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Teilgeschlachtetes Auto auf eigener Achse überführen mit Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 1. Februar 2015 um 1:52

Hallo zusammen,

ich habe bei mir vor der Garage ein Auto stehen, welches ich berreits zum Teil ausgeschlachtet habe und eigendlich zur Verschrottung abholen lassen wollte. Nun ist es so, das ein Bekannter angefragt hat, ob er den Wagen bekommen könnte, da er interesse an Motor und Fahrwerk hat. Mein Bekannter wohnt allerdings 100km weit weg. Es bestünde nur die Möglichkeit, den Wagen auf eigener Achse dort hin zu bewegen, andere Möglichkeiten hibt es derzeit nicht. Da das Auto noch bis Oktober TÜV hat, sollte es kein Problem darstellen ein Kurzzeitkennzeichen zu beschaffen.

Ich frage mich jetzt allerdings, wie ist der Sachverhalt bei einer eventuellen Verkehrskontrolle? Das Auto ist soweit Fahrbereit und Verkehrssicher, lediglich der Endtopf fehlt.

Sämtliche Beleuchtungseinrichtungen sind noch vorhanden oder werden wieder angebaut.

Hauptsächlich von der Schlachtung sind Teile der Innenausstattung betroffen. Es fehlen der Beifahrersitz, die komplette Verkleidung der Mittelkonsole sowie die Türpappen. Ebenso hatte ich die elektrischen Spiegel abgebaut und gegen manuelle ,welche von einem anderen Modell stammen, ersetzt. Diese passen nun nicht richtig, sind aber fest verschraubt. Zur Not, kann ich für die Überführung die Originalspiegel wieder anbauen, wollte ich aber gerne Vermeiden, da ich auch die Kabel berreits ausgebaut habe und diese nun nicht mehr verstellen kann, wenn nötig.

Könnte ich trozdem so fahren? Es ist ja "nur" eine Überführung. Für den fehlenden Endtopf müsste ich bei einer Kontrolle wohl ein Knöllchen in Kauf nehmen, aber wie sieht es mit dem halb zerlegten Innenraum aus? Da könnte durchaus erhöhte Verletzungsgefahr bestehen, im Falle eines Unfalls.

MfG

Smoker

Beste Antwort im Thema

Sollte heutzutage wohl kein Problem sein an einen Trailer ranzukommen.

Jemand der ihn bewegen darf wohl auch nicht.

Sicherer und nicht teurer wie die Kurzzeitkennzeichen.

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Mmh, mit ,,verkehrssicher,, ist das so ne Sache. Wenn man zur HU fährt, würde man vermutlich nie bestehen, wenn der Endtopf fehlt. Da dein Auto keinen Endtopf mehr hat, frage ich mich gerade, ob der TÜV hier noch gegeben ist ? Zumal du nicht in eine Werkstatt unterwegs bist.

Über den Innenraum würde ich mir kaum Sorgen machen, solange dort keine losen Teile rumliegen, welche sich im Fall des Falles zu Geschossen umwandeln.

Kauf dir nen Topf für 30€.

Ist günstiger als der Ärger wenns dich ohne erwischen.

Sollte heutzutage wohl kein Problem sein an einen Trailer ranzukommen.

Jemand der ihn bewegen darf wohl auch nicht.

Sicherer und nicht teurer wie die Kurzzeitkennzeichen.

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 1. Februar 2015 um 11:05:23 Uhr:

Sollte heutzutage wohl kein Problem sein an einen Trailer ranzukommen.

Jemand der ihn bewegen darf wohl auch nicht.

Sicherer und nicht teurer wie die Kurzzeitkennzeichen.

Sehe ich genauso, starte eine Suche bei kleinanzeigen und da wird sich schon einer mit einem Trailer finden, geht schnell und ohne Stress.

Hi,

So wie du es beschreibst dürfte es meiner Meinung nach kein Problem sein. Aktuell wird ja nicht mal eine gültige hu gefordert.

Ich würde aber den Auspuff notfalls mit einem Rohr verlängern. Nicht das Abgase in den Innenraum gelangen.

Gruß Tobias

die fehlende Innenausstattung ist kein Thema, die falschen Spiegel auch nicht. Ohne Endtopf geht aber nicht. Muss man notfalls provisorisch wieder dranschrauben und am Zielort wieder ab. Ohne Endtopf fällt man auf und wenn die Weiterfahrt untersagt wird hat man ein Problem.

Geh zum Straßenverkehrsamt hole dir eine Schleppgenehmigung .

Abschleppen , das wäre es in diesem Falle nicht , kommt nur für - Liegengebliebene Fahrzeuge - infrage .

Giovanni.

eine Schleppgenehmigung über 100 km für Privatleute - vollkommen unrealistisch

Solche unterfangen sind genau der Grund, warum die Kurzzeitkennzeichen überarbeitet/geändert werden. Frag doch mal direkt beim TÜV an. Kostet doch nichts.

Wieso soll er beim TÜV nachfragen ? was soll der damit zu tun haben ?

Giovanni.

ganz einfach, ob er mit diesem fahrzeug auf öffentlichen strassen fahren darf.

gruß

Das sind immer die besten Ratschläge: Frag beim TÜV nach. Warum fragt er dann hier? Das ist ja nun wirklich keine sehr schwierige Frage.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Februar 2015 um 21:15:43 Uhr:

Das sind immer die besten Ratschläge: Frag beim TÜV nach. Warum fragt er dann hier? Das ist ja nun wirklich keine sehr schwierige Frage.

Hier bekommt er aber keine verbindlichen Aussagen. Wenn hier alle sagen "ja" und er wird erwischt hat er auch nichts gewonnen.

Innen drin ist es egal wie es aussieht, hauptsache der gurt funktioniert und der tacho. aber ohne ESD geht nicht. Fällt auch sofort auf, also besser lassen.

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