Technische Reparaturfreigabe

Hallo an alle!

Vorweg: Ja, ich habe das Schadenmanagement meines unverschuldeten Unfallschadens aus Unwissenheit über die Gegnerische Versicherung abwickeln lassen. Ich bin mir über alle Fehler inzwischen bewusst. Vielmehr geht es mir um Schadensbegrenzung.

Am 06.10. wurde für mein Fahrzeug von der Innovation Group im Auftrag der ERGO eine technische Reparaturfreigabe erteilt. Der Schaden beläuft sich auf rund 2.500 EUR. Vor der Schadensregulierung wurde mir seitens der ERGO zugesichert, dass der Schaden an meinem Fahrzeug vollständig reguliert wird. Der Unfallgegner hatte mir gegenüber am Unfallort sowie seiner Versicherung ein Geständnis abgelegt. Auf Grundlage dieser Aussagen stimmte ich der Reparatur zu. Nur leider habe ich mir nichts schriftliches aushändigen lassen.

Während sich mein Auto in der Reparatur befand, erreichte mich nun ein Brief meiner Versicherung, mit der Bitte eine Schadenmeldung auszufüllen. Sofort nahm ich Kontakt mit der Versicherung auf, welche mir mitteilte, dass der Unfallgegner einen Anwalt eingeschaltet hat, welcher mir nun auf einmal eine Teil- bzw. Gesamtschuld an dem Unfall zumessen möchte, damit auch der Schaden an dem Fahrzeug des Unfallverursachers reguliert wird.

• Kann es sein, dass die ERGO nun doch nicht zahlt, weil der gegnerische Anwalt mir eine Teil- Gesamtschuld anlasten möchte?
• Darf der Unfallgegner bei meiner Versicherung eine andere Version schildern, welchen Ihn nicht als Verursacher darstellt?
• Sofern die ERGO doch zahlt, kann Sie freigegebenes Geld wieder einfordern?
• Andere Tipps? Was kann ich noch unternehmen?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

bei allen Vergleichen und allen Zweifeln am Vorgehen der Versicherung können wir hier noch 10 Seiten diskutieren:

Ohne Fragebogen keine Zahlung der Versicherung. Es gibt im Bereich von Versicherungen nun mal viele Bearbeitungen, die von Sachbearbeiter zu Sachberarbeiter unterschiedlich gehandhabt werden.

In dem Berufsbereich gibt es tatsächlich noch einige Freiheiten, die den Mitarbeitern zugesprochen werden.

Wenn sich also Sachbearbeiter A dazu entscheidet: Ich will den Fragebogen haben, sonst mache ich hier NIX--
dann kannst du dich auf den Kopf stellen, mit dem Popöchen Fliegen fangen und hier noch 10 Seiten Diskussion für und wider zu führen, in der Zeit hättest du den Fragebogen doch schon 10 Mal ausgefüllt, eingescannt und per Mail versandt.

Und das ganze auch, wenn Sachbearbeiter B (unter Umständen des gleichen Versicherers) das ganz anders sieht und bearbeiten würde.

Es gibt in diesen Job nicht für jede Fingerbewegung eine Arbeitsanweisung, für viele ja, aber noch nicht für alle..

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Heute habe ich Post von der gegnerischen Versicherung bekommen:

"Sie haben unsere Schadenanzeige noch nicht beantwortet" ...

Ist es üblich, dass die gegnerische Versicherung so einen Fragebogen versendet, obwohl der Schaden schon reguliert wurde? Vllt. erinnert ihr euch noch, ich hatte das Angebot der gegnerischen Versicherung angenommen, die Reparatur an meinem Fahrzeug durchzuführen. Am 06.10. wurde durch den Carexpert Gutachter im Auftrag der Ergo die technische Reparaturfreigabe in Höhe der Schadenssumme (2.000EUR) erteilt. Wie fülle ich diesen Fragebogen am besten aus?

Am besten wahrheitsgemäss.
Und nichts hineininterpretieren, sondern sachlich schildern.

Wenn Du mit einer Antwort unsicher bist, am besten offen lassen.

Das kommt dann, wenn die eine Schuldfrage klären wollen.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 17. Oktober 2014 um 16:00:04 Uhr:


Das kommt dann, wenn die eine Schuldfrage klären wollen.

Ist logisch, was Du schreibst. Aber nicht die Regel.

Ein VN der Zürich beschädigt mein ordnungsgemäßes geparktes Auto, meldet als erster den Schaden und bestätigt sein Verschulden.

Danach bekomme ich auch einen derartigen Fragebogen. Vor 3 Wochen abgelaufen.

Klaus

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Zitat:

@sonytt schrieb am 17. Oktober 2014 um 15:03:23 Uhr:


Heute habe ich Post von der gegnerischen Versicherung bekommen:

"Sie haben unsere Schadenanzeige noch nicht beantwortet" ...

Ist es üblich, dass die gegnerische Versicherung so einen Fragebogen versendet, obwohl der Schaden schon reguliert wurde?

Vllt. erinnert ihr euch noch, ich hatte das Angebot der gegnerischen Versicherung angenommen, die Reparatur an meinem Fahrzeug durchzuführen. Am 06.10. wurde durch den Carexpert Gutachter im Auftrag der Ergo die technische Reparaturfreigabe in Höhe der Schadenssumme (2.000EUR) erteilt. Wie fülle ich diesen Fragebogen am besten aus?

Zum Einen wurde der Schaden noch nicht reguliert und zum Anderen ist eine technische Reparaturfreigabe keine Kostenübernahmeerklärung.

Das wurde weiter vorne schon richtig deutlich gemacht.

Zitat:

@germania47 [url=http://www.motor-talk.de/.../...he-reparaturfreigabe-t5084795.html?...]

Ist logisch, was Du schreibst. Aber nicht die Regel.
Ein VN der Zürich beschädigt mein ordnungsgemäßes geparktes Auto, meldet als erster den Schaden und bestätigt sein Verschulden.
Danach bekomme ich auch einen derartigen Fragebogen. Vor 3 Wochen abgelaufen.

KlausWas wollen die sonst damit von dir?

Allgemeine Daten einholen, die sie noch nicht haben?

[
Was wollen die sonst damit von dir?

Allgemeine Daten einholen, die sie noch nicht haben?Habe vorher formlos schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bin, wo und wie Vollkaskoversichert, nicht geleast und finanziert, Erstzulassung, Kilometerstand, keine Vorschäden, ca. Schadenhöhe und das SV beauftragt.

Klaus

Auf der letzten Seite steht "Unterschrift des Geschädigten".
Hoffen wir mal, dass sie wirklich bloß einige allg. Daten einholen wollen.

Damit bestätigst du die Richtigkeit deiner Angaben.

Ich vermute mal du musstest eine Skizze zeichnen und beschreiben, wie der Unfallhergang war?

Neben den ganzen anderen Angaben, wie Kontodaten, Fahrer, etc...

bei allen Vergleichen und allen Zweifeln am Vorgehen der Versicherung können wir hier noch 10 Seiten diskutieren:

Ohne Fragebogen keine Zahlung der Versicherung. Es gibt im Bereich von Versicherungen nun mal viele Bearbeitungen, die von Sachbearbeiter zu Sachberarbeiter unterschiedlich gehandhabt werden.

In dem Berufsbereich gibt es tatsächlich noch einige Freiheiten, die den Mitarbeitern zugesprochen werden.

Wenn sich also Sachbearbeiter A dazu entscheidet: Ich will den Fragebogen haben, sonst mache ich hier NIX--
dann kannst du dich auf den Kopf stellen, mit dem Popöchen Fliegen fangen und hier noch 10 Seiten Diskussion für und wider zu führen, in der Zeit hättest du den Fragebogen doch schon 10 Mal ausgefüllt, eingescannt und per Mail versandt.

Und das ganze auch, wenn Sachbearbeiter B (unter Umständen des gleichen Versicherers) das ganz anders sieht und bearbeiten würde.

Es gibt in diesen Job nicht für jede Fingerbewegung eine Arbeitsanweisung, für viele ja, aber noch nicht für alle..

Super, hast mir aus dem Herzen gesprochen. Genau aus Deinen geschilderten Fakten bin ich froh, aus dem Job raus zu sein.
Klaus

Zitat:

@sonytt schrieb am 17. Oktober 2014 um 19:37:03 Uhr:


Auf der letzten Seite steht "Unterschrift des Geschädigten".
Hoffen wir mal, dass sie wirklich bloß einige allg. Daten einholen wollen.

Ich sag mal so, ohne Geltendmachung eines Anspruches gibt es keinen Schadenersatz.

Wie überall, ohne Antrag kein Geld.

Über die Suchfunktion bin ich auf diesen Thread gestoßen. Leider fehlt hier noch der Abschlussbericht.

Also, wie ist es letztendlich ausgegangen?

cu termi0815

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