Teilkaskoschaden - Welche Teile können geltend gemacht werden?

Guten Abend,

leider hat ein Verwandter einen großen Schaden verursacht (Unfall), bedauerlicherweise hat er keine Vollkasoversicherung, sondern nur eine Teilkasko mit 150 Euro SB.

Ich hatte ihm gesagt, dass er zumindest die Teile die Glas mit verbaut haben, von der eigenen Teilkasko beglichen bekommen kann.

Ich meine mich erinnern zu können, dass man einen Kostenvoranschlag heranholen kann und abzüglich der SB 150 Euro fiktiv abrechnen kann, ist dem nach wie vor so?
Muss man da was bestimmtes beachten?

Welche dieser Teile kann man geltend machen, welcher eher nicht?

Fällt euch noch was ein, die mit übernommen werden könnte, die wir aber vergessen haben erwähnen?

Scheinwerfer vorne links
Seitenspiegel links
An der Tür ist auch so eine Art Plastik, siehe Bilder, zählt sowas auch dazu ?

Vorne scheint kein Nebelscheinwerfer gewesen zu sein

Der Wagen hat einen seitlichen Auffahrunfall vorne links gehabt, der Wagen (der drauf fuhr)drehte sich und auch die Türen sind beschädigt.

Schuldfrage leider beim Verwandten , steht also nicht zur Debatte.

Welche Teile wären noch zu berücksichtigen, die wir momentan nicht im Sinne haben.

Lg

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32 Antworten

wenn überhaupt, dürfte hier nur das Material ersetzt werden und nicht der Arbeitslohn.

Aber Versuch macht klug, kann ja nicht mehr wie gekürzt werden hier.

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 20. November 2024 um 21:22:11 Uhr:


Ich habe inzwischen ein Kostenvoranschlag von VW für den linken Scheinwerfer + Außenspiegel links erhalten, Reparaturkosten netto / EUR 1878,85

Darin sind die Kosten der Teile + Montage + Lackierung

Sind 150 Euro SB

Reicht das, wenn ich sinngemäß der Versicherung schreibe, dass wir analog des Kostenvoranschlags abzüglich der SB 150 € fiktiv abrechnen möchten?

Werden dann nur die Teile abzüglich SB gutgeschrieben, oder die Summe inkl. Montage und Lackierung?

LG

Lackierung kannst du vergessen ... bei fiktiver Abrechung auch die MwSt. ... bei der Höhe und fiktiver (!) Abrechung eines kaputten Scheinwerfers (!) wird die Versicherung vermutlich einen Blick drauf werfen.

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 20. November 2024 um 21:22:11 Uhr:


Ich habe inzwischen ein Kostenvoranschlag von VW für den linken Scheinwerfer + Außenspiegel links erhalten, Reparaturkosten netto / EUR 1878,85

Darin sind die Kosten der Teile + Montage + Lackierung

Sind 150 Euro SB

Reicht das, wenn ich sinngemäß der Versicherung schreibe, dass wir analog des Kostenvoranschlags abzüglich der SB 150 € fiktiv abrechnen möchten?

Werden dann nur die Teile abzüglich SB gutgeschrieben, oder die Summe inkl. Montage und Lackierung?

LG

Die DEVK hat bereits gezahlt, etwa 1300 Euro, ich meine die Arbeitskosten sind nicht dabei gewesen, bin trotzdem sehr zufrieden.

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