Teilkaskoschaden - fiktive Abrechnung - Fahrzeug veräussern

Guten Morgen,

ich bitte meine Fragestellung zu entschuldigen falls bereits eine identische existiert. Ich habe im Archiv leider keinen Fall gefunden wo es zu meinem Fall aufgrund der Werte sehr ähnlich ist.
Es handelt sich um einen Diebstahlschaden von Fahrzeugteilen was über die Teilkasko abgewickelt wird. Der Sachverständige hat im Auftrag der Versicherung folgende Werte ermittelt:
Reparaturkosten: 7.400,- EUR
Restwert: 8.270,- EUR
Wiederbeschaffungswert: 16.800,- EUR
Die Differenz WBW abzüglich Restwert beträgt somit 8.530,- EUR und über den Reparaturkosten. Im Gutachten sind 3 Angebote von Aufkäufern angegeben. Das höchste Gebot beträgt 8.270,- EUR.
Ich beabsichtige das Fahrzeug im beschädigten Zustand zu veräussern, da die Beschädigungen einfach zu schwerwiegend sind. Auch wenn es kein Totalschaden ist.
Unklar ist für mich welchen Betrag die Versicherung auszuzahlen hat? Den Differenzbetrag oder die Netto Reparaturkosten?
Wie verläuft in solch einem Fall die Veräußerung des Fahrzeugs? Muss ich den Kontakt mit dem Aufkäufer herstellen und einen Kaufvertrag abschließen, damit die Versicherung auszahlt? Oder kann das Fahrzeug an die Versicherung abgetreten werden?

Beste Antwort im Thema

In einem Forum kann jeder seine Meinung zum Besten geben und der TE kann für sich selbst entscheiden, wem er glauben mag.

Wenn nun rrwaith der Meinung ist, das beim Wiederbeschaffungswert die Mehrwertsteuer immer mit zu entschädigen sei, ist das seine Meinung. Der Meinung kann man sich anschliessen oder es auch sein lassen.

Spätestens bei der Regulierung seines Schadens wird der TE feststellen, ob sich auch sein Versicherer der Meinung von rrwaith anschliessen wird.

p.s. ich bin hier mal weg

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Dezember 2014 um 09:53:01 Uhr:


hab mich um 18 Euro vertippt: rolleyes:🙄

Die 8.530 Euro sind hier nach den Bedingungen die theoretische Obergrenze für die Entschädigung bei fiktiver Abrechnung ( WBW - RW ), die bekommt ja keiner.

Der Schaden beträgt 7.400 Euro.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. Dezember 2014 um 20:33:37 Uhr:



Zitat:

@xAKBx [url=http://www.motor-talk.de/.../...fahrzeug-veraeussern-t5140855.html?...]schrieb am 9. Dezember 2014 um 20:16:32 Uhr



Das hatte Dellenzaehler doch schon geschrieben - bei rein fiktiver Abrechnung wird der Netto WBW - Restwert - Selbstbeteiligung reguliert.
Auch wenn ihr es noch fünfmal wiederholt, es ist falsch.
Auch wenn du es noch fünfmal wiederholst wird dein Vortrag hier nicht richtiger.

Der WBW enthält einen Mehrwersteuranteil von 19% (regelbesteuert) und selbstverständlich ist der Abrechnung zu berücksichtigen.

Und die MwSt gibt es nur gegen Nachweis. Die AKB`s sind da eindeutig. Das hat im ürbrigen auch überhaupt nichts mit der Totalschadenabrechnung zu tun und schon überhaupt nicht damit, oder der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht.

@rrwraith schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:09:39 Uhr:

Der Wiederbeschaffungswert ist in den Bedingungen klar definiert und zwar nicht als Nettowert.

Unfug !!

Die AKB definiert in diesem Passus lediglich den Begriff des Wiederbeschaffungswertes. Zur Höhe der Steuer respektive der Erstattung steht da überhaupt nichts.

Also wenn ich die AKB der HUK richtig interpretiere

Auszug Kasko
Was zahlen wir bei Beschädigung?

Reparatur
a Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen
Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
– Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir
die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts,
wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
– Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht
repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige
und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderlichen
Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den
Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts

würde er bei HUK 7400 Euro bekommen

Grüße
Klaus

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 10. Dezember 2014 um 12:46:59 Uhr:


würde er bei HUK 7400 Euro bekommen
Grüße
Klaus

Bei entsprechender Wiederbeschaffung, bei vollständiger und fachgerechter Reparatur den Rechnungsbetrag und bei fiktiver Abrechnung 6.218 Euro.

Ist aber nicht nur bei der HUK so.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 10. Dezember 2014 um 10:25:07 Uhr:


@rrwraith schrieb am 9. Dezember 2014 um 23:09:39 Uhr:

Der Wiederbeschaffungswert ist in den Bedingungen klar definiert und zwar nicht als Nettowert.

Unfug !!

Die AKB definiert in diesem Passus lediglich den Begriff des Wiederbeschaffungswertes. Zur Höhe der Steuer respektive der Erstattung steht da überhaupt nichts.

Ich hoffe im Sinne Deiner Kunden, dass Du beim Dellenzählen besser bist. 🙂

Da mach du dir mal keine Gedanken darüber.

Es ändert im Übrigen nichts an der Tatsache das du hier völligen Unfug scheibst.
Aber jeder halt so gut wie er kann...🙂

In einem Forum kann jeder seine Meinung zum Besten geben und der TE kann für sich selbst entscheiden, wem er glauben mag.

Wenn nun rrwaith der Meinung ist, das beim Wiederbeschaffungswert die Mehrwertsteuer immer mit zu entschädigen sei, ist das seine Meinung. Der Meinung kann man sich anschliessen oder es auch sein lassen.

Spätestens bei der Regulierung seines Schadens wird der TE feststellen, ob sich auch sein Versicherer der Meinung von rrwaith anschliessen wird.

p.s. ich bin hier mal weg

Hört doch bitte auf zu streiten. Wenn hier gestritten wird und einige sich fern halten, habe nachher nur ich den Schaden.
Im wahrsten Sinne des Wortes nur ich. Beruhigt euch doch bitte wieder.

Ich habe heute endlich den für meinen Schadensfall zuständigen Sachbearbeiter sprechen können. Ich habe ihm die Lage bzw. meine Absicht genau erklärt. Wir haben auch in Ruhe genau den Ablauf durchgesprochen was die Veräußerung und die Ersatzbeschaffung betrifft. Er teilte mir mit, dass "Wiederbeschaffungswert Netto - Restwert Brutto - SB" ausgezahlt wird. Wenn ich den Kaufvertrag bzw. die Rechnung eingereicht habe, würde man schauen wie hoch die MwSt. angefallen ist und dementsprechend abrechnen.

Zitat:

@xAKBx schrieb am 10. Dezember 2014 um 17:08:38 Uhr:


In einem Forum kann jeder seine Meinung zum Besten geben und der TE kann für sich selbst entscheiden, wem er glauben mag.

Völlig richtig.

Zitat:

Wenn nun rrwaith der Meinung ist, das beim Wiederbeschaffungswert die Mehrwertsteuer immer mit zu entschädigen sei, ist das seine Meinung. Der Meinung kann man sich anschliessen oder es auch sein lassen.

Der Meinung bin ich nicht und das habe ich auch nie gesagt. Es ist kindisch und lächerlich, jemandem Aussagen zu unterstellen, nur weil man selbst keine Argumente hat. Im Übrigen geht es hier nicht um die Entschädigung eines Wiederbeschaffungswerts, es liegt kein Totalschaden vor.

Zitat:

Spätestens bei der Regulierung seines Schadens wird der TE feststellen, ob sich auch sein Versicherer der Meinung von rrwaith anschliessen wird.

Der Versicherer muss sich nicht irgendwelchen Meinungen anschließen, sondern vertragsgemäß regulieren.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 10. Dezember 2014 um 22:21:31 Uhr:


Im Übrigen geht es hier nicht um die Entschädigung eines Wiederbeschaffungswerts, es liegt kein Totalschaden vor.

Es sei denn, man bastelt sich einen.

Zitat:

@F10ler schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:25:55 Uhr:

Hört doch bitte auf zu streiten. Wenn hier gestritten wird und einige sich fern halten, habe nachher nur ich den Schaden.
Im wahrsten Sinne des Wortes nur ich. Beruhigt euch doch bitte wieder.

Ich habe heute endlich den für meinen Schadensfall zuständigen Sachbearbeiter sprechen können. Ich habe ihm die Lage bzw. meine Absicht genau erklärt. Wir haben auch in Ruhe genau den Ablauf durchgesprochen was die Veräußerung und die Ersatzbeschaffung betrifft. Er teilte mir mit, dass "Wiederbeschaffungswert Netto - Restwert Brutto - SB" ausgezahlt wird. Wenn ich den Kaufvertrag bzw. die Rechnung eingereicht habe, würde man schauen wie hoch die MwSt. angefallen ist und dementsprechend abrechnen.

Na also. Genau wie beschrieben. Die Versicherung reguliert hier absolut richtig, so wie dir dein Anwalt das auch schon mitgeteilt hat.

Aber das ist hier im Versicherungsform in schöner Regelmäßigkeit das Problem.

Da kommen irgendwelche Experten mit halbschlauen Tipp`s, die gar nicht funktionen können
und den Fragensteller unter Umständen richtig Geld kosten können.

Aber Hauptsache Recht haben wollen und wenn es noch so falsch ist.

Und hinterher nicht mal mehr den Arsch in der Hose haben und die Falschausagen zu korigieren sondern
anderen kindisches Verhalten unterstellen.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, bekommt
er jetzt erstmal von der Versicherung 5847 Euro (14117 netto - 8270)
Wenn er jetzt ein Auto kauft wo mindestens 2683 Euro MWST ausgewiesen werden, bekommt er die dann auch noch.
Das wären dann 5847+2683= 8530 und somit erheblich mehr als die RepKosten von 7400 Euro.
Oder ist die 7400 die Höchstentschädigung wo er von der Versicherung erhalten kann.
Wenn er 8520 erhält sind das doch echt gute Versicherungsbedingungen.

Grüße

Zitat:

@celica1992 schrieb am 11. Dezember 2014 um 09:43:50 Uhr:

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, bekommt
er jetzt erstmal von der Versicherung 5847 Euro (14117 netto - 8270)
Wenn er jetzt ein Auto kauft wo mindestens 2683 Euro MWST ausgewiesen werden, bekommt er die dann auch noch.
Das wären dann 5847+2683= 8530 und somit erheblich mehr als die RepKosten von 7400 Euro.
Oder ist die 7400 die Höchstentschädigung wo er von der Versicherung erhalten kann.
Wenn er 8520 erhält sind das doch echt gute Versicherungsbedingungen.

Grüße

Je nach dem wie er abrechnet bekommt er die Steuer gegen Nachweis bis maximal zur Höhe der Reparaturkosten.

Das ist im übrigen auch überhaupt nichts neues.

Seit der Gesetzesänderung zur MwSt. wird so verfahren.

Aber mindestens einer hier hat anscheinend noch nicht verstanden warum seit diesem Zeitpunkt auch der Wiederbeschaffungswert mit den Begriffen Regelbesteuert, Differenzbesteuert respektive Steuerneutral ausgewiesen werden muss und bastelt sich hier abstruse Auslegungen der AKB zusammen, die nur Kopfschütteln auslösen.

naja delle,
dieser tolle user hatte ja auch schon in anderen freds probleme mit dem verstehen, was er gelesen hat 😁
aber alle andern als deppen hinstellen und mit den füßen aufstampfen, wenn ich nicht recht habe,dann soll keiner recht haben

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