Teilgeschlachtetes Auto auf eigener Achse überführen mit Kurzzeitkennzeichen

Hallo zusammen,

ich habe bei mir vor der Garage ein Auto stehen, welches ich berreits zum Teil ausgeschlachtet habe und eigendlich zur Verschrottung abholen lassen wollte. Nun ist es so, das ein Bekannter angefragt hat, ob er den Wagen bekommen könnte, da er interesse an Motor und Fahrwerk hat. Mein Bekannter wohnt allerdings 100km weit weg. Es bestünde nur die Möglichkeit, den Wagen auf eigener Achse dort hin zu bewegen, andere Möglichkeiten hibt es derzeit nicht. Da das Auto noch bis Oktober TÜV hat, sollte es kein Problem darstellen ein Kurzzeitkennzeichen zu beschaffen.

Ich frage mich jetzt allerdings, wie ist der Sachverhalt bei einer eventuellen Verkehrskontrolle? Das Auto ist soweit Fahrbereit und Verkehrssicher, lediglich der Endtopf fehlt.
Sämtliche Beleuchtungseinrichtungen sind noch vorhanden oder werden wieder angebaut.
Hauptsächlich von der Schlachtung sind Teile der Innenausstattung betroffen. Es fehlen der Beifahrersitz, die komplette Verkleidung der Mittelkonsole sowie die Türpappen. Ebenso hatte ich die elektrischen Spiegel abgebaut und gegen manuelle ,welche von einem anderen Modell stammen, ersetzt. Diese passen nun nicht richtig, sind aber fest verschraubt. Zur Not, kann ich für die Überführung die Originalspiegel wieder anbauen, wollte ich aber gerne Vermeiden, da ich auch die Kabel berreits ausgebaut habe und diese nun nicht mehr verstellen kann, wenn nötig.

Könnte ich trozdem so fahren? Es ist ja "nur" eine Überführung. Für den fehlenden Endtopf müsste ich bei einer Kontrolle wohl ein Knöllchen in Kauf nehmen, aber wie sieht es mit dem halb zerlegten Innenraum aus? Da könnte durchaus erhöhte Verletzungsgefahr bestehen, im Falle eines Unfalls.

MfG

Smoker

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Sollte heutzutage wohl kein Problem sein an einen Trailer ranzukommen.
Jemand der ihn bewegen darf wohl auch nicht.
Sicherer und nicht teurer wie die Kurzzeitkennzeichen.

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Zitat:

@face-away schrieb am 3. Februar 2015 um 22:01:29 Uhr:


Hier bekommt er aber keine verbindlichen Aussagen. Wenn hier alle sagen "ja" und er wird erwischt hat er auch nichts gewonnen.

Dann können wir hier ja zumachen. Im Ernst: das ist keine schwierige Frage, die lässt sich auch in einem Forum kompetent beantworten.

@Smoker1988

Sofern Bremse - Licht - Reifen - Spiegel - Scheibenwischer funktionsfähig sind, steht einer Überführung mit einem Kurzzeitkennzeichen nichts im Wege. Dieses Kennzeichen ist ja für solche Gelegenheiten eingerichtet.
Das ganze ist ja losgelöst von den Bedingungen der HU, einzig das Fahrzeug MUSS Verkehrssicher sein.

So, Endschalldämfer! Bei manchen Fahrzeugen merkt man es von der Lautstärke nicht. Aber bei so einem Auspuff geht es ja nicht nur um Lautstärke, sondern auch darum, die Abgase nach hinten abzuleiten. Wenn die Abgasanlage mitten unterm Fahrzeug aufhört, besteht die Gefahr, das Abgase in den Innenraum gelangen und sich dort Kohlenmonoxyd sammelt.

Daher mein Tipp: Wenn du die Kurzzeitkennzeichen hast, fahr mit dem Wagen zur freien Werkstatt um die Ecke und lass dir ein Rohr draufschweißen bis hinten hin.
Dann werden die Abgase richtig abgeleitet und es fällt nicht sofort auf, wenn mal ein Streifenwagen hinter dir fährt. Gerade Fahrzeuge mit Überführungskennzeichen werden besonders beachtet.

Meine erste Wahl wäre natürlich die Überführung auf einem Trailer!!!! (aber nur, weil ich einen hab! )

Viele Grüße
Thomas

Mal von der Frage der Verkehrstauglichkeit abgesehen, sehe ich eher Probleme mit dem Abschleppen generell. Korrigiert mich, aber soweit ich weiss, ist das (Ab-)schleppen doch grundsätzlich nur bis zur nächsten Werkstatt erlaubt. Klar, kann man bei einer Kontrolle immer sagen, man hätte gerade ´ne Panne und schleppt den Wagen nun ab. Spätestens dann wäre aber der fehlende Endtopf schon ein wenig kontraproduktiv... :-)

Zitat:

@yeahralfi schrieb am 4. Februar 2015 um 11:20:54 Uhr:


Mal von der Frage der Verkehrstauglichkeit abgesehen, sehe ich eher Probleme mit dem Abschleppen generell. Korrigiert mich, aber soweit ich weiss, ist das (Ab-)schleppen doch grundsätzlich nur bis zur nächsten Werkstatt erlaubt. Klar, kann man bei einer Kontrolle immer sagen, man hätte gerade ´ne Panne und schleppt den Wagen nun ab. Spätestens dann wäre aber der fehlende Endtopf schon ein wenig kontraproduktiv... :-)

Am Thema vorbei. 6-Setzen!

Er will doch gar NICHT Abschleppen!!!

Viele Grüße
Thomas

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Zitat:

@yeahralfi schrieb am 4. Februar 2015 um 11:20:54 Uhr:


. Korrigiert mich, aber soweit ich weiss, ist das (Ab-)schleppen doch grundsätzlich nur bis zur nächsten Werkstatt erlaubt.

Bis zu der Werkstatt, welche mit deinem Wagentyp auch was anfangen kann. Es muss also nicht zwangsläufig eine freie Werkstatt sein, obwohl die vielleicht näher dran ist.

Günter , das ist eine Zulassungsfrage und keine die den TÜV betrifft .
Dafür ist der TÜV weder geeignet noch berechtigt .
Da verlangst du zuviel. Ein Sachverständiger könnte dir seine private Meinung sagen , aber zur Zulassung , da ist er einfach überfordert .
Giovanni.

entweder verstehe ich das ganze nicht dann möge man mir das nachsehen, aber seit wann stellt die zulassungsstelle fest ob ein fahrzeug verkehrssicher ist, wenn er mit diesem fahrzeug ( so wie es beschrieben ist)in eine kontrolle kommt wird mit sicherheit eine überprüfungsgesellschaft hinzugezogen, aber soll er dann eben die zulassungsstelle befragen ob das fahrzeug in dem zustand auf öffentlicher strasse bewegt werden darf.
Gruß an alle möchtegern fachleute und andere die sinnvolle ratschläge geben.

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