Teilkasko - Glasschaden

Hi,

ich habe im Moment Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 150€. Ich würde jetzt gerne umsteigen, so dass ich keine Selbstbeteiligung mehr habe. Laut onlinerechner kostet das mich nur 2€ mehr im Monat.

Geht das ohne weiteres und sofort?

Und wenn das klappen sollte:

Ich habe einen kleinen Steinschlag auf der Windschutzscheibe der aber reperiert werden kann und eigentlich nicht der Rede wert ist. Liegt etwa in der Mitte der Windschutzscheibe so ca. 10cm über dem Amaturenbrett und ist nichtmal Stecknadelkopf groß und auch nicht tief.

Allerdings habe ich sehr viele Kratzer auf der Windschutzscheibe die optisch stören, aber am wichtigsten, vor allem Nachts, wenn der Gegenverkehr Licht an hat, behindern diese meine Sicht.

Daher hätte ich gerne eine neue Windschutzscheibe ohne da etwas dazu zu zahlen.

Kann ich das bei Car Glas z.B. einfach verlangen und die Versicherung zahlt dann (sobald ich umgestellt habe wenn es geht) ?

Oder was würdet ihr mir empfehlen? Die 2 € mehr im Monat halte ich für sinnvoll und kann sie mir locker leiste *g*

Aber 150€ kann ich als Azubi mit sehr hohen Auslagen und einigen Schulden nicht ohne weiteres auftreiben bzw. wenn mal ein Kaksoschaden ist einfach hervorzaubern. Aber die Scheibe zu tauschen wäre mir sicherheitstechnisch schon wichtig.

Obwohl es mir auch reichen würde, wenn Carglass den steinschlag beheben kann und die Kratzer entfernen können. Hauptsache, dass die Scheibe wieder "rein" ist.

Was empfehlt ihr mir? Wie gesagt, 150€ kann ich in den nächsten Monat nicht bezahlen.

mfg Sven

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von svendrae


ABER ist es denn verboten, seine Versciherung ändern zu lassen, so dass ich keine SB mehr habe?

Nein. Es ist nur verboten (mit gutem Grund), einen Schaden, der vor der Änderung eintrat, nachträglich zu den neuen Bedingungen regeln zu lassen. Logisch, schließlich würde sonst ja niemand mehr ne Kasko abschließen, bevor ihm irgendwas passiert, sondern immer erst nach dem Schaden... (bzw. analog die SB erst nach dem Schaden ändern)

MfG, HeRo

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von ytna


Schick ihm mal eine PN, dann wirst du schneller eine Antwort bekommen!

Als ich friedl147's Anliegen gelesen hatte habe ich ihn sofort ange-PN-t.

Da das mit dem Polieren bereits geklärt war und sich nichts speziell zum eigentlichen Thema ergab habe ich nichts gepostet. Alles weitere ergab sich dann per PN.

@ ytna
trotzdem Danke und weiterso, denn machmal sehe ich auch nicht, dass ein neuer Beitrag hereinkam.

Dann ist ja alles bestens.
Wollte nur nicht, dass du denkst, wir bräuchten dich nicht mehr! 😉 🙂

Ist zwar schon lange her, aber Carglas sagte mir grade, das es egal ist, ob eine Selbstbeteiligung oder nicht abgeschlossen wurde. Die Kasko (egal, ob Teil oder Voll) zahlt immer den Glasschaden, wenn es nicht aus einem Unfall herrührt. Der Schadensfreiheitsrabat bleibt davon unangetastet!

Also hätte der Kollege gar nicht so einen Aufstand starten müssen :-)

Wenn das Carglas sagte, haben die keine Ahnung

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Die Teilkasko zahl den Glasschaden ohne hochstufung, weil es bei TK keine hochstufung gibt, das ist richtig.
Die SB wird dennoch fällig, wozu sonst schliesst man diese denn sonst ab?
Es gbt Versicherer, die Reparaturen bezahlen ohne SB. Das sind denn solche Schäden wie kleine Abplatzer, die dann mit Harz gefüllt und ausgehärtet werden. Die ist aber auch nicht immer möglich.
Austausch der Scheibe wird IMMER die SB kosten, wenn abgeschlossen.

Was ist denn überhaupt ein Glasschaden im Sinne der Teilkasko.

Mir ist da bei Betätigung des elektrischen Scheibenhebers die Seitenscheibe plötzlich in den Autotür-Zwischenraum reingefallen. Da war in der Tür dieses Plastikteil abgebrochen, was die Scheibe hält und über den der elektrische Scheibenheber seine Kräfte auswirkt. Die Scheibe war für mich nicht mehr sichtbar weg, auch nicht für mich sichtbar ob die Scheibe nun auch kaputt ging oder nicht - im Endeffekt wurde von der Werkstatt so ein neues Plastikteil befestigt, und dieselbe alte Scheibe wieder eingebaut. Das meiste waren natürlich der Arbeitslohn, was mich am Ende rund 280 € kostete.

Ist das auch ein Teilkaskoschaden?

Nein, da kein Glasbruch.

Richtig, du hast es ja selbst gesagt - alte Scheibe wieder rein und heile.
280€ sind aber schon ne Hausnummer für sowas.

Zitat:

@klpe1957 schrieb am 14. März 2018 um 12:04:38 Uhr:


Ist zwar schon lange her, aber Carglas sagte mir grade, das es egal ist, ob eine Selbstbeteiligung oder nicht abgeschlossen wurde. Die Kasko (egal, ob Teil oder Voll) zahlt immer den Glasschaden, wenn es nicht aus einem Unfall herrührt. Der Schadensfreiheitsrabat bleibt davon unangetastet!

Also hätte der Kollege gar nicht so einen Aufstand starten müssen :-)

Glasbruch ist Bestandteil der Teilkasko und dort gibt es keinen SFR. Und die SB muss immer gezahlt werden so lange die VS nicht darauf verzichtet, was bei vielen im Falle einer Reparatur der Fall ist bei einem Austausch aber nicht.

Und der Kollege, der den Thread erstellt hat war ein ahnungsloser Knilch der es mittlerweile besser weiß, sinnlos nach 14 Jahren darüber zu diskutieren.

Das stimmt so nicht - Glasbruch(die gesamte Teilkasko) ist genauso Bestandteil der Vollkasko - und die Vollkasko unterliegt sehr wohl dem Schadenfreiheitsrabatt.

Zitat:

@saxon5357 schrieb am 2. Juli 2018 um 22:20:24 Uhr:


Das stimmt so nicht - Glasbruch(die gesamte Teilkasko) ist genauso Bestandteil der Vollkasko - und die Vollkasko unterliegt sehr wohl dem Schadenfreiheitsrabatt.

Dann habe ich 30 Jahre falsch reguliert.
Findest Du es gut, eine so verkehrte Auskünfte zu posten?

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