Teuere Reparaturen, 50% immer Eigenleistung erbracht. Meldet euch bei Opel oder Akte 2014.
Hallo liebe Insignia Fahrer,
kurze Info für alle die sich bei der Kulanzregelung unfair behandelt füllen!
Habe selbst einen Insignia Sport Tourer OPC Line 2,8l BiTurbo Bj 3/2010 mit nunmehr 68000km.
Habe ihn Anfang dieses Jahres gekauft und gleich mal die Steuerketten machen lassen.
Kosten der gesamten Reparatur 5800€ davon musste ich 50% (2900€) selbst zahlen.
Jetzt im Juli Verteilergetrieb Hinterachse defekt, gesamt Kosten 5637€ davon von mir getragen 40% (2255€).
Habe mich jetzt wehement gewehrt und eine EMail an [u]Akte@Akte.net geschrieben da es nicht sein kann, dass ich bei einem von Opel angeprissenen Bissnis Fahrzeug das 4 Jahre alt ist 5155€ Werkstattkosten ausgeben muss plus die schwindel erregenden Kundendienste.
Nun meine bitte!
Macht euch die Mühe und geht direkt über Opel Rüsselsheim oder Akte2014.
Bei mir hat es schon gezogen und Opel prüft Sonderregelung!
Mfg
Haubichen
Beste Antwort im Thema
Bei der Rechtschreibung liegen die bei Akte 2014 bestimmt schon unterm Tisch vor lachen!
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von haubichen
Alle Antworten auf eure fragen!5. OPC Line war vom Werk aus an den Kotflügeln und das BiTurbo hinten rechts auch orginal unterm Rücklicht
mfg haubichen
Danke für eure Antworten und Meinungen
Hat jetzt nicht mit deiner sache wirklich zu tun aber irgendwas stimmt da nicht, OPC line ist das zusatzpaket zum Normalen 2.8 Turbo 260 PS nicht der OPC mit 325 PS soviel Ich das noch weiß !
Der 2.8 Turbo ist kein BiTurbo ! Den BiTurbo gibt es nur als 2.0 Diesel Motor mit 195PS !
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Wirklich interessantes Profil das du da hast TE.
Übrigens, Kulanz setzt eigentlich immer Servicetreue voraus.
Da du als Kfz- Service- Techniker- Meister vermutlich und abgeleitet aus deinem Threattitel eher selber daran geschraubt hast schwierig. Ich kann mir auch kaum vorstellen das ich deinen Fall mal im TV bei Akte2014 sehen werde, sonst würden die einen eigenen Sender mit 24 Stunden Betrieb brauchen.
5000€ in kürzester Zeit ist zwar ärgerlich, nur ohne weitere Infos schlecht auszuwerten.
Das "Selbst dran rumschrauben" liegt nahe.
Habe in einem Thread von ihm den Kommentar gelesen "und wie immer, selbst ist der Mann".
Will ihm natürlich nicht unterstellen, dass er beim Insignia evtl. nicht doch ein bisschen rumgemacht hat......🙄🙄
Also du hast deinen Insignia beim Händler gekauft wenn du die 5Jahre Gebrauchtwagengarantie mit dabei hasst, und wieso musst du dann das mit den Steuerketten(nach 14 Tagen würde ich den Händler umkrempeln) zahlen, erstens ist das normalerweise kein Verschleisteil wie Bremsen etz, und zumal auch im ersten Jahr noch die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie(oder wie der Mist heisst)greift was auch bedeuten sollte das es ganz übernommen wird, sonnst kann man gleich bei Privat kaufen, und selbst in der 5Jährigen sollte das mit dabei sein.
Verteilergetriebe auch noch im ersten Jahr müsste das auch voll übernommen werden, jetzt wären auch die Garantiebestimmungen interessant habe bisher nur gemerkt das das was kaputt geht nicht mit dabei ist zumindest bei mir.
5 Jahre Anschlußgarantie...das klingt nach AVAG-Gruppe? Wenn ja, dann ist das (meistens) eine hausinterne Anschlußgarantie mit vielen Ausschlüssen.
Viele Grüße,vectoura
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Also Haubinchen.....,
kann das sein, dass du uns alle ein bisschen verarscht?
Habe ein bisschen in deinen Threads rumgeschnüffelt, weil ich irgendwie das Gefühl nicht los bekomme, dass an deiner Geschichte etwas faul ist.
Also, im Februar 2014 hattest du gepostet, dass du einen
Opel Insignia, Bj. 2009, 2,8l Turbo mit Chip 330 PS gekauft hast.
Also....welchen Insignia fährst du jetzt wirklich? Du bist dir anscheinend nicht mal sicher ob er Bj.2010 oder Bj 2009 ist. Oder hast du nach 1/2 Jahr schon wieder einen anderen Insi gekauft????? Schwachsinn!!
Das, was du betreibst, ist eine ganz fiese Hetzkampagne gegen Opel und Rufmord!
Jetzt bleibt mal ruhig.. Hier von Rufmord zu sprechen ist ebenfalls Rufmord. Und bitte nehmt auch mal Rücksicht auf Menschen mit Rechtschreibschwäche. Die gibt es hier in Deutschland genug, darüber muss man sich nicht lustig machen.
Der TE wird das hoffentlich noch aufklären.
@ Vectoura, meist steht dann jedoch sowas wie "alle mit dem Motor und Öl befindlichen Teile" sind in der Garantie enthalten. Das sollte nach meiner Auffassung die Steuerkette beinhalten. Ich musste diese Garantien (die ähnlich aufgebaut wie die Anschlussgarantien sind) nie in Anspruch nehmen.
@ TE, wenn Du nach 14 Tagen einen Schaden erleidest, dann ist dein Händler in der Sachmängelhaftung (Versteckter Mangel) und MUSS diesen Fehler selbst tragen. Erst 6 Monate nach dem Kauf gibt es die Beweislast umkehr und Du müsstest beweisen, dass der Fehler beim Kauf bereits vorhanden war. (Sofern Du bei nem Händler gekauft hast.)
p.s. in den alten Garantiebestimmungen der "8 Jahre Garantie" War "Achsverteilter Getriebe Allrad inkl. Innenleben" nicht aufgeführt, dafür ab 2013 in der Anschlussgarantie.
Ok, dass das Fahrzeug gebraucht von einem Händler gekauft wurde, ändert schon ein bisschen was!
Hier müsste die gesetzliche Gewährleistung greifen.
Und die kann der Händler nicht einfach ablehnen!
Die Gewährleistung greift unabhängig von einer Anschlussgarantie.
Bei einer Anschlussgarantie muss man mal schauen, ob das eine Garantie war/ist, welche der Erstbesitzer abgeschlossen hat und ob diese überhaupt übertragbar ist.
@Feivel88
Heist das, früher waren die Teile ausgeschossen, oder sind sie es jetzt?
Zitat:
Original geschrieben von Z28LET
@Feivel88
Heist das, früher waren die Teile ausgeschossen, oder sind sie es jetzt?
Früher waren sie in den Garantiebestimmungen nicht aufgeführt (ausgeschlossen), jetzt schon. (eingeschlossen)
Früher sagte man, dass man keinem Pferdehändler trauen soll, heute gilt das für viele Autohändler! Besonders die "kleinen" Händler nutzen oft die Unwissenheit der Kunden was die gesetzliche Gewährleistung angeht aus und verweisen auf Garantiebedingungen. Wenn da drin steht, dass z.B. eine Steuerkette nicht mit versichert ist, akzeptieren das viele Kunden. Wenn es von 10 Fällen 5 Mal klappt...
Eben nicht. Ich habe den Eindruck, das kleinere Händler sich mehr um Kunden und Kundenzufriedenheit bemühen, als die großen verbande. Aber das ist nur mein eindruck...
Schön das so fleißig geschrieben wird!
Also nur zur Aufklärung,
Opel hat eine Sonderregelung von 70% 30% eingeräumt was schon mal nicht wenig an der Rechnung ausgemacht hat.
Desweiteren bin ich jetzt auch schlauer was die Garantie betrifft, Sie ist nicht übertragbar und gilt nur für den erst Besitzer der sie abgeschloßen hat, auch wenn das Fahrzeug noch im Garantiezeitraum ist bzw. verkauft wird.
Neu ist ich war jetzt bei meiner Werkstatt da Rost an den Kabeldurchführungen der Fahrer und Beifahrertür ist.
Alles festgehalten und Antrag estellt, hat 2 Tage gedauert wir zu 100% von Opel getragen. Also die Türen werden komplett zerlegt, demontiert und inne sowie außen neu lackiert.
Es geht halt auch ohne Streß. Ist manchmal schon sehr verwirrend wie da entschieden wird.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
So ziemlich alle Antworten hier sind unsachlich tendenziös, warum auch immer.Ich z.B. als langjähriger Opelfahrer habe mit meinem 2007er Vivaro (gekauft als Neuwagen, Listenpreis um die 45.000 €, gezahlt um die 33.000 €) bei mittlerweile ca. 110 Werkstattaufenthalten (dokumentiert in 85 Rechnungen in 90 Monaten seit Erstzulassung; davon ca. 50 Werkstattaufenthalte außerplanmäßig, d.h. nicht wegen Wartung und nicht wegen normalen Verschleißreparaturen)trotz penibler Servicetreue (sogar 4 zusätzliche Korossionsschutzservices machen lassen!) noch NIE Kulanz von Opel bekommen (wuurde aber immer vom FOH oder von mir freundlich nachgefragt).Opel hat ALLES an angefragter Kulanz abgeschmettert.
Also sollte man bitte auch nicht blauäugig in die Richtung argumentieren, dass Opel in irgendeiner Weise "kulanter" wäre als andere Hersteller, das ist nicht nachweisbar.
Viele Grüße,vectoura
Warum behalte ich dann das Fahrzeug dann und such mein Heil nicht beim Transit oder beim T5 Kastenwagen?
Zitat:
Original geschrieben von haubichen
Schön das so fleißig geschrieben wird!
Also nur zur Aufklärung,
Opel hat eine Sonderregelung von 70% 30% eingeräumt was schon mal nicht wenig an der Rechnung ausgemacht hat.
Desweiteren bin ich jetzt auch schlauer was die Garantie betrifft, Sie ist nicht übertragbar und gilt nur für den erst Besitzer der sie abgeschloßen hat, auch wenn das Fahrzeug noch im Garantiezeitraum ist bzw. verkauft wird.Neu ist ich war jetzt bei meiner Werkstatt da Rost an den Kabeldurchführungen der Fahrer und Beifahrertür ist.
Alles festgehalten und Antrag estellt, hat 2 Tage gedauert wir zu 100% von Opel getragen. Also die Türen werden komplett zerlegt, demontiert und inne sowie außen neu lackiert.
Es geht halt auch ohne Streß. Ist manchmal schon sehr verwirrend wie da entschieden wird.Grüße
Da beantwortet immer noch nicht die Frage, wieso du nicht den Joker der Gewährleistung gegenüber dem verkaufendem Händler gezogen hast. Kosten = 0€ für dich....
Ich verstehs auch nicht. Ich habs auch nochmal versucht zu erklären.
Vielleicht ist die geistige Umnachtung in dem Beitrag des TE's ja was für Akte 2014 😁
(war ein schlechter Witz, bitte nicht persönlich nehmen)
Ist doch total egal, ob die Garantie übetragbar ist, oder nicht.. Gewährleistung sollte greifen.
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von haubichen
Desweiteren bin ich jetzt auch schlauer was die Garantie betrifft, Sie ist nicht übertragbar und gilt nur für den erst Besitzer der sie abgeschloßen hat, auch wenn das Fahrzeug noch im Garantiezeitraum ist bzw. verkauft wird.
Das ist so nicht richtig und kommt auf die Garantie an.
Die "Lebenslange Garantie" galt nur für den 1. Besitzer und war nicht übertragbar.
Die Anschlussgarantie hingegen schon.
Habe selber die 6 Jahre Anschlussgarantie und diese ist übertragbar.
Diese Angaben gelten für die reine Cargarantie welche beim OH erworben werden kann.
Ist auch alles in den Garantiebestimmungen der jeweiligen nachzulesen.