Teilkaskoschaden - Welche Teile können geltend gemacht werden?
Guten Abend,
leider hat ein Verwandter einen großen Schaden verursacht (Unfall), bedauerlicherweise hat er keine Vollkasoversicherung, sondern nur eine Teilkasko mit 150 Euro SB.
Ich hatte ihm gesagt, dass er zumindest die Teile die Glas mit verbaut haben, von der eigenen Teilkasko beglichen bekommen kann.
Ich meine mich erinnern zu können, dass man einen Kostenvoranschlag heranholen kann und abzüglich der SB 150 Euro fiktiv abrechnen kann, ist dem nach wie vor so?
Muss man da was bestimmtes beachten?
Welche dieser Teile kann man geltend machen, welcher eher nicht?
Fällt euch noch was ein, die mit übernommen werden könnte, die wir aber vergessen haben erwähnen?
Scheinwerfer vorne links
Seitenspiegel links
An der Tür ist auch so eine Art Plastik, siehe Bilder, zählt sowas auch dazu ?
Vorne scheint kein Nebelscheinwerfer gewesen zu sein
Der Wagen hat einen seitlichen Auffahrunfall vorne links gehabt, der Wagen (der drauf fuhr)drehte sich und auch die Türen sind beschädigt.
Schuldfrage leider beim Verwandten , steht also nicht zur Debatte.
Welche Teile wären noch zu berücksichtigen, die wir momentan nicht im Sinne haben.
Lg
32 Antworten
Ich kenne die Antwort auf die Frage nicht, es interessiert mich aber.
Nach allem was ich bisher weiß, zahlt die Teilkasko einen Glasschaden nicht, wenn er selbst verschuldet ist.
In diesem Fall greift nur die Vollkasko.
Ich habe positive Erfahrungen mit selbst verschuldetem Glasbruch, d.h. mir wurden Heckscheibe und Scheinwerfer über die Teilkasko bezahlt, nachzulesen hier https://www.motor-talk.de/forum/heckscheibe-erneuert-t5756455.html
Ich habe soeben bei der DEVK angerufen, ich habe dem zuständigen Menschen mitgeteilt, das ein Verwandter einen selbstverschuldeten Unfall hatte und dabei bedauerlicherweise u.a. der Scheinwerfer, Seitenspiegel gebrochen seien.
Er sagte, die Kosten würde man übernehmen, ist egal, wie der Schaden (natürlich nicht vorsätzlich) zustande gekommen ist.
Das ist schon mal hervorragend, wenn es so ist.
Also kaputt sind auf jeden Fall der SW, Seitenspiegel.
Zählt dazu auch die Fahrertür, Bild hatte ich eingangs hochgeladen, ist das gefärbtes Plexiglas? Oder Plastik?
Was sind noch so Sachen, die man mit berücksichtigen könnte?
Ähnliche Themen
Ich würde nicht einfach irgendwas melden, die Versicherung kann immernoch einen Gutachter beauftragen und dann steht dein Bekannter wegen Falschaussagen und Betrug da…. Eher würde ich mich mal beim Versicherungsbund beraten lassen, was die beste Strategie ist oder direkt mal die Versicherung fragen. Mein Ex hatte auch mal einen Totalschaden und nur Teilkasko und auch den glasschaden erstattet bekommen. Redet doch mal mit den direkt Beteiligten und fragt nicht den Fleischer, was die Blumen kosten…
@dreiliterSMG schrieb am 11. November 2024 um 12:35:20 Uhr:
Richtig, ich bin davon nicht betroffen, der Unfall von ihm ereignete sich mit einem unbekannten.
Er hatte mir die Geschichte erzählt und das auf ihn viele Kosten zukommen würden, da er leider keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.
In dem Zuge hatte ich ihn mitgeteilt, dass die Teilkaskoversicherung doch für Glasbruch aufkommen würde.
Leider wie ich lese nicht für selbstverschuldete Unfälle, ich werde ihm raten, einfach den Scheinwerfer als Schaden zu melden und zu schauen, was passiert.
Verstehe deinen Beitrag nicht, schau doch mal ein Beitrag zurück, da hab ich das nötigste geschrieben, die DEVK sagt, wird bezahlt
Und wieso bitte Betrug etc.??? Der Wagen (polizeilich aufgenommen) wurde nach dem Unfall umgehend von der Polizei aufgenommen und per Bilder dokumentiert, d.h. die Schäden sind eindeutig sichtbar und kommen von dem Unfall.
Schaden - Vorne links und seitlich
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 11. November 2024 um 15:30:12 Uhr:
Er sagte, die Kosten würde man übernehmen, ist egal, wie der Schaden (natürlich nicht vorsätzlich) zustande gekommen ist.
Wie ich weiter vorn schrieb.
Dass irgendwelche Kunstoff - Anbauteile die nicht mit Scheinwerfer, Spiegel oder Verglasung zusammen hängen unter "Glasbruch" fallen würde ich verneinen.
Hierzu nochmal der Hinweis auf die Vertragsbedingungen.
Zitat:
@Francis_Sun schrieb am 11. November 2024 um 16:05:18 Uhr:
Eher würde ich mich mal beim Versicherungsbund beraten lassen
Der Dalai Lama hat dazu bestimmt auch eine Meinung.
Ich habe dem Mitarbeiter bei der DEVK die Frage gestellt, dass ich an der Tür nicht identifizieren kann, ob das jetzt Plastik ist oder ähnlich Plexiglas.
Er meinte einfach von allem ein KVA, wir prüfen und geben auch eine Rückmeldung, was nicht bezahlt werden kann usw.
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 11. November 2024 um 16:16:10 Uhr:
Ich habe dem Mitarbeiter bei der DEVK die Frage gestellt, dass ich an der Tür nicht identifizieren kann, ob das jetzt Plastik ist oder ähnlich Plexiglas.
Er meinte einfach von allem ein KVA, wir prüfen und geben auch eine Rückmeldung, was nicht bezahlt werden kann usw.
anhand einer telefonischen Beschreibung wird man sich davon auch kein Bild davon machen können. Ich tu mich selbst MIT dem Bild schwer 🙄
Zitat:
@Francis_Sun schrieb am 11. November 2024 um 05:13:08 Uhr:
Hab ich das richtig verstanden, dass dein Bekannter dein Auto geschädigt hat? Dann hat dieser doch unabhängig vom Auto eine Privathaftpflicht (haben die meisten zusammen mit der Hausrat) - in dem Fall, sollte er diese konsultieren
Geliehene oder vermietete Gegengstände warden I.d.R. Nicht ersetzt. Da die Privat-Haftpflicht nur Schäden an Fremdeigentum abdeckt, ist sie nicht verpflichtet, Schäden an Leihsachen zu ersetzen.
Es wurde bereits geklärt, dass es sich hier nicht um einen Privathaftpflichtschaden handelt. Der geneigte Leser kann das aber auch dem Eröffnungspost entnehmen.
Zitat:
@Francis_Sun schrieb am 11. November 2024 um 16:05:18 Uhr:
Ich würde nicht einfach irgendwas melden, die Versicherung kann immernoch einen Gutachter beauftragen und dann steht dein Bekannter wegen Falschaussagen und Betrug da…. Eher würde ich mich mal beim Versicherungsbund beraten lassen, was die beste Strategie ist oder direkt mal die Versicherung fragen.
Was ein Quatsch. Melden kann man alles , wenn man die richtige Aussage dazu trifft wie es passiert wird. Verdrehst du die Tatsachen oder täuscht die Versicherung ist der Betrug natürlich vorhanden. Und Ablehnen kann die Versicherung immer.
Und was für ein Betrug soll vorliegen ? Der Betrug einfach einen Schaden zu melden , der wahrheitsgemäß angegeben wurde und in der TK mit versichert ist ?
Betrug ist es wenn du jemanden täuscht.
Es kann also kein Betrug sein wenn du anrufst und sagst ich habe einen Unfall selber verursacht , und ich würde gern Teil XYZ ersetzt bekommen.
Ich habe inzwischen ein Kostenvoranschlag von VW für den linken Scheinwerfer + Außenspiegel links erhalten, Reparaturkosten netto / EUR 1878,85
Darin sind die Kosten der Teile + Montage + Lackierung
Sind 150 Euro SB
Reicht das, wenn ich sinngemäß der Versicherung schreibe, dass wir analog des Kostenvoranschlags abzüglich der SB 150 € fiktiv abrechnen möchten?
Werden dann nur die Teile abzüglich SB gutgeschrieben, oder die Summe inkl. Montage und Lackierung?
LG
Der Versicherung musst du mitteilen das du fiktiv abrechnen willst.
Es gibt nur netto bezahlt und wenn werkststattbindung vorhanden ist , bekommst du wahrscheinlich viel weniger da der Vergleichswert einer partnerwerkstatt herangezogen wird. Bzw 10 oder 15% abgezogen wird .
Bei fiktiver Abrechnung musst du dann auch per Gutachten die Reparatur nachweisen damit du bei einem erneuten Unfall wieder Geld dafür bekommst.
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 20. November 2024 um 21:22:11 Uhr:
Reicht das, wenn ich sinngemäß der Versicherung schreibe, dass wir analog des Kostenvoranschlags abzüglich der SB 150 € fiktiv abrechnen möchten?
Theoretisch ja.
Versucht euer Glück und lasst euch überraschen. Wenn das ohne Kürzungen und Einwände über die Bühne geht wäre das sowas wie ein kleines Weihnachtsgeschenk.