Telefon am Steuer während der Probezeit

Hallo miteinander,

ich wurde heute leider gottes mit dem Handy am Ohr von der Polizei erwischt (Ich bin mir der Gefahr durchaus bewusst hab es aber trotzdem dümmlicher weise in Kauf genommen. Hatte schon Angst und Bange, dass die Strafe finanziell einschlagen wird, bis mir eingefallen ist, dass es auch noch einen zusätzlichen Punkt gibt 🙁 Das Problem ist nun: Ich bin noch bis zum 17.2. in der Probezeit 😁

Auf Nachfrage meinter der Herr Bulle, dass - wenn es mein erstes Vergehen ist - ich zwar den Punkt bekomme, es sich hierbei allerdings um ein sogenanntes 'B'-vergehen handelt und ich anscheinend während der Probezeit maximal einen Punkt dieser Art erhalten kann ohne direkt zum Aufbauseminar gehen zu müssen.

Bin dann mehr glücklich als traurig weiter gefahren 😁

Meine Frage an euch liebe Community ist - da ich mir doch etwas sorgen mache- was definiert solch ein Vergehen? Zumal ich schon einmal davor wegen zu überhöhter Geschwindigkeit angehalten wurde (90k/h in der 50er Zone 😁😁😁 (sry)) jedoch die Polizistin mich damals mit 35€ verwarnt hat und ich nichts weiteres
zu befürchten hatte.

Beste Antwort im Thema

Wie fährst du denn wenn deine Probezeit vorbei ist wenn du dich schon in der Probezeit
nicht an die regeln hälst.
Seelze 01

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Zitat:

@martinb71 schrieb am 9. Januar 2017 um 19:55:33 Uhr:


Ich habe bei meiner ersten Antwort noch was vergessen.
Die Bezeichnung "Herr Bulle" solltest du dir auch schnellstens abgewöhnen. Die Beamten sind Menschen wie du und ich. Die können nichts dafür, wenn du dich nicht an die Verkehrsregeln halten kannst oder so hat des eher den Anscheinen, nicht daran halten willst. Die Bezeichnung zeigt deutlich, dass deine Eignung ein Fahrzeug zu führen, ohne ein Umdecken deinerseits, sehr fragwürdig ist.

Naja... der TE ist halt noch jung und denkt vielleicht, in einem Autofahrerforum gäbe es genug Polizistenhasser um sich mit solchen Bezeichnungen Freunde zu machen. Oder er stammt aus einer bildungsmäßig benachteiligten Schicht, in welcher die normalen Bezeichnungen für bestimmte Personen und Dinge gar nicht bekannt sind.

Ohne Witz: ich traf vor einiger Zeit eine junge Frau, die den Begriff "Kleidung" oder "Bekleidung" nicht im aktiven Wortschatz hatte und nur eine difuse Vorstellung davon besaß was das sein könnte, weil doch alles was man anzieht "Klamotten" sind.

In dieser Bevölkerungsgruppe könnte daher auch der Irrtum verbreitet sein, das Angehörige der Polizei ganz offiziell im Hochdeutschen als "verdammte Drecksbullen" bezeichnet werden, während "Polizisten" irgendwas sind dessen Natur man nicht genau kennt und daher benutzt man das Wort auch nicht.

Noch wahrscheinlicher ist allerdings, dass es einfach nur cool wirken soll einen Polizisten Bulle zu nennen. Für junge Leute - junge Männer im besonderen - ist es eminent wichtig cool zu wirken. Und nichts wirkt cooler als für Autoritäten leicht abfällige Slang-Ausdrücke zu benutzen.

Wenn wir Älteren in uns gehen und ehrlich sind, müssen wir zugeben dass viele von uns zu ihrer Zeit nicht anders waren und ebenfalls nicht merkten, wie bescheuert wir auf Erwachsene wohl gewirkt haben.

Ich gehe mal davon aus das deiner Probezeit verlängert wird.

Solange nur ein B-Verstoß vorhanden ist, ist außer Geldstrafe und Punkt nichts weiter zu erwarten.
Aber bei mehren B-Verstößen, und ich denke mal deine 35, werden wohl als B gehandelt, wird die Probezeit verlängert.

Ich versteh aber nicht, wieso deine +45 km/h nur mit 35€ bestraft wurden? War ja immerhin in der Ortschaft.

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/b-verstoss/

Ansonsten ist auch ein Aufbauseminar fällig.

Kommentare zu deinen Vergehen spar ich mir. Haben die Anderen schon gemacht.
Aber überdenke ruhig mal deine Art ein Fahrzeug zu führen!

Gruß,
der_Nordmann

Typisch Motor Talk. 1,5 Seiten, der Geifer fließt und keine richtige Antwort. Die Aussage des netten Herrn Polizist stimmt. Als B-Verstoß hat es diesmal noch keine Probezeitfolgen. Aber noch einen solltest Du Dir nicht leisten. Auch wenn die Probezeit bald vorbei ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Januar 2017 um 08:23:27 Uhr:


… Als B-Verstoß hat es diesmal noch keine Probezeitfolgen. Aber noch einen solltest Du Dir nicht leisten. …

Ach, ich finde schon, dass er sich noch so einen leistet sollte, das gibt ihm mehr Zeit zum Nachdenken und den übrigen Verkehrsteilnehmern ein wenig mehr Sicherheit, wenn er dann zu Fuß geht …

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Zitat:

Typisch Motor Talk. 1,5 Seiten, der Geifer fließt und keine richtige Antwort. Die Aussage des netten Herrn Polizist stimmt. Als B-Verstoß hat es diesmal noch keine Probezeitfolgen. Aber noch einen solltest Du Dir nicht leisten. Auch wenn die Probezeit bald vorbei ist.

Das dachte ich mir auch😁
Sind anscheinend nur Heilige hier unterwegs, die NIEMALS etwas falsch machen......

Vielleicht lassen sich die Heiligen nur nicht dabei erwischen 😁

ich weiss nicht, ob ich da falsch liege (man mag mich bitte berichtigen, wenn dem so ist), aber ich meine, wenn man in der Probezeit Punkte kassiert - was bei Handy am Ohr ja so ist, gibt ja 1 Punkt dafür - ist zwar nciht gleich der Lappen weg, aber eine Nachschulung fällig... oder ist das nicht mehr so? Oder war das niemals so?

das Handy am Ohr ist ein sogenannter B-Verstoß. Erst beim zweitem B-Verstoß wird die Nachschulung fällig.

Das ist in 2 Gruppen unterteilt. Handyverstoß ist Gruppe B, da braucht’s 2 Verstöße um zum Aufbauseminar geschickt zu werden.

Steht doch im Link vom Busgeldkatalog alles drin.

Es kostet jetzt schon 60 € plus 23,50 € also 83,50 € teurer Spaß also

Zitat:

@Herr Weber schrieb am 10. Januar 2017 um 09:24:43 Uhr:



Zitat:

Typisch Motor Talk. 1,5 Seiten, der Geifer fließt und keine richtige Antwort. Die Aussage des netten Herrn Polizist stimmt. Als B-Verstoß hat es diesmal noch keine Probezeitfolgen. Aber noch einen solltest Du Dir nicht leisten. Auch wenn die Probezeit bald vorbei ist.

Das dachte ich mir auch😁
Sind anscheinend nur Heilige hier unterwegs, die NIEMALS etwas falsch machen......

Jetzt weiß ich wo die Kopfschmerzen herkommen:

Der Heiligenschein drückt🙂😁

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 10. Januar 2017 um 11:33:00 Uhr:


Es kostet jetzt schon 60 € plus 23,50 € also 83,50 € teurer Spaß also

Nicht wirklich. Verglichen mit den Strafen in den meisten unserer Nachbarländer ist das spottbillig.

aber für uns weinende, arg gegängelten Deutschen doch noch viel zuviel 😁

Ich finds aber schon ziemlich lächerlich, wie das in D gehandhabt wird.
Sobald es das Handy ist-->Strafe zahlen.
Am Radio rumfummeln, durch die immer komplizierten Menüs der Touchscreens in den neuen Autos wühlen, nach der Glut der Kippe suchen, Frauen die sich die Läfzen nachziehen...usw....alles straffrei(solange nichts passiert).

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