Teilegutachen

Kawasaki GPX 600 R

Moin zusammen,
heute hat mir der nette GTÜler nicht die gewünschte HU-Plakette gegeben weil der obere Teil, bis zum Verteiler, der vorderen Bremsleitung ne Stahlflex ist. An dem Mopped ist ein LSL Lenker verbaut der auch eingetragen ist. Nun habe ich mal das www durchforstet und gelesen, dass die Stahlleitung zum Lenker gehört aber ein Teilegutachten gereicht werden soll. Alles was ich gefunden habe sind Teilegutachten für den Lenker, für verschiedene Moppeds in denen eben steht, dass ich für die Bremsleitung ein Gutachten brauche. Hat jemand ein Gutachten dafür??? Auf der Leitung steht: LSL D O T FMVSS 106
Oder muss die Leitung nicht mehr abgenommen werden da der Lenker ja schon eingetragen ist??
THX

13 Antworten

Hallo,

die Stahlflexleitungen müssen eingetragen werden.
Ruf einfach mal bei LSL an und teile dort die Nummer mit, die du gepostet hast. Innerhalb von ein paar Tagen schicken die das Gutachten und du kannst die Eintragung machen lassen.

Ich hatte mit Fußrasten von LSL das gleiche Problem und habe das Gutachten ohne Probleme und Kosten per Post / Email bekommen.

Das geht einfacher.

Das ist von Schmitz-Linkweiler (LSL)
Hier ist das Gutachten:
http://lsl.eu/pdf/SB-Kit.pdf
Austauschleitung siehe Seite 4.
Ich würde aber fast wetten, dass die mit dem Lenker drin steht, andernfalls hats der vergessen, der den Lenker eingetragen hat. Das gibt es nämlich nur im Paket.

Komisch, das war doch bestimmt ein SB Lenker Kit komplett mit verlängerten Stahlfelx Leitungen ...

Warum der TG nicht dabei war ?? Strange.

Gruß

Ahh da war der Sammler schneller 🙂

@ sammler

Ja, diese Gutachten habe ich auch gefunden. Ist ja aber kein Gutachten für den Bremsschlauch. Habe auch ne Mail an LSL geschrieben. Mal sehen wann die sich rühren. Werde morgen auch mal nen neuen Versuch mit diesem gutachten versuchen. Vielleicht habe ich ja auch mal Glück ;-)

Schau mal da unter Stahlflex. Einfach runter scrollen. http://www.google.de/url?...
Wenn ich das richtig gesehen habe, ist da sogar eine ABE aufgeführt.
http://...star-schleswig-holstein.de/.../lucas+stahlflex.pdf?...
http://...star-schleswig-holstein.de/.../...T%C3%9CV+Gutachten.pdf?...

Hab's dir gleich dran gehängt.

Zitat:

Original geschrieben von Didi 4


Schau mal da unter Stahlflex. Einfach runter scrollen. http://www.google.de/url?...
Wenn ich das richtig gesehen habe, ist da sogar eine ABE aufgeführt.
http://...star-schleswig-holstein.de/.../lucas+stahlflex.pdf?...
http://...star-schleswig-holstein.de/.../...T%C3%9CV+Gutachten.pdf?...

Hab's dir gleich dran gehängt.

Hallo Didi,

danke für Deine Mühe. Wie ich schon geschrieben habe, ist die Leitung von LSL und nicht von Lucas. Daher hilft mir das nicht so viel. Ich kann ja auch nicht das "LSL" vom Schlauch kratzen und Lucas raufmalen ;-)

Hab ja ne Mail an LSL geschrieben und warte nun auf Antwort.

Ich sehe Dein Problem nicht.

Wie Jason auch schrieb, gibts das von LSL als Paket. Unter Ziff 22 (der ZulBesch Teil I !) muss stehen: "Sonderlenker... bla bla... i.V.m.AT-Bremsleitung". Das steht sehr wohl in dem Lenkergutachten auf Seite 4 und somit beinhaltet dieses auch die AT-Bremsleitung. Alles andere ist doch Unsinn. Man kann den Lenker gar nicht einbauen, ohne eine längere Leitung zu verbauen.
Glaub halt mal einem Altgedienten der Rennleitung.
Es soll auch GTÜ - Prüfer geben, die keine Ahnung haben.

Ich seh da zwei Optionen:
Du hast eine Zulassungsbescheinigung Teil I zur HU vorgelegt. Da steht in der Rubrik 22 (Freitext) fast nix drin. Warum ? Weil die Zulassungsstellen es häufig versäumen, alle Eintragungen aus dem alten KFz-brief zu übernehmen.
Schau in den alten Kfz-Brief unter Ziff 33 "Bemerkungen" ob da nicht die AT-Bremsleitung drin steht. Würde mich nicht wundern.

Bei der Umstellung von Brief und Schein auf EU Teil I und II ist viel verrutscht. Ich habe da so meine Erfahrungen.

Den GTÜ-ler kannst Du sonst ohnehin vergessen, denn der darf nichts eintragen, nur der TÜV. Nimm dieses Gutachten, das ich Dir verlinkt habe, marschier damit zum TÜV und lass Dir eine 19 II Bescheinigung geben (sofortige Eintragung nicht erforderlich)

Ich bin es langsam leid, diesen GTÜ oder GTS - Nasen erklären zu müsen, was in der StVZO drin steht. Zuweilen muss man's aber...

"Dieser Reifen ist nicht zulässig"
"Aha, und weshalb ?"
"Ist nicht eingetragen"

Wenn so ein Trottel in der Lage wäre, alte Zollgrößen in mm umzurechnen, könnte er kapieren, dass es nach 20 Jahren irgendwann mal andere Reifengrößen gibt.

Über TÜV/Dekra/GTÜ und GTS könnte ich mittlerweile ebenso ein Buch schreiben, wie über Zulassungsbehörden.

Meine BMW R 100 S von 1977 hatte "Marticchi Federbeube" Das Ergebnis eines TÜV - Ingenieurs mit Sauklaue und einer LRA-Tussi, die nichts kapiert. Es darf mal geraten werden, was das korrekt hätte heißen müssen. Kleiner Tipp: Sie waren rot.
An meiner Bol d'or waren Änderungen, die zwei Beiblätter füllten. Hat man der Einfachheit halber alles weggelassen, als man von Brief auf Teil 1 und 2 umschrieb. Und fein alles nachgetragen, nachdem der sammler die Kiste gekauft hatte und mit leicht bösem Blick in der Zulassungsstelle erschien.

Zitat:

Hallo Didi,
danke für Deine Mühe. Wie ich schon geschrieben habe, ist die Leitung von LSL und nicht von Lucas. Daher hilft mir das nicht so viel. Ich kann ja auch nicht das "LSL" vom Schlauch kratzen und Lucas raufmalen ;-)

Hab ja ne Mail an LSL geschrieben und warte nun auf Antwort.

UUps.

Sorry. da bin ich jetzt vor lauter Gutachten etwas durcheinander gekommen.

@ Didi: Kein Problem

@ Sammler: Hu hab ich nun. Auch ohne Gutachten erstmal. Mal sehen was in zwei Jahren ist. Habe mich denn mit dem Prüfer dahingehend geeinigt, dass bei der Eintragung des Lenkers der rest wohl vergessen wurde.
In dem verlinktem Gutachten steht aber auch auf Seite 3 unter IV.7, dass eine Teilegutachten vorzulegen ist.

@sammler

"Marzocchi Federbeine"...? (oder so ähnlich) 😁

Exakt worldeater. Du bekommst einen Glückskeks. *rüberschieb*

@V8 Ich lese das anders, ist aber egal, Hauptsache TÜV. Der GTÜ'ler kann nicht anders, weil seine Befugnisse beschränkt sind. Mein TÜV'ler hätte das kurzerhand eingetragen bzw. ne 19 III erstellt und fertig. Kostenlos übrigens.

Ich trau der Sache aber immer noch nicht. Hast Du den alten Fahrzeugbrief noch ?

Obwohl.. zu meinen Western-Reitzeiten bin ich mit meinen Tandem-Pferdeanhänger zum TÜV. Dabei haben wir dann gemeinsam festgestellt, dass der Anhänger keine Fg.-Nr, hatte, Wurde vom Hersteller (Loesdau) schlicht vergessen, die einzuschlagen. Kann ja mal vorkommen.

Aber dieser Pferdeanhänger war mehr als 10 Jahre alt. Keiner hat das je bemerkt.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Exakt worldeater. Du bekommst einen Glückskeks. *rüberschieb*

@V8 Ich lese das anders, ist aber egal, Hauptsache TÜV. Der GTÜ'ler kann nicht anders, weil seine Befugnisse beschränkt sind. Mein TÜV'ler hätte das kurzerhand eingetragen bzw. ne 19 III erstellt und fertig. Kostenlos übrigens.

Ich trau der Sache aber immer noch nicht. Hast Du den alten Fahrzeugbrief noch ?

Obwohl.. zu meinen Western-Reitzeiten bin ich mit meinen Tandem-Pferdeanhänger zum TÜV. Dabei haben wir dann gemeinsam festgestellt, dass der Anhänger keine Fg.-Nr, hatte, Wurde vom Hersteller (Loesdau) schlicht vergessen, die einzuschlagen. Kann ja mal vorkommen.

Aber dieser Pferdeanhänger war mehr als 10 Jahre alt. Keiner hat das je bemerkt.

Nee, den alten Fahrzeugschein hab ich noch. Da steht aber auch nur der Lenker drin (neben dem Auspuff und den Gabelfedern). Den hab ich dem Prüfer auch gezeigt.

So, heute das Gutachten per Mail bekommen. Sehr netter Kontakt:

Hallo Martin,

ja, das Gutachten wird benötigt.

Ist auch im Anhang.

Für neue Umbauten ist das Gutachten nicht mehr gültig, ich hoffe dein Prüfer lässt dich durch.

--
Schöne Grüße aus Krefeld

Meinhard van den Eeden

Kann ich nur empfehlen!!

Also falls noch jemand das Gutachten braucht........ Ich hab es :-))

Deine Antwort