Telefonieren im Auto auch ohne Freisprecheinrichtung Gesetzeslücke
Telefonieren im Auto auch ohne Freisprecheinrichtung Gesetzeslücke ist möglich 😁
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http://www.der-postillon.com/.../...cke-telefonieren-mit-festnetz.html
Beste Antwort im Thema
Hallo Conny. ich hoffe du hast selbst gemerkt, dass das ein Satire-Magazin ist :-)
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Hallo Conny. ich hoffe du hast selbst gemerkt, dass das ein Satire-Magazin ist :-)
Nein, hat er nicht. 😁
Auch wenn das hier ein Witz ist, so ein Fall war wirklich vor Gericht.
Auf dem Beifahrersitz lag das DECT-Telefon und überaschenderweise klingelte es kurz bevor der Fahrer zuhause ankam. Er ging ran und wurde angehalten. Ging vor Gericht, war kein Mobiltelefon sondern ein Festnetztelefon und es gab einen Freispruch.
Oder das hier:
http://www.anwalt.de/.../...stelefon-am-steuer-ist-erlaubt_066983.html
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. April 2016 um 17:08:46 Uhr:
Auch wenn das hier ein Witz ist, so ein Fall war wirklich vor Gericht.
Auf dem Beifahrersitz lag das DECT-Telefon und überaschenderweise klingelte es kurz bevor der Fahrer zuhause ankam. Er ging ran und wurde angehalten. Ging vor Gericht, war kein Mobiltelefon sondern ein Festnetztelefon und es gab einen Freispruch.Oder das hier:
http://www.anwalt.de/.../...stelefon-am-steuer-ist-erlaubt_066983.htmlGruß Metalhead
Das ist ja nun wirklich nicht vergleichbar, da ein DECT Telefon maximal eine Reichweite von 200 Meter hat.
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Zitat:
@germania47 schrieb am 12. April 2016 um 17:11:53 Uhr:
Das ist ja nun wirklich nicht vergleichbar, da ein DECT Telefon maximal eine Reichweite von 200 Meter hat.
Immerhin mehr als das Festnetztelefon im Eröffnungspost.
Außerdem bei günsiger Wohnlage am Ortsrand würde ich wetten daß man 200m überbieten kann.
Aber egal, telefonieren mit dem Festnetz ist im Auto erlaubt. 😉
Der Postillion hatte schon wesentlich bessere Witze auf Lager.
Gruß Metalhead
Hallo, Metalhead79,
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. April 2016 um 17:18:14 Uhr:
Aber egal, telefonieren mit dem Festnetz ist im Auto erlaubt. 😉
nur, weil ein Amtsrichter sich mal dazu breitschlagen lassen hat, so ein Telefon als Festnetztelefon zu bezeichnen, heißt es noch lange nicht, dass ein anderer Richter genauso entscheidet.
Nehmen wir allein schon mal die Bezeichnung "Mobiltelefon".
Ein Mobiltelefon heißt so, weil es mobil genutzt werden kann und nicht ortsgebunden ist.
Wie man auf diesem Telefon erreichbar ist, hat damit nicht das Geringste zu tun.
Zitat:
§ 21 StVO
...
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Hier ist ganz eindeutig beschrieben, dass es auf das Telefon, nicht auf die eingelegte Karte oder die Erreichbarkeit über Funk ankommt.
Viele Grüße,
Nachteule
Hallo Nachteule,
die Benutzung dieses Teils ist im Auto aber erlaubt, auch während der Fahrt.
Gruß
Uwe
Zitat:
@uhu110 schrieb am 12. April 2016 um 20:06:44 Uhr:
... nur, weil ein Amtsrichter sich mal dazu breitschlagen lassen hat, so ein Telefon als Festnetztelefon zu bezeichnen, heißt es noch lange nicht, dass ein anderer Richter genauso entscheidet.
...
Stimmt
Zitat:
Ein Mobiltelefon heißt so, weil es mobil genutzt werden kann und nicht ortsgebunden ist.
Da wäre das DECT dann so eine Art Mittelding (ein Handy mit nur einem Sendemasten 🙂).
Aber wir müssen uns darüber auch nicht streiten. Nen praktischen Nutzen hat es ja eigentlich nicht.
Gruß Metalhead
Hallo, Uwe Mettmann,
wenn ich als technischer Laie richtig informiert bin, handelt es sich um ein C-Netz-Telefon, das sowieso nicht mehr unterstützt wird und somit dürfte die Frage akademisch sein.
Viele Grüße,
Nachteule
War nicht schon allein das in der Handhalten eines Telefons während der Autofahrt gesetzeswidrig...?
Also, es gibt häufig 2 Seiten der Medaille :
In den Erläutreungen zu § 23 ,1a, ( Mobiltelefonverbot steht folgendes und nicht nur von einem
Amtsgericht :
....... nicht aber schnurlose Mobilteile einer Festnetztelefonanlage , die infolge der Entfernung zur Festnetzstation nicht oder nur kurz betriebsbereit sind . ( OLG köln Verk. mitt 2010 Nr.27 =DAR 2009 , 712=VD2009, .......
Der TG hat also kein Witzblatt gelesen . Aber nur in diesem explizitgenau beschriebenem Zustand .
Sonst ist selbst das Mobiltelefon als Diktiergerät verboten .
Giovanni.
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. April 2016 um 17:05:39 Uhr:
wenn ich als technischer Laie richtig informiert bin, handelt es sich um ein C-Netz-Telefon, das sowieso nicht mehr unterstützt wird und somit dürfte die Frage akademisch sein.
Nein, das ist ein CB-Funkgerät.
Gruß
Uwe
PS
Bist du die Nachteule aus dem Verkehrsportal?
Hallo, Giovannibastanza,
Urteile von Amtsgerichten sind allerdings nicht bindend und somit kann man daraus keine generelle Erlaubnis herleiten.
Man hat lediglich bessere Chancen, damit durchzukommen.
Hallo, Uwe Mettmann,
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. April 2016 um 19:05:39 Uhr:
Nein, das ist ein CB-Funkgerät.
ich sag ja: Technischer Laie 😎
Hatte ich nicht als solches erkannt.
Zitat:
Bist du die Nachteule aus dem Verkehrsportal?
Ja, und deshalb passiert es mir ab und an, dass ich mich mit dem falschen Nick verabschiede. 😉
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 13. April 2016 um 17:38:37 Uhr:
Der TG hat also kein Witzblatt gelesen.
Doch, hat er, nur der Witz hat nicht so ganz ins schwarze getroffen.
Gruß Metalhead