TFL
Ich dachte mir .. ich frag schonmal ob jemand darüber nachgedacht hat das TFL umzuprogrammieren, dass es (ggf. abgeschwächt) zusammen mit dem Xenon leuchtet,.... das kann der Herr der Ringe ja schon seit ewigen Jahren.
Ich glaube nicht, dass das so einfach realisierbar ist, da das VIDA ja kaum eigene Optionen hat... 🙁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ronotto
Genau das habe ich mir gedacht, du bist auch so ein LED-TFL-Groupie! 🙄
Was ist eigentlich Dein Problem? Wenn er das TFL mag dann lass ihn doch. Ich finde es auch cool und würde es immer anhaben wollen, egal ob die Xenons an sind oder nicht.
Nee nee nee... 🙄
169 Antworten
jo ich befürchte auch, aber das kann doch nicht so schwer sein oder? Ist ja eine reine Codier sache?
Sry wenn ich voll falsch liege bin absoluter Laie
Theoretisch schon. Wenn Volvo den Wert dafür aber festgelegt hat und dieser nicht zu ändern ist, dass ist das auch leider so, außer man geht da mit inofizieller Software dran, was das erlöschen der ABE des Fahrzeugs zur Folge hätte.
so wenn man vom teufel Spricht, jetz ist gerade der 🙂 bei der Tür rein und musste auf meinen Chef warten, jetz hab ichn gleich fest genagelt xD also er meinte das mit den TFL ist von Volvo eigentlich so gewollt das sie so schalten wie jetz und deswegen auch gesperrt, aber aufgrund der enormen Anfrage nach der Schaltung wie wir es wollen hat ihm Volvo zugesichert das an einer Software dafür gearbeitet wird und diese auch sicher bald kommt.
(Diese Angaben sind ohne Gewähr^^)
Dann wundere dich aber bitte nicht, wenn dir ein blauer S 60 entgegen kommt und der sein ganzes Arsenal an Xenon-Lampen inklusive Fernlicht einschaltet. Der fühlt sich dann nämlich durch deine unnötige Christbaumbeleuchtung belästigt!Zitat:
Original geschrieben von Richtie92
Bei meinem neuen V40 dann werden die TFLs sobald es irgendwie möglich ist auf dauerbetrieb geschalten.LG
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Solche Leute ignoriere ich einfach die sich von Standlicht (gedimmtem Tfl) belästigt fühlen.
Man darf ja zum Glück in Deutschland weit mehr als 2 Standlicht Quellen haben 😉
Ich bin ja jetz "noch" einer der mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fährt (ui freu mich schon auf kritik 😉) und ich blinke immer zurück wenn mich wer mit fernlicht anblickt xD
Das mit den LED TFLs ist einfach geschmacksache das musst du dir eingestehen Ronotto den einem gefällts "normal" ohne TFL dem anderen gefällts mit TFL (Ob das dann als Weihnachtsbaum bezeichent werden kann wage ich zu bezweifeln) 😉
Solange man sich und andere nicht gefährdet finde ich es auch lächerlich wenn man wegen sowas wen anblinkt.
keep cool 😉
Zitat:
Original geschrieben von Richtie92
Ich bin ja jetz "noch" einer der mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fährt (ui freu mich schon auf kritik 😉) und ich blinke immer zurück wenn mich wer mit fernlicht anblickt xD
Das fahren mit Standlicht und NSW Ist ein eindeutiger Verstoß gegen die STVO!
Zitat:
Das mit den LED TFLs ist einfach geschmacksache das musst du dir eingestehen Ronotto den einem gefällts "normal" ohne TFL dem anderen gefällts mit TFL (Ob das dann als Weihnachtsbaum bezeichent werden kann wage ich zu bezweifeln) 😉
Gegen TFL habe ich auch nichts, nur gegen eine gleichzeitige Verwendung von TFL und normalem Abblendlicht! Ich bin im übrigen schon seit mindestens 10 Jahren auch tagsüber mit Licht unterwegs.
Zitat:
Solange man sich und andere nicht gefährdet finde ich es auch lächerlich wenn man wegen sowas wen anblinkt.
Wenn einem ein solcher "Christbaum" aber entgegenkommt, dann ist es mindestens verwirrend bzw. oft auch blendend. Dies tolleriere ich nicht mehr und verwende dann eben meine Xenons auch in unerlaubter Weise!
Aber das ein offensichtlich 20 jähriger mit wenig Erfahrung dies anders sieht ist fast schon wieder natürlich! 😁
Zitat:
Das fahren mit Standlicht und NSW Ist ein eindeutiger Verstoß gegen die STVO!
Gegenverkehr anblinken (blenden) etwa nicht?
Zitat:
Gegen TFL habe ich auch nichts, nur gegen eine gleichzeitige Verwendung von TFL und normalem Abblendlicht! Ich bin im übrigen schon seit mindestens 10 Jahren auch tagsüber mit Licht unterwegs.
Das ist wiedermal die Geschmacksache 😉 die einen wollen das es aus ist wenn das normale Licht an ist den anderen gefällts wenns mit an ist (blinkst du quasi jeden neuen Mercedes mit LEDs an?)
Zitat:
Wenn einem ein solcher "Christbaum" aber entgegenkommt, dann ist es mindestens verwirrend bzw. oft auch blendend. Dies tolleriere ich nicht mehr und verwende dann eben meine Xenons auch in unerlaubter Weise!
Du findest es verwirrend? Was finden die Leute die du anblinkst? "Hab ich kein Licht an?" "Hab ich aufgeblendet?" "Ist etwas an meinem Auto Defekt?" "Muss ich aufpassen weil weiter vorne was passiert ist?"
Deshalb finde ich Leute anblinken verwirrender als irgendwelche kombinationen an Licht an oder aus zu haben (wiedermal Geschmacksache?!?)
Zitat:
Aber das ein offensichtlich 20 jähriger mit wenig Erfahrung dies anders sieht ist fast schon wieder natürlich! 😁
Stimmt habe wenig erfahrung habe erst knapp 225.000 km auf Straßen verbracht in 3,5 Jahren (kenne wenig Leute die mehr als 65.000km/Jahr fahren)
Würde Vorschlagen wir kehren vom Ausflug "Wo setze ich wie TFLs ein" zurück zum Topic und warten bis es (für die die es wollen) eine Lösung für das Problem gibt 😉
LG
Dem stimme ich zu .. (Back 2 Topic) .. ich habe nicht davon gesprochen die TFL zusammen mit den Xenons in ihrer Funktion als TFLs zu nutzen sondern als Standlichtquelle, also gedimmt.
Wer lesen kann ich übrigens klar im Vorteil! Die Nutzung von Standlicht + NSW ist kein Verstoß gegen die STVo sondern ausdrücklich in der STVO erlaubt. - Selbstverständlich dürfen Nebelscheinwerfer nur bei witterungsbedingter Sichtbehinderung eingesetzt werden.
Zitat:
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
Mal eine ganz andere Frage (ich weiß es gehört nicht hier her aber ich will kein eigenes Thema für das aufmachen)
sind die Kennzeichenleuchten beim V40 II LEDs oder Normal?
LG
Also bei denen die Ich Gefahren bin waren es LED.
Auch das Standlicht in den Hauptscheinwerfer vorne ist LED ( glaube aber nur wenn man Xenon hat ) . Bei den Paketpreis beim V40 sollte man auf jeden fall zum Xenonlicht greifen!
Danke für die rasche Antwort,
Das mit dem Standlicht hab ich gewusst (hab dank Summum Xenon sowieso mit dabei 😉)
Aber das die Kennzeichenleuchten auch LEDs sind find ich sehr schick 😉
Sieht Nachts extrem genial aus wenn man über die Fernbedienung das Licht einschaltet. Unter den Spiegeln die Lichter dann vorne das LED Standlicht und die Orangene Seitenleuchte und hinten die Rückleuchte an und die LED Kennzeichenleuchte 😎
Zitat:
Original geschrieben von v1P
Wer lesen kann ich übrigens klar im Vorteil! Die Nutzung von Standlicht + NSW ist kein Verstoß gegen die STVo sondern ausdrücklich in der STVO erlaubt. - Selbstverständlich dürfen Nebelscheinwerfer nur bei witterungsbedingter Sichtbehinderung eingesetzt werden.
Wie wahr, wie wahr, wer lesen kann ist wirklich im Vorteil!
Kannst du auch lesen?
Zitieren der STVO ist nicht gleich zu setzen mit verstehen.
Der Kollege hatte folgenden geschrieben:
Ich bin ja jetz "noch" einer der mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fährt (ui freu mich schon auf kritik 😉) und ich blinke immer zurück wenn mich wer mit fernlicht anblickt xD
Ich denke jedem ist klar, dass er damit keine Fahrt bei Sichtbehinderungen durch Regen, Nebel oder Schnee meint!
Just my 2 cent!
Ansonsten lasse ich euch TFL-Christbaum-Junkies jetzt mal unter euch!
Zitat:
Original geschrieben von Kai-1981
Sieht Nachts extrem genial aus wenn man über die Fernbedienung das Licht einschaltet. Unter den Spiegeln die Lichter dann vorne das LED Standlicht und die Orangene Seitenleuchte und hinten die Rückleuchte an und die LED Kennzeichenleuchte 😎
Das sieht dann so aus. Wobei es mir vollkommen egal ist wie das Kennzeichen beleuchtet ist.
Gruß, Olli