auch keiner genau weis wo es herkommt.
Hat also jemand einen handfesten Beweis, dass die Geräte wie TFT-Monitor mit E-Zeichen in ein Fahrzeug eingebaut werden darf, oder nicht?
natürlich nicht. bei autoradios mit tft mußt du das tft abbauen und bei autos mit einem tft ab werk mußt du es nachträglich wieder entfernen lassen...
man achte auf die ironie
Gilt das mit dem E-Prüfzeichen für alle Autos oder erst für welche ab einem bestimmt Bj?
Ich hab sicher so einiges ohne E-Zeichen verbaut, die hab ich aber schon eingebaut als noch niemand an diese E's gedacht hat.
das gilt ab einen bestimmten baujahr. bei älteren modellen kannst du ja sagen, dass das schon vor der einführung des e zeichens verbaut war.. leider weiß ich das bj gerade nicht !
Zitat:
Original geschrieben von Merrow
Das ist doch albern, denn:
die Anlage 4 zu den §§11,13,14 der FeV sagt aus, daß auch bei hochgradigem beidseitigem Hörverlust >=60% der Führerschein der Klassen A, A1, B, BE, M, L, T erteilt werden kann, wenn keine weiteren schwerwiegenden Mängel (Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen. Auch der Erwerb der C-Klassen (Lkw) ist möglich, D-Klassen (Bus) aber nicht.
naja, Milchmädchenrechnung, denn auch ein Schwerhöriger wird ein Martinshorn noch hören, sooo leise ist das nun auch wieder nicht. Aber auch er darf die Anlage nicht zu laut einstellen *g*
aber wenn man ganz taub ist, dann darf man doch sicher so laut hören wie man will.
Zitat:
Original geschrieben von Merrow
aber wenn man ganz taub ist, dann darf man doch sicher so laut hören wie man will.
😁 Wahrscheinlich schon, aber was bringts dir dann ?
Ausser Erregung öffentlichen Ärgernisses...
Die Monitore HABEN ein E-Zeichen...
der Polizist sagte aber, dass das E-Zeichen uninteressant wäre. Es muss ein Gutachten vorliegen oder von einer Prüfanstalt bestätigt werden, dass dieser TFT in einem Fahrzeug verbaut werden darf!
Ich frag beim TÜV nach morgen...
so ein quatsch...
Zitat:
Original geschrieben von tbird
so ein quatsch...
Genau der Meinung bin ich auch. Was soll man denn bitteschön noch alles beachten??? ABE, Teilegutachten, E-Prüfzeichen, Gutachten........blablabla, irgendwo muss auch mal genug sein 😠