Tempo 100 Km/h Frage!

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Wolfangel Bootsanhänger Bootsanhänger

Hallo zusammen,

ich habe mir vor kurzem einen Brenderup 1205SUB750 gekauft, komplett mit Hochplane, Sprigel, Bremsklötzen, Stützrad, Heckstützen, Schloß, Kippbar und 100km/h Zulassung beim Anhänger Fachhändler gekauft.

Um die 0,3 Regel einzuhalten habe ich den Anhänger auf 675Kg Gesamtgewicht Ablasten lassen.

Mein ML 55 hat ein Leergewicht von 2250 Kg (gebremst darf er 3500Kg ziehen)

Der Händler sagte mir das ein leichterer Wagen den Anhänger nicht ziehen darf weil er die 0,3 Regel nicht erfüllen kann und man die 100Km/h Plakette ja n nicht einfach entfernen kann!
Das passt mir ohnehin ganz gut denn dann kann sich den auch keiner aus der Familie borgen und verbeulen 🙂

Nun hat sich mein Schwager und meine Schwester im Angebot für rund die Hälfte meines Anhängers (Wert) im Baumarkt einen 750 Kg Anhänger gekauft und diesen auch auf 100 Km/h zulassen lassen, der Baumarkt sagte das sei OK so, von Ablasten war keine Rede und mein Schwager will mir jetzt erzählen das er damit uneingeschränkt 100 km/h fahren darf!

Das kann ich aber nicht nachvollziehen denn sein Dacia Duster ist eine ganze Tonne leichter als mein ML und so komme ich bei dem Anhänger vom Baumarkt auf nicht einmal 400 Kg Gesamtgewicht !

Wenn ich dem glauben darf was der Fachhändler sagte dann dürfte mein Schwager den Anhänger mit seinem Duster gar nicht bewegen weil er ja auch die 100 Km/h Plakette auf dem Anhänger hat!

Was den Führerschein angeht haben wir beide keine Probleme wir haben beide die Alte Klasse II und III seid 1982!

Von der Geschwindigkeit mal abgesehen ist der Baumarkt Anhänger um einiges Wackeliger und Dünnwandiger als der Brenderup aber da geht es ja nicht drum sondern lediglich um die Tempo 100 Regelung!

Sollte jeder 750 Kg Anhänger mit entsprechenden Vorraussetzungen (Reifenalter etc.) für jeden PKW mit Original zggw von 750 Kg die 100er Zulassung bekommen warum musste ich dann Ablasten lassen?

Beste Antwort im Thema

Das 100er Schild muss nicht ab - einfach langsamer fahren.
Wenn bei einem 100er Hänger die Reifen älter als 6 Jahre sind, und man die Vorraussetzung für die 100er Zulassung dadurch nicht mehr erfüllt, muss das Schild auch nicht demontiert werden. Man darf halt nur noch 80 fahren, bis neue Reifen oben sind. ( Aussage meines TÜV Prüfers)

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Ist das mit Stützlast? Die wird dem Hänger ja zugerechnet, sofern die Anhängelast kleiner zul. Gesamtgewicht des Anhängers. 740kg+75kg ergibt dann die max. zul. Anhängelast. Das bedeutet der 750er-Hänger darf voll beladen gezogen werden. (max. 750kg, nicht 815kg!)

Die anderen Varianten dürfen dann 715kg ziehen.

MfG

Interressant wäre mal , was denn im Fahrzeugschein des Hängers für Bedingungen an das Zugfahrzeug gestellt werden...

mind. Leergewicht und ABS, oder wie es in Behördendeutsch so toll heißt "ABV, Automatischer Blockierverhinderer"

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