Tempolimit mit Zeitangabe, seltsame Logik

Hallo,

ein TL hebt ein bisheriges TL auf. Ist klar. Und Zeitangaben als Zusatzschild unter einem Zeichen bewirken, dass das Zeichen nur in der Zeit gilt, also "da ist". Auch klar.

Nun habe ich auf der A5 folgendes gesehen: Allgemeines TL 120. Und dann kommt ein TL 120 mit Zusatzschild "9-22 Uhr". Und einige dutzend Kilometer später wieder ein allgemeines TL 120 Ok. Von 9-22 Uhr ist ja alles klar: Allgemeines TL 120, gefolgt vom uhrzeitabhängigen TL 120, und dann später wieder allgemeines TL 120.

Was ist aber nach 22 Uhr? Allgemeines TL 120, und dann kommt das uhrzeitabhängige TL 120, das nun aber nicht mehr gilt ("nicht da"😉. Wenn es aber "nicht da" ist, so hebt es das vorangegangene allgemeine TL 120 nicht auf. Ok. Aber warum dann überhaupt die Zeitangabe?

Oder ist die Logik: Allgemeines TL 120, dann kommt ein neues TL (in unserem Falle das uhrzeitabhängige TL 120) und hebt das vorangegangene TL 120 auf. Da aber nun nach 22 Uhr ist, hebt es das nicht auf 120 auf, sondern auf gar nix? Äääähm.

Beste Antwort im Thema

Was ist daran so schwer zu verstehen.
Die Streckenabschnitte mit er Zeitangabe dürfen von 22 bis 9Uhr schneller als 120 befahren werden.
Und ansonsten von 9 bis 22Uhr durchgehendes Limit von 120km/h.

Wie soll man das denn sonst anders ausschildern?
Jedes mal ein Schild, dass das Termpolimit aufhebt und gleich daneben ein zweites, das es nur für den Zeitraum von 9 bis 22Uhr anordnet?

Oder soll da Tempolimit Ende, aber bur von 22 bis 9Uhr ausgeschildert werden? Wäre wohl noch irreführender, zumal es ja soetwas garnicht gibt, das man ein Schild, welches ein Verbot aufhebt, mit einer Zusatzangabe versieht.

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Die Problematik "bei Nässe" auf bereits beschränkten Streckenabschnitten, wird in den einzelnen Bundesländern leider unterschiedlich gehandhabt. Eigentlich müsste eine bundeseinheitliche Regelung her, damit überall die gleiche Beschilderung vorhanden ist. Da die Umsetzung der StVO aber Ländersache ist, kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.

Auf der B235 bei Dortmund ist das auch etwas komisch:

Erst kommt 120,
dann 80 bei Nässe,
dann 120,
dann 80 bei Nässe.
Im Abstand von jeweils ein paar Hundert Metern.

Dann soll vermutlich durchgängig 120 gelten und 80 bei Nässe. Man kann aber auch damit argumentieren, dass mit jedem neuen Anordnungsquerschnitt "80 bei Nässe" wieder Richtgeschwindigkeit gilt (bei trockener Fahrbahn)

Das 120iger-Schild wird aber durch das 80iger-Schild mit Zusatz "bei Nässe" nicht aufgehoben.
Zumindest nicht für mein Verständnis.

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Doch, doch. Bei gleichzeitig angeordneten Limits bzw. Verboten gilt das jeweils restriktivere.

Es wird nur aufgehoben, wenn die Straße in dem betreffenden Abschnitt nass ist.
Dann gelten die 80. Es heißt aber nicht, das bei trockener Fahrbahn dort schneller als 120 gefahren werden darf.

Das ist völlig richtig! Aber dazu wird die Wiederholung der Schilderkombination gar nicht benötigt, denn wo keine Nässe mehr ist, gilt die 80 sozusagen von allein nicht mehr, sondern die gleichzeitig verhängte 120.

Die Wiederholung soll wohl nur die Unaufmerksamen erreichen. Ist an wichtigen Stellen gar nicht so blöd.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 16. November 2017 um 13:37:26 Uhr:


Das 120iger-Schild wird aber durch das 80iger-Schild mit Zusatz "bei Nässe" nicht aufgehoben.
Zumindest nicht für mein Verständnis.

Und das ist das Problem: Genau dieses Verständnis ist in den Behörden auch unterschiedlich ausgeprägt. Denn es kann auch gelten: Neuer Anordnugsquerschnitt, neue Regelung.

Beispiel: Überholverbot für "alle" (Z. 276), 2km weiter Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5t [...].

Und diese Überlegungen führen dazu, dass es in vielen Bundesländern die Kombination

(120)
(80)
[bei Nässe]

am selben Mast gibt.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 16. November 2017 um 17:16:02 Uhr:


Doch, doch. Bei gleichzeitig angeordneten Limits bzw. Verboten gilt das jeweils restriktivere.

Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben, auch wenn es mit Blick auf die Verkehrssicherheit durchaus sinnvoll ist.

Zitat:

Aber dazu wird die Wiederholung der Schilderkombination gar nicht benötigt, denn wo keine Nässe mehr ist, gilt die 80 sozusagen von allein nicht mehr,

Naja, meistens stehen ja diese Schilder auf der AB an entsprechend neuralgischen Stellen, zB. vor einer Senke, in der sich bei stärkerem Regen das Wasser sammelt.
Das dann danach das 120er Schild wieder kommt, soll dann bestimmt vermeiden, das einge bei nur leicht angenässter Fahrbahn weiter mit nur 80 dahingondeln.

Das Schild "80 bei Nässe" gilt bei trockener Farbahn schlicht überhaupt nicht, es ist also so, als wäre das Schild nicht da. Also gilt die 120 weiterhin.

Dagegen gilt die 120 generell - auch bei Regen. Auf der kurzen Strecke zwischen dem wiederholten 120 und dem wiederholten 80 bei Nässe gilt also streng genommen auch bei Nässe Tempo 120.

Genau. Für mein Verständnis gehören die 120 und die 80 bei Nässe an ein und den selben Mast.

Wenn die am gleichen Mast sind, ist die Kombination halt schwerer korrekt zu interpretieren.

Indem man das an zwei Masten aufhängt, entzerrt man das ganze und macht es leichter verständlich. Natürlich mit dem Nebeneffekt, dass die 80 bei Regen zwischendurch kurzzeitig aufgehoben sind. Was aber vielleicht vertretbar ist, wenn der Abstand zwischen den beiden Masten nicht allzu groß ist.

Die Beschilderung an einem Mast ist halt auch nicht frei von Widersprüchen. Zumindest wird ein Anwalt ggf. versuchen, den Sachverhalt zugunsten seines Mandanten auszulegen. Ein Klassiker ist diesbezüglich auch die Beschilderung

(70)
(50)
[22-6h]

Klar, von 22-6h soll nur das Zeichen 274-50 gelten - das Zeichen 274-70 ist aber ebenso vorhanden.

Diese Beschilderung ist dann aber schon eindeutig: Das Zusatzschild bezieht sich eindeutig nur auf das TL 50 und nicht auf die 70. Die Lesart, dass beide nur nachts gelten sollen, ist so abwegig, dass ein VT nicht im Ernst denken könnte, dass das vielleicht so gemeint sein könnte, und deshalb wird auch ein Anwalt da nichts ändern können.

Bei "120 / 80 / bei Nässe" an einem Mast wäre es auch nicht anders.

Man muss hier gar nicht auf das Zusatzzeichen abstellen. Es genügt, dass von 22-6h 70 und 50 gleichzeitig beschildert ist. Korrekt wäre es -wenn auch schilderwaldaufforstend- wenn die 70 von 6-22h eingeschränkt wird. Solche Lösungen gibt es in der Praxis auch.

Interessant ist auch, dass sich ein Zusatzzeichen auch gerne mal auf zwei darüber befindliche Hauptzeichen beziehen soll. Klar kann man über den gewünschten Sinn und Zweck unterscheiden, wann dies der Fall sein kann und wann eher nicht. Aber ob man damit immer richtig liegt, steht auf einem anderen Blatt

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