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Tempobegrenzung bei Winterreifen

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 12. Oktober 2011 um 20:06

Hallo an alle,

jedes Jahr Winter und jedes Jahr die gleichen Fragen - nur weiss ich die Antwort nicht mehr.

Muss bei S oder T Winterreifen (190km/h) zwingend ein Aufkleber auf das Amaturenbrett oder reicht es im KI die Geschwindigkeit (permanente Speedtronic) zu begrenzen?

Danke für Eure Mühe

Tiny

Beste Antwort im Thema

Zwischen den beiden Bedingungen in §36 steht nicht das Wort "oder". Daher sind beide zu erfüllen. Andernfalls könnte ich ja auch schließen, dass ich die Höchstgeschwindigkeit der Reifen überschreiten kann, solange ein Aufkleber vorhanden ist.

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Sind wir uns einig.

Wer Problemen aus dem Weg gehen will wählt das Papperl. ;)

Nochmals zur Anfangsfrage:

1. Die in § 36 Abs.1 Nr.1und 2 genannten Voraussetzungen müssen BEIDE erfüllt sein.

Die Speedtronic ist insofern unerheblich.

2. Ein selbstgeschriebenes post-it mit dem entspr. Hinweis erfüllt den Zweck auch.

Gruß, Zelirodu

Zitat:

Original geschrieben von chess77

Zitat:

Original geschrieben von conny-r

 

.

Was Du hier ansprichst geht nur mit dem Limiter. :rolleyes:

Oh stimmt. Dennoch: Der Gesetzestext ist eindeutig. Die Einstellung im System ändert nicht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Ergo: Hinweispflicht. Und die Anzeige im KI ist nicht einmal permanent.

Und wer dann zur Strafe 5 Euro oder 25 Euro zahlen darf soll sich dann auf einen Rechtsstreit einlassen? Um die paar Euro geht's ja letztlich auch nicht, eher um den unverklebten Innenraum. Die Kosten/Nutzenrechnung muss jeder für sich selber ausmachen :cool:.

(Ich würde es ja begrüßen, wenn man dort mal am Gesetz nachbessert, vielleicht aber erst nach dem Unfug mit den 2-m-Spuren.) :)

Wie so bin ich fast den ganzen sommer mit begrenzung 190KMH gefahren. habe vergessen abzuschalten

Zitat:

Original geschrieben von renaldo

Zitat:

Original geschrieben von chess77

 

Oh stimmt. Dennoch: Der Gesetzestext ist eindeutig. Die Einstellung im System ändert nicht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Ergo: Hinweispflicht. Und die Anzeige im KI ist nicht einmal permanent.

Und wer dann zur Strafe 5 Euro oder 25 Euro zahlen darf soll sich dann auf einen Rechtsstreit einlassen? Um die paar Euro geht's ja letztlich auch nicht, eher um den unverklebten Innenraum. Die Kosten/Nutzenrechnung muss jeder für sich selber ausmachen :cool:.

(Ich würde es ja begrüßen, wenn man dort mal am Gesetz nachbessert, vielleicht aber erst nach dem Unfug mit den 2-m-Spuren.) :)

Wie so bin ich fast den ganzen sommer mit begrenzung 190KMH gefahren. habe vergessen abzuschalten

Wie meinen?

Zitat:

Original geschrieben von renaldo

Wie so bin ich fast den ganzen sommer mit begrenzung 190KMH gefahren. habe vergessen abzuschalten

.

War gesund für Dich und die Umwelt und hat den Benz geschont. :D

Zitat:

Original geschrieben von chess77

Zitat:

Original geschrieben von renaldo

 

Wie so bin ich fast den ganzen sommer mit begrenzung 190KMH gefahren. habe vergessen abzuschalten

Wie meinen?

du hast doch geschrieben das die einstellung im KI (Zb. 190Kmh begrenzt) nicht Permament ist.

bei mir ist sie permament bis ich eine neue anweisung im KI sezte.

Zitat:

Original geschrieben von renaldo

Zitat:

Original geschrieben von chess77

 

Wie meinen?

du hast doch geschrieben das die einstellung im KI (Zb. 190Kmh begrenzt) nicht Permament ist.

bei mir ist sie permament bis ich eine neue anweisung im KI sezte.

Er hat geschrieben das die Anzeige im KI nicht permanent ist.

Du meinst die Einstellung im KI.

 

Zitat:

Original geschrieben von zelirodu

Nochmals zur Anfangsfrage:

1. Die in § 36 Abs.1 Nr.1und 2 genannten Voraussetzungen müssen BEIDE erfüllt sein.

Die Speedtronic ist insofern unerheblich.

2. Ein selbstgeschriebenes post-it mit dem entspr. Hinweis erfüllt den Zweck auch.

Gruß, Zelirodu

Genau das ist auch meine Auffassung. Schön dass die Meinung von anderen auch geteilt wird.

Denn laut Duden bedeutet sinnfällig "einleuchtend, leicht verständlich" und das ist ein post-it allemal. Mir ging es auch um das unverklebte Auto und um nichts anderes.

Schlimm genug, dass man die Umweltplakette drauf kleben muss.

Verstehe echt die Leute nicht, die sinnlose Aufkleber überall hinkleben. z.B. Lichttestaufkleber. Wenn der Test gemacht worden ist, weiß ich es ja, alle anderen interessiert es doch sowieso nicht, was soll dann dieser Aufkleber. Ich hab auch schon mal ene Werkstatt diesen wieder runterkratzen lassen, das Gesicht des Mechaniker hat mich noch lange danach zum schmunzeln gebracht.:):)

Zitat:

Original geschrieben von diman3

 

Mir ging es auch um das unverklebte Auto und um nichts anderes.

Dito ! Niemals werde ich so'n doofen Kleber an den Tacho pappen. Liegt nur in der Mittelkonsole, für den Fall der Fälle. Desweiteren stelle ich auch das KI nicht um. Ich weiß einfach, dass ich nicht schneller als 190kmh fahren soll. Mir reicht das, solange das Auto niemand anderes bewegt.

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