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Technische Reparaturfreigabe

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 16:29

Hallo an alle!

Vorweg: Ja, ich habe das Schadenmanagement meines unverschuldeten Unfallschadens aus Unwissenheit über die Gegnerische Versicherung abwickeln lassen. Ich bin mir über alle Fehler inzwischen bewusst. Vielmehr geht es mir um Schadensbegrenzung.

Am 06.10. wurde für mein Fahrzeug von der Innovation Group im Auftrag der ERGO eine technische Reparaturfreigabe erteilt. Der Schaden beläuft sich auf rund 2.500 EUR. Vor der Schadensregulierung wurde mir seitens der ERGO zugesichert, dass der Schaden an meinem Fahrzeug vollständig reguliert wird. Der Unfallgegner hatte mir gegenüber am Unfallort sowie seiner Versicherung ein Geständnis abgelegt. Auf Grundlage dieser Aussagen stimmte ich der Reparatur zu. Nur leider habe ich mir nichts schriftliches aushändigen lassen.

Während sich mein Auto in der Reparatur befand, erreichte mich nun ein Brief meiner Versicherung, mit der Bitte eine Schadenmeldung auszufüllen. Sofort nahm ich Kontakt mit der Versicherung auf, welche mir mitteilte, dass der Unfallgegner einen Anwalt eingeschaltet hat, welcher mir nun auf einmal eine Teil- bzw. Gesamtschuld an dem Unfall zumessen möchte, damit auch der Schaden an dem Fahrzeug des Unfallverursachers reguliert wird.

• Kann es sein, dass die ERGO nun doch nicht zahlt, weil der gegnerische Anwalt mir eine Teil- Gesamtschuld anlasten möchte?

• Darf der Unfallgegner bei meiner Versicherung eine andere Version schildern, welchen Ihn nicht als Verursacher darstellt?

• Sofern die ERGO doch zahlt, kann Sie freigegebenes Geld wieder einfordern?

• Andere Tipps? Was kann ich noch unternehmen?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

bei allen Vergleichen und allen Zweifeln am Vorgehen der Versicherung können wir hier noch 10 Seiten diskutieren:

Ohne Fragebogen keine Zahlung der Versicherung. Es gibt im Bereich von Versicherungen nun mal viele Bearbeitungen, die von Sachbearbeiter zu Sachberarbeiter unterschiedlich gehandhabt werden.

In dem Berufsbereich gibt es tatsächlich noch einige Freiheiten, die den Mitarbeitern zugesprochen werden.

Wenn sich also Sachbearbeiter A dazu entscheidet: Ich will den Fragebogen haben, sonst mache ich hier NIX--

dann kannst du dich auf den Kopf stellen, mit dem Popöchen Fliegen fangen und hier noch 10 Seiten Diskussion für und wider zu führen, in der Zeit hättest du den Fragebogen doch schon 10 Mal ausgefüllt, eingescannt und per Mail versandt.

Und das ganze auch, wenn Sachbearbeiter B (unter Umständen des gleichen Versicherers) das ganz anders sieht und bearbeiten würde.

Es gibt in diesen Job nicht für jede Fingerbewegung eine Arbeitsanweisung, für viele ja, aber noch nicht für alle..

27 weitere Antworten
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27 Antworten
am 14. Oktober 2014 um 16:32

Wie sieht denn das Geständnis bei seiner Versicherung aus?

So ähnlich war es bei meiner Tochter nach einem Parkhausschaden, die Gegenerversicherung regulierte zu 100% den Schaden meiner Tochter.

Anschließend forderte der Gegner 50% von seinen Schaden über einen RAW bei der Versicherung meiner Tochter ein, diese lehnte jedoch eine Regulierung des Gegners ab.

Der Gegner klagte auf 50% (400,-) seines Schadens. Bei der Verhandlung sprach der Richter ihm 50% (200,-) von seiner Forderung zu.

Die Versicherung wäre sicher in die nächste Instanz gegangen, wenn es sich mehr als um 200,- gehandelt hätte (Kosten-Nutzen).

Wie dem auch sei, meine Tochter hat ihren Schaden zu 100% ersetzt bekommen und der Gegner nur zu 25%.

Meine Tochter hat natürlich die 200,- an ihre Versicherung zurück gezahlt, damit der SFR nicht belastet wurde.

Mein Tipp: Informiere Deine Versicherung umfassent über den Hergang des Schadenfalles, ggf wehrt sie den SChaden dann auch ab. Verkehrsunfall ??? Immer nur mit Polizei, dass hat meine Tochter nun auch begriffen und hat 200,- Lehrgeld gezahlt.

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 17:05

Er gab an rechts in eine Einfahrt eingebogen zu sein und ist dabei mit meinem stehenden Fahrzeug kollidiert.

War Polizei da ?

am 14. Oktober 2014 um 17:16

Zitat:

@sonytt [url=http://www.motor-talk.de/.../...he-reparaturfreigabe-t5084795.html?...]• Darf der Unfallgegner bei meiner Versicherung eine andere Version schildern, welchen Ihn nicht als Verursacher darstellt?

Natürlich darf er das.

Wenn es der Wahrheit entspricht.

Da er den Schaden der Versicherung schon gemeldet hat, liegt denen ja schon eine Aussage vor.

Wenn der Schaden schriftlich gemeldet wurde, um so besser.

Selbst bei telefonischer Schadenmeldung, wird die Schadenanlage, die der Sachbearbeiter zu diesem Zeitpunkt dann macht, als Aussage gewertet.

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 17:23

Danke für Eure Antworten. Wir hatten uns darauf geeinigt keine Polizei zu holen, weil er von beginn an die Schuld bei sich sah. Sowas kommt mir nicht noch einmal vor. Auch kein Protokoll, ich war einfach zu fahrlässig und mache mir jeden Tag aufs neue Vorwürfe, wie mir das passieren konnte.

Ich habe die Schadensmeldung zum Unfallhergang auf anraten meines Anwalts so kurz wie möglich gefasst.

Meine größte Sorge ist aktuell, dass die Ergo nun einen Rückzieher macht und ich auf den 2.500 Euro meiner Reparatur sitzen bleibe. Sollte ich dort morgen mal anrufen oder lieber auf die Nachricht der Werkstatt warten? Diese wollte mich informieren, sobald die Rechnung seitens der Ergo beglichen wurde.

Gibt es ähnliche Fälle, wo die gegnerische Versicherung zuerst repariert hat, den Schaden aber dann dem Unfallgeschädigten angelastet hat?

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 17:28

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:16:01 Uhr:

Zitat:

@sonytt [url=http://www.motor-talk.de/.../...he-reparaturfreigabe-t5084795.html?...]• Darf der Unfallgegner bei meiner Versicherung eine andere Version schildern, welchen Ihn nicht als Verursacher darstellt?

Natürlich darf er das.

Wenn es der Wahrheit entspricht.

Da er den Schaden der Versicherung schon gemeldet hat, liegt denen ja schon eine Aussage vor.

Wenn der Schaden schriftlich gemeldet wurde, um so besser.

Selbst bei telefonischer Schadenmeldung, wird die Schadenanlage, die der Sachbearbeiter zu diesem Zeitpunkt dann macht, als Aussage gewertet.

Das ist eben das was ich meine. Bei der ERGO gibt es eine Version die den Versicherungsnehmer als Schuldigen darstellt.

Nun kommt durch seinen Anwalt eine zweite Version zum Vorschein, die plötzlich mich als den Schuldigen vorsieht. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit!

Wenn Freigabe erteuilt wurde, dann ist sie erteilt.

Der Lerneffekt ist eben, bei der Unfallstelle geben die Leute alles zu, später dann kommen gute Kumpels und raten ebenfalls Schadenersatzansprüche zu stellen.

Aber wenn ERGO Freigabe erteilt hat, dann müßte er ja bei seiner Schadenmeldung den Hergang geschildert haben.

Interessant zu wissen, welchen Schadenhergang er bei Deiner Versicherung angegeben hat und was was sein Rechtsverdreher geschrieben hat. Möglicherweise 25% Gefahrenshaftung oder so etwas ähnliches.

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 17:46

Ja aber ich meine hier schon irgendwo im Forum gelesen zu haben, dass die "technische Reparaturfreigabe" nicht gleichzeitig einer "Kostenerstattung" der Versicherung gleich kommt. Hinzu kommt, dass die Innovation Group hier im Auftrag der ERGO die Freigabe erteilt hat und nicht die Versicherung selbst.

Zitat:

@sonytt schrieb am 14. Oktober 2014 um 19:23:49 Uhr:

...

auf anraten meines Anwalts ...

Wenn du einen Anwalt hast, dann solltest du das mit dem besprechen.

Obacht mit der Annahme einer Kostenübernahme durch die Versicherung.

 

Scheiß Versicherungsdeutsch, welches schonmal in die Irre führen kann: Eine techn. Reparaturfreigabe beinhaltet keine Zahlungszusage sondern eröffnet dem Geschädigten lediglich die Möglichkeit, eine Reparatur kurzfristig durchführen zu lassen, ohne dass eine Besichtigung des Fahrzeugs erfolgen muss.

Es sagt nix darüber aus, ob

a) die Kosten auch übernommen werden (sprich ob die Haftung tatsächlich geklärt ist

b) die Rechnung des Autohauses nicht noch geprüft und gekürzt wird.

In der Tat sollte man bei einem Autohaus klären, dass man dort eine Abtretung unterschreibt und denen den Beginn der Reparatur erst zugesteht, wenn die Versicherung auf der Kostenübernahmeerklärung die 100%ige Haftungsübernahme schriftlich bestätigt. Alles andere ist leider reines blabla

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 7:35

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 15. Oktober 2014 um 08:52:49 Uhr:

Obacht mit der Annahme einer Kostenübernahme durch die Versicherung.

 

Scheiß Versicherungsdeutsch, welches schonmal in die Irre führen kann: Eine techn. Reparaturfreigabe beinhaltet keine Zahlungszusage sondern eröffnet dem Geschädigten lediglich die Möglichkeit, eine Reparatur kurzfristig durchführen zu lassen, ohne dass eine Besichtigung des Fahrzeugs erfolgen muss.

Es sagt nix darüber aus, ob

a) die Kosten auch übernommen werden (sprich ob die Haftung tatsächlich geklärt ist

b) die Rechnung des Autohauses nicht noch geprüft und gekürzt wird.

In der Tat sollte man bei einem Autohaus klären, dass man dort eine Abtretung unterschreibt und denen den Beginn der Reparatur erst zugesteht, wenn die Versicherung auf der Kostenübernahmeerklärung die 100%ige Haftungsübernahme schriftlich bestätigt. Alles andere ist leider reines blabla

@Relaxolator

Die Besichtigung/Begutachtung erfolgte am selbem Tag durch einen Sachverständigen der Ergo, welcher dann die Freigabe erteilte.

Reparaturfreigabe und Kostenübernahmeerklärung sind zwei verschiedene Dinge, wie Relax schon geschrieben hat.

http://www.autorechtler.de/...-bei-abweichendem-sachverhalt-_2171.html

bei der Besichtigung kann der Sachverständige grundsätzlich eine technische Reparaturfreigabe erteilen. Er kann also bestätigen, dass aus technischer Sicht eine Reparatur sinnvoll und möglich sein kann - MEHR NICHT

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