Tempolimit bei Rollsplitt
Hi,
wie ist das eigentlich: Dürfen bei temporären Tempolimits die VT selbst entscheiden, wie lange sie gelten?
Ich habe hier gerade eine 7 km-Strecke, die wegen Rollsplitt auf 40 km/h limitiert ist (sonst 100, Landstraße).
Um einigermaßen mitzuschwimmen, muss man nach aktuell einer Woche Rollsplitt mindestens 70 fahren. Manche überholen da auch noch, obwohl alle 500 m ein TL-40-Schild steht.
Wenn die da jetzt messen würden, könnten sie echt Kohle machen, aber anscheinend ist das nicht üblich und die Schilder sind eh' nur Makulatur.
Aber eigentlich haben die doch Geltung, oder?
Beste Antwort im Thema
Ein Tempolimit gilt solange auf der Strecke bis es aufgehoben wird.
Und da Rollsplit (eigentlich) kein Gefahrzeichen mehr darstellen darf, sondern nur noch als Zusatzzeichen zu verwenden ist, wird das TL auch nicht nur auf die Gefahrstrecke limitiert.
Als Anmerkung:
Das Gefahrzeichen 116 (Rollsplitt) ist seit dem 01.04.2013 abgeschafft und sollte nicht mehr verwendet werden, aber wenn dann ist dies dennoch gültig bis zum 31.08.2019.
43 Antworten
Wir hatten im letzten Jahr auch so eine Strecke kurz vor der Haustür, ich bin immer einen Umweg gefahren, weil ich mir das Elend nicht täglich anschauen wollte.
Zitat:
@Captain_Hindsight schrieb am 4. September 2015 um 22:12:19 Uhr:
Nein, bei Münster/NRW.Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 4. September 2015 um 22:01:13 Uhr:
Zufällig Raum Rothenburg o.d.T. ?
Da hatte ich das vor einigen Wochen, bestimmt sogar über15 km, durch mehrere Ortschaften (da durfte man dann 50 fahren 😎). War eher eine kleinere Landstraße. Ich bin dann so 40-50 gefahren, fast alle anderen aber auch. Nun ja, ich lebe noch 🙂. War eine landschaftlich schöne Strecke 😁.
Dieser ganze mehr oder weniger sinnlose Rollsplitt-Scheiß ist wahrscheinlich sowieso nur eine Verschwörung der Glaser und Lackierer 😁
Wer bei Rollsplit deutlich über 50 kmh fährt, muss sein Auto auf alle Fälle ganz schön hassen...
Splitt ist für 2-Räder kritisch; deshalb ist das Tempolimit nicht ohne Grund aufgestellt.
@Frage234
Man darf die Verwendung von Rollsplitt tatsächlich hinterfragen, denn oft entsteht nach einem "Tal" hinterher ein "Berg", weil der eingebrachte Rollsplitt weder maschinell geglättet, noch eingerüttelt wird. Hat man vorher eine Schüttelpiste, so hat man diese oft nachher mit entgegengesetztem Profil. Profis sind da jedenfalls nicht wirklich am Werk.
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So eine Rollsplittsanierung habe ich auch hier, irgendwann im Frühling wurde eine Komplette Straße, nicht wenig befahren(Verbindungsstraße zwischen 2 Hauptstraßen)so sanieret. Dieses Straße hattet die Sanierung vielleicht auf 150m nötig, geworden sind es da. 700m.
Den Rollsplitt lag ca. 4-5Wochen da, Tempolimit 20km/h. Da haben sich so Ca. 10% dran gehalten. Die Leute die auf den Parkplätzen am Strassenrandparkten freuten sich sehr und beschwerten sich bei der Stadt. Grund die Autos haben natürlich eine Menge Steinschläge und sind nach einem Tag eingestaubt wie bei einer Fahrt durch die Sahara. Der Staub war auch auf den Fenstern der Häuser ne nette Abwechslung.
Kommentar der Stadt. Wir sind iChat Schuld die Autofahrer fahreneinfach zu schnell!
Da ich dort min. Ein Mal am Tag Langfahre, noch nie eine Kontrolle gesehen.
Nach den 4-5 Wochenwurde der Splitt halbherzig geräumt.
Dann kam der Sommer..........
Bei 35 Gard , begann die Strase an zu schwitzen, und die Fahrbahndecke löste sich auf,es wurden richtige Brocken von Fahrzeugen ausgerissen . Die Starsse wurde für 2 Tage gesperrt. Es wurde etwas kühler und die Straße wieder freigegeben. Nach paar Tagen das gleiche Spiel, warm = Straße schmilzt = Sperrung. Dann die Idee die Straße an heißen Tagen zu wässern und am Ende kam wieder Splitt drauf, wurde von der Stadt selbst gemacht. Der Splitt liegt
Jetzt Ca. 8-10 Wochen da, Tempolimit wieder 20. durch die Autos liegt der Splitt jetzt aber nur noch als Bündel am Rand wo der Fahrradschutzstreifen ist, da kann aber nein Fahrrad nicht mehr lang fahren.
Angeblich soll die Starsse seit Gestern aus Gewährleistungsgründen die Starsse sanieren, ich habe gestern noch nix gesehen. Wahrscheinlich ist die Firma insolvent.......wie so oft.
Mal sehen wie lange das halten soll wenn die Firma das doch macht.
Warum hat die Stadt nicht eine Frist von 2 Wochen Gesetzt ?!?
Wenn man dort jetzt 20-30km/h fährt wird dort immer ganz nah aufgefahren und hecktisch hin und her gelenkt, mal auch neLichthupe, leider ist überholen nicht möglich weil die Starsse schön geschlängelt ist.
Als hinter Lützow auf der Bundesstrasse zwischen B104 und A24 lag und viele Tempo 40 Schilder (normal 100 bzw. Heute teilweise 80), da hielt sich nichtmal die Polizei ohne Blaulicht daran. So 70Km/h werden die Mannschaftwagen draufgehabt haben als sie die langsamen PKWs (Hilfe, Polizei) überholt haben. Nach ca. einer Woche war kein Rollsplit mehr zu sehen, das Tempolimit gab es aber noch mehrere Wochen als Extra.
Und das bei einer der Hauptverbindungsstrassen.
Aber mal eine Frage: wie schafft ihr es euch die Frontscheiben kaputt zu machen? Nach mehreren hunterttausend Kilometern warte ich immer noch auf den ersten richtigen Einschlag...den könnte ich ganz gut gebrauchen, weil meine Frontscheibenheizung schlapp macht und der Winter naht.
Rollsplitt ist eigentlich eine Instandhaltungsmaßnahme, die einer ansonsten einwandfreien Straße wieder Grip verleihen soll. Aber hierzulande missversteht man es als Sanierungsmaßnahme und das ist in etwa so sinnvoll, als würde ein Zahnarzt eine Zahnreinigung machen, weil dem Patienten 5 Zähne fehlen...
Mal ganz abgesehen davon, dass ja sowieso nur die billigsten der billigen Firmen beauftragt werden, die dann einfach irgendeinen Riesel auf die Straße kippen, Hauptsache es staubt...
Zitat:
@Kai70 schrieb am 4. September 2015 um 20:51:00 Uhr:
Um einen dir entstanden Schaden durch das Fahrzeug geltend zu machen musst Du nicht den Fahrer identifizieren, sondern stellst Ansprüche an die Versicherung des versicherten Fahrzeuges.Zitat:
@jettaflitzer schrieb am 4. September 2015 um 20:43:00 Uhr:
Ja, beim ersten mal war es ein Sprinter. Da ich aber den Fahrer nicht hätte identifizieren können. > Pech.
Wer das Fahrzeug gefahren ist kann dir diesbezüglich egal sein wenn es um die Schadensbegleichung geht.Ob Du allerdings den Schaden ersetzt bekommst den Du stellst oder dich eine Eigenschuld trifft wegen zu dichtem Auffahren steht auf einem anderen Blatt, hat aber nichts mit der Identifizierung des Fahrers zu tun 😉
Um eine Frontscheibe zu zerstören gehört schon eine ordentliche Geschwindigkeit bei Splitt oder eben kein Splitt sondern schon Steine.
Mal ehrlich 3 Scheiben in zwei Monaten ? 😰
Die Sache mit der Haftung ist diffizil. Seht es mal aus dieser Sicht - in Verkehrsteilnehmer wirbelt mit seinem Auto den Rollsplitt oder Steine, welcher bzw. welche zuvor vorher bereits auf der Fahrbahn lagen, auf. Diese "Partikel" treffen Euer Fahrzeug und beschädigen es. Der andere Verkehrsteilnehmer hat diese "Partikel" nicht auf die Fahrbahn eingebracht, sie lagen bereits dort. Also ist er hierfür schon mal grundsätzlich nicht verantwortlich und auch nicht haftbar. Was mit diesen passiert wenn er darüber fährt, kann er nur sehr bedingt kontrollieren bzw. steuern. Insoweit trifft ihn auch grundsätzlich diesbezüglich keine Verantwortung und er ist dafür nicht haftbar (mangelnder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz). Einfach mal den Sachverhalt aus der Sicht des "aufwirbelnden" Verkehrsteilnehmers betrachten und ihr werdet Euch für so entstandene Schäden an andern Fahrzeugen auch nicht zwingend als Haftungsschuldner sehen.
Bei groben Verstößen gegen die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung könnte es aber in einem Rechtsstreit auch eventuell zu Ungunsten des die "Partikel" aufwirbelnden Fahrzeuglenkers ausgehen. Halte ich aber für sehr gewagt, da eine Beweißführung bezüglich stark überhöhter Geschwindigkeit wohl kaum zu führen ist.
Ich war mal mit dem Fall konfrontiert, dass ein Langholztransporter aus einem Waldweg auf die Landstraße einbog und nach kurzer Wegstrecke hierauf, ein Stein in die Fahrzeugscheibe des entgegenkommenden Fahrzeugs geschleudert wurde (Totalschaden der Frontscheibe).
Langholzfahrer hatte, soweit war das durch Geschädigten beobachtet worden, ohne zuvor, also unmittelbar vor Einfahrt auf die Landstraße, seine Bereifung auf Anhaftung von Steinen zu prüfen (also anhalten und nachschauen), den Abbiegevorgang auf die Landstraße vorgenommen und diese befahren und dann den Stein in die Windschutzscheibe des entgegenkommenden Fahrzeugs geschleudert.
Die Versicherung des Langholzfahrzeugs hat versucht sich aus der Haftung zu winden. Ich hatte sie mit der der gesetzlichen Grundlage aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) "es ist verboten Gegenstände auf die Fahrbahn aufzubringen" (hier also der aufgewirbelte Stein, der von mir unterstellt, im Profil der Bereifung stach und hieraus ins geschädigte Fahrzeug geschleudert wurde) konfrontiert, die unterlasse Kontrolle und Entfernung von Steinen im Profil der Bereifung vor Einfahrt auf die Landstraße als ursächliches "Handeln" beanstandet und die Haftungspflicht hieraus hergeleitet.
Die Gegenreaktion der Versicherung, sich hier auf "Höhere Gewalt" zu berufen, war suboptional. Dies deshalb, da sie hierbei, wie dann von mir promt eingefordert, den Beweiß der Höheren Gewalt hätten führen müssen, was in Anbetracht der Sachlage eher unmöglich war.
Ergebnis des Ganzen - Unverzügliche Zahlung der vollständigen Kosten für Austausch der beschädigen Autofrontscheibe des Geschädigten. 🙂
Für alle die jetzt vlt. spekulieren - nein, ich bin kein Jurist. Vorstehender Fall ist jedoch real und in meinem engen persönlichen Umfeld aufgetreten und wie geschildert, aussergerichtlich von mir "abgewickelt" worden.
Wichtig in diesem Zusammenhang war auch die Tatsache, dass hier neben dem schädigenden Fahrzeug auch der Fahrzeuglenker bekannt war, da unmittelbar nach dem Eintritt des Schadenereignisses "gestellt" und Schädigung diesem mitgeteilt und Versicherungsdaten des Schädigers herausgegeben wurden. Wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre die Möglichkeit der Heranziehung zur Haftung eher unmöglich gewesen, da ein Schädigungszusammenhang nicht beweißbar gewesen wäre.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 4. September 2015 um 21:04:28 Uhr:
Gute Idee, um seinen Wagen zu schützen 🙂, klappt aber nur ohne Gegenverkehr.Zitat:
@Floo1993 schrieb am 4. September 2015 um 20:52:28 Uhr:
Das einzigste, was hilft, selbst in der Mitte mit 50 fahren. Die werden zwar wie verrückt hupen und dir den Tot Wünschen allerdings werden die Abstand halten da, wie du schon sagtest, in er Mitte noch viel Splitt liegt 😁 😉Vorsicht könnte Ironie enthalten
... und kann einem u.U. auch eine Anzeige wegen Nötigung und einen FS-Entzug nebst MPU-Verfügung einbringen.
Zitat:
@puls130 schrieb am 5. September 2015 um 11:20:46 Uhr:
Die Sache mit der Haftung ist diffizil. Seht es mal aus dieser Sicht - in Verkehrsteilnehmer ........Zitat:
@Kai70 schrieb am 4. September 2015 um 20:51:00 Uhr:
Um einen dir entstanden Schaden durch das Fahrzeug geltend zu machen musst Du nicht den Fahrer identifizieren, sondern stellst Ansprüche an die Versicherung des versicherten Fahrzeuges.
Wer das Fahrzeug gefahren ist kann dir diesbezüglich egal sein wenn es um die Schadensbegleichung geht.Ob Du allerdings den Schaden ersetzt bekommst den Du stellst oder dich eine Eigenschuld trifft wegen zu dichtem Auffahren steht auf einem anderen Blatt, hat aber nichts mit der Identifizierung des Fahrers zu tun 😉
Um eine Frontscheibe zu zerstören gehört schon eine ordentliche Geschwindigkeit bei Splitt oder eben kein Splitt sondern schon Steine.
Mal ehrlich 3 Scheiben in zwei Monaten ? 😰
Wie ich schrieb, es ist fraglich ob er den Schaden ersetzt bekommt.
Hat aber auf den Bezug meiner Antwort (Fahreridentifizierung) nichts zu tun, darum ging es.
Zitat:
@picard95 schrieb am 5. September 2015 um 10:09:04 Uhr:
Aber mal eine Frage: wie schafft ihr es euch die Frontscheiben kaputt zu machen? Nach mehreren hunterttausend Kilometern warte ich immer noch auf den ersten richtigen Einschlag...den könnte ich ganz gut gebrauchen, weil meine Frontscheibenheizung schlapp macht und der Winter naht.
Da musst dir nur die richtige Strasse suchen. Ich hatte meinen jetzigen Opel gerade beim Händler abgeholt und wollte über die Autobahn nach Hause. Bei der Auffahrt hab ich nur einen kleinen Knall gehört. Kurze suchende Blicke zeigten dann einen Abplatzer in der Windschutzscheibe. Darunter typische Risse. Das Auto hat noch keine 5 min mir gehört. Neulack zieht bekanntlich an. Der genaue Verursacher konnte nicht festgestellt werden, aber vermutlich wars ein LKW, welcher einen Stein bzw. das Steinchen mit seinen Reifen weggeschnippst hat.
Da hatte sich die Teilkasko schon gelohnt.
Also bei mir musste die Scheibe irgendwann nach 180 tkm neu. Die Vorbesitzer hatten schon 3-4 Steinschläge reingefahren und bei mir kamen auch noch eine Handvoll dazu. Endgültig getauscht werden musste sie erst, als ich beim Abklopfen des vereisten Scheibenwischers einen Riss fabriziert habe, der die Scheibe innerhalb kurzer Zeit in 3 Teile gespalten hat 😁
Für die Steinschläge außerhalb des Sichtbereichs gibt es ja die Teilkasko und für die innerhalb würd ich einfach beim nächsten TÜV-Termin hoffen, dass sie der Prüfer übersieht, ansonsten wird eben die Selbstbeteiligung fällig 😉
Zitat:
@Frage234 schrieb am 6. September 2015 um 12:07:22 Uhr:
[...] Für die Steinschläge außerhalb des Sichtbereichs gibt es ja die Teilkasko und für die innerhalb würd ich einfach beim nächsten TÜV-Termin hoffen, dass sie der Prüfer übersieht, ansonsten wird eben die Selbstbeteiligung fällig 😉
Mit Zahnpasta "Vogelkacke" draufmachen 😁 (auch aufs Dach und die Haube). Hat bei meinem Vater funktioniert.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 6. September 2015 um 13:52:15 Uhr:
Mit Zahnpasta "Vogelkacke" draufmachen 😁 (auch aufs Dach und die Haube). Hat bei meinem Vater funktioniert.
Raffiniert 😁
Man muss leider neidlos anerkennen, dass sich Carglass und Co. mit penetranter Werbung einen ziemlichen Kundenstamm aufgebaut haben, an verschreckten Autofahrern, die nun bei jedem kleinen Steinschlag fürchten, dass die Scheibe in tausend Stücke zerspringt. Dabei gibt es fast nichts Harmloseres als einen Steinschlag, wenn er nicht gerade eine Sichtbehinderung darstellt. Das Schlimmste was passieren kann, ist, dass er irgendwann zu einem Riss wird (was aber meist progressiv von statten geht und nicht "krack und die Scheibe kann reißen"😉. Dann kann man immernoch tauschen.
Wenn der Steinschlag wirklich genau in einem Spannungsfeld auf der Scheibe liegt, kann die Scheibe theoretisch bei starker Verwindung der Karosserie (sehr unebene Straße oder Bordstein) in zwei Teile brechen, aber auch das ist keine sonderlich gefährliche Angelegenheit, wenn man nicht grade vor Schreck in den Acker fährt 🙄
Zitat:
@Frage234 schrieb am 6. September 2015 um 17:12:44 Uhr:
[...]
Wenn der Steinschlag wirklich genau in einem Spannungsfeld auf der Scheibe liegt, kann die Scheibe theoretisch bei starker Verwindung der Karosserie (sehr unebene Straße oder Bordstein) in zwei Teile brechen, [...]
Das ist mir damals bei meinem Kadett passiert. Hatte Bauholz auf dem Dachgepäckträger transportiert und einen Stein vom LKW abbekommen, eine Ecke gerissen. Da half auch nur noch austauschen.