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Teilkasko - Glasschaden

Themenstarteram 11. November 2004 um 20:20

Hi,

ich habe im Moment Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 150€. Ich würde jetzt gerne umsteigen, so dass ich keine Selbstbeteiligung mehr habe. Laut onlinerechner kostet das mich nur 2€ mehr im Monat.

Geht das ohne weiteres und sofort?

 

 

Und wenn das klappen sollte:

Ich habe einen kleinen Steinschlag auf der Windschutzscheibe der aber reperiert werden kann und eigentlich nicht der Rede wert ist. Liegt etwa in der Mitte der Windschutzscheibe so ca. 10cm über dem Amaturenbrett und ist nichtmal Stecknadelkopf groß und auch nicht tief.

Allerdings habe ich sehr viele Kratzer auf der Windschutzscheibe die optisch stören, aber am wichtigsten, vor allem Nachts, wenn der Gegenverkehr Licht an hat, behindern diese meine Sicht.

Daher hätte ich gerne eine neue Windschutzscheibe ohne da etwas dazu zu zahlen.

 

Kann ich das bei Car Glas z.B. einfach verlangen und die Versicherung zahlt dann (sobald ich umgestellt habe wenn es geht) ?

 

Oder was würdet ihr mir empfehlen? Die 2 € mehr im Monat halte ich für sinnvoll und kann sie mir locker leiste *g*

Aber 150€ kann ich als Azubi mit sehr hohen Auslagen und einigen Schulden nicht ohne weiteres auftreiben bzw. wenn mal ein Kaksoschaden ist einfach hervorzaubern. Aber die Scheibe zu tauschen wäre mir sicherheitstechnisch schon wichtig.

 

Obwohl es mir auch reichen würde, wenn Carglass den steinschlag beheben kann und die Kratzer entfernen können. Hauptsache, dass die Scheibe wieder "rein" ist.

 

Was empfehlt ihr mir? Wie gesagt, 150€ kann ich in den nächsten Monat nicht bezahlen.

 

mfg Sven

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

ABER ist es denn verboten, seine Versciherung ändern zu lassen, so dass ich keine SB mehr habe?

Nein. Es ist nur verboten (mit gutem Grund), einen Schaden, der vor der Änderung eintrat, nachträglich zu den neuen Bedingungen regeln zu lassen. Logisch, schließlich würde sonst ja niemand mehr ne Kasko abschließen, bevor ihm irgendwas passiert, sondern immer erst nach dem Schaden... (bzw. analog die SB erst nach dem Schaden ändern)

MfG, HeRo

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Themenstarteram 11. November 2004 um 20:22

oh mein Gott meine Rechtschreibung *hände über kopf zusammen schlag*

 

Ich hoffe ihr glaubt mir wenn ich sage, dass ich das normal besser kann *g*

 

mfg ^^

Der Begriff "Betrug" ist klar definiert....

Warum schließt man mit 150 SB ab, wenn man sie sich nicht leisten kann?

Guck mal in die andren Thread nebenan - da haben wir das paar mal durch.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. November 2004 um 20:46

@schr...

 

Nun, die Versicherung wollte ich von Anfang an mit ohne SB! Nur leider läuft sie nicht über mich, sondern über jmd. andern als Zweitwagen, und er hat das halt so abgeschlossen, weil er es vergessen hatte, dass ich keine SB will.

 

Und selbst wenn ich nichts an der Windschutzscheibe machen lasse, WILL ICH OHNE SB!!!

 

Also erzähl mir bitte nichts von Betrug ;) Wenn das nicht erlaubt ist, lass ich es sein. ABER ist es denn verboten, seine Versciherung ändern zu lassen, so dass ich keine SB mehr habe?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

ABER ist es denn verboten, seine Versciherung ändern zu lassen, so dass ich keine SB mehr habe?

Nein. Es ist nur verboten (mit gutem Grund), einen Schaden, der vor der Änderung eintrat, nachträglich zu den neuen Bedingungen regeln zu lassen. Logisch, schließlich würde sonst ja niemand mehr ne Kasko abschließen, bevor ihm irgendwas passiert, sondern immer erst nach dem Schaden... (bzw. analog die SB erst nach dem Schaden ändern)

MfG, HeRo

Themenstarteram 11. November 2004 um 21:00

Hi,

na gut, aber es wird ja trotzdem angeboten den Schaden legal beseitigen zu lassen ohne das man SB zahlen muss.

Dann werde ich davon halt Gebrauch machen. Kann man denn Kratzer aus der Scheibe entfernen lassen oder müssen die dann halt drinnen bleiben?

 

mfg Sven

Hallo zusammen,

Es gibt eigentlich zwei Methoden zur Kratzerentfernung an Scheiben. Die eine davon ist das Polieren, die andere das Schleifen. Wenn es sehr feine Kratzer auf der Scheibe sind, kann man mit dem speziellen Glaspolierset versuchen die Kratzer zu entfernen. Ein Schleifen der Scheibe das alle Kratzer auf jeden Fall entfernen würde ist meistens nicht ganz möglich, da bei dieser Methode zu viel Material abgetragen wird und somit die Scheibe Verzerrungen und falsche Lichtbrechung aufweisen würde. Dies ist der sogennante Linseneffekt.

Auch bei sehr feinen Kratzern wird natürlich ein wenig Glas von der Scheibe abgerieben und könnte, muss aber nicht, die gleichen Erscheinungen wie beim Schleifen nachsichziehen.

Um eine definitive Aussage treffen zu können müsste man sich die Scheibe auf jeden Fall anschauen.

Daher mein Rat an Dich :

Lass die Scheibe von einem Autoglasspezialisten anschauen, allerdings von einem, der sich auch mit dem Polieren wirklich auskennt. Er kann auch den Gesamtzustand beurteilen. Top-Autoglaser, können Dir auch mit Hilfe eines optisch-elektronischen Messgerätes den Zustand Deiner Scheibe wirklich messen. Leider können dies die wenigsten. Es sollte daher schon ein Meisterbetrieb der Kfz-Innung sein und keiner der vielen selbsternannten Glasspezialisten.

Themenstarteram 12. November 2004 um 15:25

@Autoglasmeister:

Danke für die kompetente Antwort, auf solch eine habe ich gewartet ;)

 

Kannst du mir denn gute "Läden" dafür empfehlen die in Deutschland einigermaßen verbreitet sind?

 

Wenn es im forum direkt nicht erlaubt ist dann vielleicht per PN oder Email.

 

Und: Dieses polieren oder schleifen der Scheibe, kann das gleich mit über die Teilkasko laufen? Kann man das an allen Scheiben machen, denn es sind ja alle LEICHT verkratzt.

 

mfg Sven

P.S. Falls von Interesse: PLZ Bereich ist 38259

Hallo svendrae,

In der Teilkasko ist Glasbruch versichert. Daher sind Kratzer in einer Scheibe keine Angelegenheit für die Versicherung.

Kratzer können sowohl an Verbundsicherheitsglas-Scheiben ( Frontscheibe ) ails auch an Einscheibensicherheitsgläser ( Seiten- oder Heckscheibe ) bearbeitet werden.

Dies ist die einzige Adresse in Deiner Nähe, die in meinen Unterlagen die Kennzeichnung "Kratzerentfernung" enthält.

MAC Autoglas GmbH

Sudetenstr. 6

38114 Braunschweig

Inwieweit sich dieser Betrieb als kompetent herausstellt, kann ich Dir leider nicht sagen, da ich diesen Betrieb nicht kenne.

Aber einfach mal Anrufen, dann wirst Du anhand der Äusserungen im Bezug auf die Kratzerentfernung schon heraushören, ob sich der Weg lohnt.

Betrug bleibts trotzdem, Schäden nachträglich so abzurechnen und Basta.

Grüße

Schreddi

---edit, wvn 13.42 Uhr---

habe das Zitat aus untenstehenden Gründen auch entfernt.

Gruß

wvn

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Noch deutlicher kann man ja gar nicht zum Versicherungsbetrug aufrufen. Sorry, aber ich finde, so was hat hier rein gar nichts verloren!

Bemerkung wvn: Das sehen wir von m-t.de auch so

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