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Teilkasko - Schweinwerfer-Schaden trotz eigenem Verschulden versichert?

Themenstarteram 21. Juli 2010 um 21:37

Hallo Gemeinsam,

aufgrund eines Auffahrunfalls ist am Auto des Unfallverursacher der Scheinwerfer beschädigt worden. Die Glasscheibe des Scheinwerfers selbst ist nicht beschädigt; es ist nur die Halterung gerissen, an der der Schweinwerfer im Auto befestigt ist. Dennoch muss der Scheinwerfer für eine einwandfreie Funktion durch einen neuen ersetzt werden.

Jetzt meine Fragen:

1) Bezahlt die Teilkasko des Unfallverursachers den Scheinwerfer, unabhängig davon, ob nur die Halterung des Scheinwerfers gebrochen ist oder ein Scheinwerfer-Glasschaden vorliegt?

2) Der Unfall liegt fast 6 Monate zurück; der Unfallverursacher hat den Unfallhergang damals der Versicherung gemeldet, die den Schaden des Geschädigten schon damals übernommen hat. Der Unfallverursacher dachte aber damals nicht daran, den Scheinwerfer bei seiner Versicherung durch die Teilkasko abwickeln zu lassen. Gesetzt den Fall, dass der Unfallverursacher Anspruch darauf hat, den Scheinwerfer durch die Versicherung gezahlt zu bekommen, stellt sich nun die Frage, ob er nach 6 Monaten immer noch Anspruch auf Erneuerung des Scheinwerfers hat.

3) Gesetzt den Fall, die Versicherung muss dem Unfallverursacher den Scheinwerfer ersetzen. Der Unfallverursacher hat vom hiesigen Autohaus einen Kostenvoranschlag für einen neuen Scheinwerfer incl. Montage heute ausgestellt bekommen. Darf der Unvallverursacher darauf pochen, dass man ihm anstatt der Reparatur den Betrag des Kostenvoranschlags (ca. 500 EUR) bar ausbezahlt, abzüglich einer Selbstbeteiligung und abzüglich der MwSt?

4) Wird ein Sachverständiger sich den Schaden anschauen wollen? Wie ist die Sachlage zu bewerten, wenn der Schaden schon - durch z.B. einen gebraucht gekauften und schon montierten Scheinwerfer - am Unfall-Verursacher-Kfz beseitigt worden ist?

Ich freue mich auf sachdienliche Hinweise, Tipps und Antwort.

VG Giuli

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2010 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hier kann man aber schon was lernen, wenn man will........:D

 

Gruß

 

Delle

Der Vollständigkeit halber - auch für Neugierige.

 

Glasbruchschaden - der keiner war - Kündigung - Strafanzeige - Strafbefehl über 60 Tagessätze (Anm: das sind zwei Monatseinkommen) - und der Herr Rechtsanwalt hat auch nur zusätzliche Kosten verursacht.

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Der Vollständigkeit halber - auch für Neugierige.

Glasbruchschaden - der keiner war - Kündigung - Strafanzeige - Strafbefehl über 60 Tagessätze (Anm: das sind zwei Monatseinkommen) - und der Herr Rechtsanwalt hat auch nur zusätzliche Kosten verursacht.

Und unter Umständen noch Ermittlungskosten des Versicherer, als da wären das Honorar des Sachverständigen der dann mal festgestellt hat, dass der Glasbruchschaden keiner war...  :D

 

Soll es alles schon mal gegeben haben.......:cool:

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 22. Juli 2010 um 17:15

Hallo Gemeinsam,

herzlichen Dank für die ausführlichen sachdienlichen Hinweise. Somit sind die Fragen beantwortet.

Der Versicherungsnehmer war zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens des Scheinwerfers einfach nicht im Bilde darüber, dass die Teilkasko sämtliche Glasbruchschäden am Fahrzeug übernimmt, so auch Scheinwerfer. Er ging einfach davon aus, dass mit "Glasbruchschäden" die üblichen "Sichtfenster" am Auto mit der Teilkasko abgedeckt sind, nicht Schäden an Scheinwerfern. Den Hinweis dazu bekam er eben fast 6 Monate später, und, nachdem er den Scheinwerfer kurze Zeit später auf eigene Kosten neu gekauft und hat einbauen lassen. Da aber der Schädiger ja bis zu 6 Monaten nach Unfall die Möglichkeit hat, den verursachten Schaden am gegnerischen Fahrzeug der Versicherung zurück zu zahlen, welche ja die Versicherung bezahlte, dachte der Versicherungsnehmer, dass der Scheinwerfer damit evtl. auch verrechnet werden kann. Und dass man bei einem Scheinwerfer das Glas tauschen kann, oder dass die Versicherung unterscheidet, ob ein Glasbruch am Scheinwerfer vorliegt, oder die Halterung gebrochen ist (ohne Glasbruch), wusste der Versicherungsnehmer nicht. Für ihn war nur klar, der Scheinwerfer muss gewechselt werden, was ja bedeutet, dass "Glas" neu gekauft werden muss. Von daher war nicht beabsichtigt, der Versicherung zu schaden oder arglistig zu täuschen; der Versicherungsnehmer war einfach nur nicht informiert, das ist alles.

VG Giuli

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hier kann man aber schon was lernen, wenn man will........:D

Gruß

Delle

Der Vollständigkeit halber - auch für Neugierige.

Glasbruchschaden - der keiner war - Kündigung - Strafanzeige - Strafbefehl über 60 Tagessätze (Anm: das sind zwei Monatseinkommen) - und der Herr Rechtsanwalt hat auch nur zusätzliche Kosten verursacht.

Da fehlt noch der Eintrag in die Bösebubenkartei. Und dann viel Spaß beim nächsten Schaden oder der Suche nach einer neuen Verischerung.

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Hallo Gemeinsam,

 

herzlichen Dank für die ausführlichen sachdienlichen Hinweise. Somit sind die Fragen beantwortet.

 

Der Versicherungsnehmer war zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens des Scheinwerfers einfach nicht im Bilde darüber, dass die Teilkasko sämtliche Glasbruchschäden am Fahrzeug übernimmt, so auch Scheinwerfer. Er ging einfach davon aus, dass mit "Glasbruchschäden" die üblichen "Sichtfenster" am Auto mit der Teilkasko abgedeckt sind, nicht Schäden an Scheinwerfern. Den Hinweis dazu bekam er eben fast 6 Monate später, und, nachdem er den Scheinwerfer kurze Zeit später auf eigene Kosten neu gekauft und hat einbauen lassen. Da aber der Schädiger ja bis zu 6 Monaten nach Unfall die Möglichkeit hat, den verursachten Schaden am gegnerischen Fahrzeug der Versicherung zurück zu zahlen, welche ja die Versicherung bezahlte, dachte der Versicherungsnehmer, dass der Scheinwerfer damit evtl. auch verrechnet werden kann. Und dass man bei einem Scheinwerfer das Glas tauschen kann, oder dass die Versicherung unterscheidet, ob ein Glasbruch am Scheinwerfer vorliegt, oder die Halterung gebrochen ist (ohne Glasbruch), wusste der Versicherungsnehmer nicht. Für ihn war nur klar, der Scheinwerfer muss gewechselt werden, was ja bedeutet, dass "Glas" neu gekauft werden muss. Von daher war nicht beabsichtigt, der Versicherung zu schaden oder arglistig zu täuschen; der Versicherungsnehmer war einfach nur nicht informiert, das ist alles.

 

VG Giuli

@Giuli

 

es gibt auch Scheinwerfer, bei welchen man das Glas nicht einzeln tauschen kann.

 

Da gäbe es dann den kompletten Scheinwerfer ersetzt.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. Juli 2010 um 19:24:40 Uhr:

 

es gibt auch Scheinwerfer, bei welchen man das Glas nicht einzeln tauschen kann.

Das ist bei unseren W/S211 wohl zutreffend. Denn Mercedes (oder Hella) bietet keine Ersatzscheiben an.

Zitat:

Zitat:

@Druckluftschrauber50053 schrieb am 22. Juli 2010 um 17:50:43 Uhr:

3) Gesetzt den Fall, die Versicherung muss dem Unfallverursacher den Scheinwerfer ersetzen. Der Unfallverursacher hat vom hiesigen Autohaus einen Kostenvoranschlag für einen neuen Scheinwerfer incl. Montage heute ausgestellt bekommen. Darf der Unvallverursacher darauf pochen, dass man ihm anstatt der Reparatur den Betrag des Kostenvoranschlags (ca. 500 EUR) bar ausbezahlt, abzüglich einer Selbstbeteiligung und abzüglich der MwSt?

Eine fiktive Abrechnung ist auch bei einem Glasbruchschaden möglich - ersetzt wird aber nur der reine Glasbruchschaden - im Zweifel also nur die Kosten für ein neues Scheinwerferglas plus Austauch von 2-4 AW

Wann ist der Kostenvoranschlag erstellt worden? Gleich nach dem Schaden (dann stellt sich die Frage, welcher Anlass bestand und warum der "Glasbruchschaden", der ja auch keiner ist, nicht unverzüglich gemeldet wurde. Nach 6 Monaten, dann ist er nichts wert! Der Versuch, nachträglich noch eine Entschädigung vom Versicherer zu erlangen, mag reizvoll sein, kann aber aufgrund möglicher Konsequenzen nicht ernsthaft empfohlen werden.

Ob eine fiktive Abrechnung des Glasschadens möglich ist, muss man in den Bedingungen nachlesen.

Gibt durchaus Versicherer, die das ausschließen.

12 Jahre später.......:rolleyes:

Ach ja, du hast recht.

Da jemand auf den Beitrag heute geantwortet hat, war der ganz oben.

Zitat:

@evolution68 schrieb am 17. März 2022 um 10:10:36 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 22. Juli 2010 um 19:24:40 Uhr:

 

es gibt auch Scheinwerfer, bei welchen man das Glas nicht einzeln tauschen kann.

Das ist bei unseren W/S211 wohl zutreffend. Denn Mercedes (oder Hella) bietet keine Ersatzscheiben an.

Das ist bei allen Fahrzeugen so, auch wenn das Glas tauschen könnte. Da wird von der Versicherung alternativ berechnet was das Glas kostet und was es an Arbeitslohn kostet das Glas entsprechend einzubauen und entsprechend auch abzudichten. Das wird in der Regel genauso oder teurer als ein komplettes Neuteil.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 17. März 2022 um 11:48:42 Uhr:

Zitat:

@evolution68 schrieb am 17. März 2022 um 10:10:36 Uhr:

 

Das ist bei unseren W/S211 wohl zutreffend. Denn Mercedes (oder Hella) bietet keine Ersatzscheiben an.

Das ist bei allen Fahrzeugen so, auch wenn das Glas tauschen könnte. Da wird von der Versicherung alternativ berechnet was das Glas kostet und was es an Arbeitslohn kostet das Glas entsprechend einzubauen und entsprechend auch abzudichten. Das wird in der Regel genauso oder teurer als ein komplettes Neuteil.

Wenn der Arbeitslohn so gut wie nichts kostet kann man sowas auch reparieren:

https://www.youtube.com/watch?v=pjeSfKMiBP4

https://www.youtube.com/watch?v=In_5K5In2_w

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