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Technische Frage zu LED Blinker
LED Blinker
Ich habe mir überlegt die 4 original Blinker meiner Bandit, gegen LED Blinker (Fa. KOSO) zu tauschen.
Das ganze darf wie immer nix kosten und Ahnung hab ich auch keine
, also hab ich
folgende Fragen........
Wenn ich die Blinker getauscht habe, muss ich in den Zuleitung pro Blinker einen Wiederstand einbauen
(19,2 Watt 7,5ohm). Ich würde ungerne (aufgrund der Lage der vorderen )den Kabelbaum aufschneiden.Also dachte ich mir, ich lege einfach die Anschlusskabel der neuen, an dem Kabelbaum entlang und fixiere diese mit Isoband oder Kabelbinder und schließe sie entsprechend an.
1) Muss ich auch ein neues Relais haben ?
2) Wo Montiere ich die Wiederstände?
Da die Wiederstände einen kühl-Körper haben, geht es dicht nebeneinander unter die Sitzbank (der Temperatur wegen)?
3) Sollte ich die Kabelschuhe an den Wiederständen zusätzlich mit Schrumpfschlauch umgeben?
Gruß
Hennes
Beste Antwort im Thema
Nun ja. Dass er beim TÜV arbeitet, bedeutet nicht, dass er immer richtig liegt.
Ich hoffe, du hast vorher mal nachgemessen?
Zitat:
Gesetzliche Hinweise zur Montage von Blinkern:
Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998) zugelassen worden, gelten die folgenden Maße:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm.
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm.
Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen, bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante zu Innenkante Blinkerglas)
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer (Kante-Kante)
• Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)
• Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
Minute aufleuchten müssen.
• Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
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19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bassment
• Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.
Klugscheisermodus ein:
a: das gilt ab Erstzulassung 01.01.1987,
und
b: es gibt Lenkerendenblinker mit Kennung 11
& 12 (nach hinten).
Ich habe diese gerade an meiner CM Bj. 1980 verbaut.
Klugscheisermodus aus:
Grüße
0016
[The return of the Klugscheißmodus]
Da die Bandit erst ab den 1990er Jahren gebaut wurde (GSF 400 ab 1991) -> Fahrtrichtungsanzeiger vorne wie hinten obligatorisch wenn man »Bandit« liest.
[The end of the return of the Klugscheißmodus]
Sorry, konnte nicht anders.
Grüße, Martin
Moin Moin Martin,
es ging in meinem Klugscheißmodus ja auch nicht um Deine Bandit,
ich hab nur die Aussage von Bassment richtigstellen wollen.
Regards
0016
Danke.
habs ja selber nur zitiert.
Man lernt nie aus.
Grüsse
ingo
Zitat:
Original geschrieben von 0016
es ging in meinem Klugscheißmodus ja auch nicht um Deine Bandit,
ich hab nur die Aussage von Bassment richtigstellen wollen.
Um meine nicht, aber die Bandit vom unvorgiven76 ist sicherlich auch nicht alt genug.

Aber: Der Frust mit dem TÜV war wohl zu viel? Mal sehen ob er sich noch einmal meldet.

Grüße, Martin