Tempolimit mit Zeitangabe, seltsame Logik
Hallo,
ein TL hebt ein bisheriges TL auf. Ist klar. Und Zeitangaben als Zusatzschild unter einem Zeichen bewirken, dass das Zeichen nur in der Zeit gilt, also "da ist". Auch klar.
Nun habe ich auf der A5 folgendes gesehen: Allgemeines TL 120. Und dann kommt ein TL 120 mit Zusatzschild "9-22 Uhr". Und einige dutzend Kilometer später wieder ein allgemeines TL 120 Ok. Von 9-22 Uhr ist ja alles klar: Allgemeines TL 120, gefolgt vom uhrzeitabhängigen TL 120, und dann später wieder allgemeines TL 120.
Was ist aber nach 22 Uhr? Allgemeines TL 120, und dann kommt das uhrzeitabhängige TL 120, das nun aber nicht mehr gilt ("nicht da"😉. Wenn es aber "nicht da" ist, so hebt es das vorangegangene allgemeine TL 120 nicht auf. Ok. Aber warum dann überhaupt die Zeitangabe?
Oder ist die Logik: Allgemeines TL 120, dann kommt ein neues TL (in unserem Falle das uhrzeitabhängige TL 120) und hebt das vorangegangene TL 120 auf. Da aber nun nach 22 Uhr ist, hebt es das nicht auf 120 auf, sondern auf gar nix? Äääähm.
Beste Antwort im Thema
Was ist daran so schwer zu verstehen.
Die Streckenabschnitte mit er Zeitangabe dürfen von 22 bis 9Uhr schneller als 120 befahren werden.
Und ansonsten von 9 bis 22Uhr durchgehendes Limit von 120km/h.
Wie soll man das denn sonst anders ausschildern?
Jedes mal ein Schild, dass das Termpolimit aufhebt und gleich daneben ein zweites, das es nur für den Zeitraum von 9 bis 22Uhr anordnet?
Oder soll da Tempolimit Ende, aber bur von 22 bis 9Uhr ausgeschildert werden? Wäre wohl noch irreführender, zumal es ja soetwas garnicht gibt, das man ein Schild, welches ein Verbot aufhebt, mit einer Zusatzangabe versieht.
30 Antworten
Ein Zusatzzeichen kann sich auf beide darüber befindliche Hauptzeichen beziehen, wenn diese eine Sinneinheit bilden. Ein Beispiel wäre die Kombination "80 / gefährliche Kurve" mit dem Zusatzzeichen "2 x".
Für die Kombination "120 / 80 / bei Nässe" gilt das nicht, denn "120" und "80" können niemals zusammen eine Sinneinheit bilden.