Teilschuld - Vollkasko - Quotenregelung

Hallo,

Ich hab mal eine Frage:

Folgende Situation:
Ich habe einen Unfall. Teilschuld (sag ma 50 %). Ich habe eine Vollkasko, allerdings mit einem SB von 700 Euro. Es sind keine weiteren Kosten als die Reparaturkosten angefallen. (Wertverlust ?! eventuell ?)
Wenn ich das jetzt über die Vollkasko meiner Versicherung mache zahle ich dann im Endeffekt den SB ? Oder nicht ? Im Inet finden man zwar einiges zu Quotenregelung, nur das versteht ja kein normaler Mensch. Ich will einfach wissen ob ich den SB zahlen muss oder nicht ?

Keine Ahnung ob da noch ein Unterschied zwischen Österreich und Deutschland ist.

mfg

Beste Antwort im Thema

pass acht!

mal zu deutsch und ohne paragraphen

unser gesetzgeber sagt, dass ein etwaiger schadensersatzanspruch auf den Kaskoversicherer übergeht, wenn du die kasko in anspruch nimmst.
warum? ganz einfach. Der anspruch gegen den schädiger aus gesetzliche haftung und der Anspruch gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag stehen zunächst parallel. damit du aber nicht doppelt abkassieren kannst, sagt der gesetzgeber: ok, wenn du dich an deinen kaskoverischerer wendest, gibt du den anspruch an diesen ab.

Der versicherer nimmt diesen anspruch und geht auf den schädiger bzw. den versicherer des schädigers (im Kfz-Bereich) zu und fordert schadensersatz.

Nun kann es aber passieren, dass der schädiger in Euro für weniger haftet als Schaden entstanden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Haftungquote ins Spiel kommen. Und für solche Fälle priviligiert der Gesetzgeber grob gesagt den Vericherungsnehmer bzw. den ursprünglich Gechädigten bzw. Schutzwürdigen. Das Gesetz sieht vor, dass der Forderungsübergang nicht zum Nachteil den Geschädigten / Versicherungsnehmer erfolgen darf (QuotenVORRECHT)

Das VORRECHT besteht darin, dass der Schädiger bzw. sein Versicherer zunächst der Schaden des Versicherungsnehmers zu begleichen und von der Haftungssumme die dann übrig bleibt den Kaskoversicherer bedient.

Nun ist es so, dass der Gesetzgeber nun mal alles kompliziert machen möchte und unterscheidet zwischen Quotenbevorrechtigten Schadenersatzpositionen (hierzu gilt z.B. der Kaskoselbstbehalt) und nicht Quotenbevorrechtigten Schadenersatzpositionen. Für erstere gilt vorbeschriebenes; für letztere gilt "wer zu erst kommt mal zu erst."

Nun ein Beispiel
Schaden 10000€
Haftungsquote 50%
Haftung des Haftpflichtversicherers: 5000€
Kaskoselbtbehalt: 500€

Du erlangst 9500€ von der Kaskoversicherung
Du erlangst 500€ von dem KH-Versicherer
Der Kaskoversicherer bekommt 4500€ vom KH Versicherer.

Gäbe es das Quotenvorrecht nicht, käme es darauf, wer den Anspruch beim KH Versicherer zuerst geltend macht. Im Zweifel würdest Du den Selbstbehalt nicht bekommen, weil der KH-Versicherer bereits 5000€ an den Kaskoversicherer bezahlt hat.

Ich hofe das war jetzt verständlich :-)

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Hallo,

Nur zur Info. Vorfall ist nun abgewickelt. Gegner hat volle Schuld bekommen. In Österreich gibt es im Vergleich zu Deutschland wo ich schon einiges gelesen habe bei Parkplätzen auf denen die STVO gilt (bzw. die öffentlich zugänglich sind) doch die Rechtsregel. Zumindest wurde in diesem Fall so entschieden. Meine Befürchtung bezüglich Teilschuld war also unnötig. Reparatur die diese Woche durchgeführt wird kostet ~ 4500 Euro.

Danke nochmal
mfg Michael

Glückwunsch und Danke für die abschließende Info.

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