Technische Frage - Getriebe tropft = ölfeucht?
Moin moin,
ich möchte mir nur mal ein paar Meinungen einholen, wie ihr das so seht.
Und zwar habe ich am 20.04.2016 einen Vectra C 3.2 V6 erworben gehabt.
Das Fahrzeug hatte TÜV neu ohne Mängel, war allerdings eine Nachprüfung gewesen.
Ich hatte dann recherchiert, was denn im Vorfeld bemängelt wurde. Da wurde bemängelt, dass das Getriebe ölfeucht sei als geringer Mangel. Dies wurde dann für den TÜV behoben...bzw. gesäubert.
Auf meine Frage hin, ob das Getriebe denn tropfen würde verneinte der Händler dies.
Er hielt im Kaufvertrag fest, dass das Getriebe ölfeucht sei.
Ölfeuchte ist ja prinzipiell erst mal nichts ungewöhnliches, ein Schwitzen nach 14 Jahren kommt ja mal vor.
Nun stellte sich natürlich heraus, dass das Getriebe doch tropft, kleinere Pfützen unter dem Auto sprachen für sich. Also erst mal etwas Getriebeöl aufgefüllt, fehlten ja auch nur knapp 1 Liter...
Naja, ich habe den Händler dann kontaktiert und mit ihm gesprochen gehabt. Er meinte ich solle mal in die Werkstatt und das überprüfen lassen. Das habe ich getan. Es wurde eine Undichtigkeit festgestellt, das Getriebe tropft und ich habe mir einen KVA erstellen lassen.
Ich hab den Händler informiert und ein Schreiben mit 2 Wochen Fristsetzung zur Behebung bzw. zur Kostenerstattung aufgesetzt gehabt. Müsste Anfang Juli gewesen sein. Er reagierte nicht darauf.
Also habe ich ein 2. Schreiben aufgesetzt gehabt mit erneuter Fristsetzung. Auch darauf wurde nicht reagiert.
Also bin ich zum Anwalt. Dieser hat ein Schreiben aufgesetzt, auf das nun geantwortet wurde.
Ich finde das Gegenschreiben etwas...plump. Einerseits heißt es, dass Ölfeuchte nichts ungewöhnliches sei und sie bestreiten, dass ein entsprechender Ölverlust vorhanden ist. Anderseits soll ich das herbeigeführt haben, weil ich nicht in eine Fachwerkstatt gegangen bin.
Ich wollte das ja gern beheben lassen, aber nicht auf meine Kosten. Der Händler hat mich zuletzt ja allerdings gute 1 1/2 Monate ignoriert.
Was sagt ihr dazu?
Ich hoffe ich habe alles relevante aus den Schreiben entfernt 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich glaube TE übersieht etwas ganz entscheidendes:
1)TÜV hält Mangel fest: Ölfeuchtes Getriebe (ob tropft oder nicht ist egal)
2)Händler wischt das Öl weg und säubert das Getriebe.
3)Nachkontrolle beim TÜV, kein Öl am Getriebe zu sehen = Plakette erteilt
ob der jetzt nach 30 Minuten wieder anfängt zu siffen und von mir aus das ganze Getriebeöl binnen 2 Minuten ausläuft, interessiert den TÜV-Prüfer herzlich wenig. Der begutachtet nur den Jetzt-Zustand.
28 Antworten
Mit dem Vermerk das die Bremsen nach einer ,,Vollbremsung'' nich loesen, haette ich ihn keinen Meter bewegt. Schwitzendes Getriebe und tropfendes sind 2 Verschiedene Dinge. Nur steht aber im Vertrag nix von Schwitzen sondern von Oelnass oder Oelfeucht. Hm, ich seh da auch bissel schwarz.
Und 4000 Euro fuer 14 Jahre altes siffendes Blech von Opel ist schon ein stolzer Preis. Hier hast und wirst du viel Lehrgeld zahlen. Halt uns auf dem laufenden.
Gruss
Da ist ja die Frage, die ich mir auch stelle. Aus meiner Sicht ist ölfeucht nicht tropfend. Ölfeucht gibt TÜV, tropfend nicht. Ich werde das am Donnerstag mit dem Anwalt mal absprechen, was dazu noch zu sagen ist.
Und bitte, 14 Jahre altes siffendes Blech von Opel klingt so abwertend 🙂
Sonst passt das schon, der Öldruckschalter ist ja mal fix getauscht, nur das mit dem Getriebe ist etwas ungut. Da ist halt die Frage, ob ich das abdichten lasse oder ggf. ein anderes Gebrauchtes einbauen lasse.
Allerdings findet man nur sehr schwer F35 Getriebe aus dem Vectra C.
Zitat:
@mattalf schrieb am 26. August 2016 um 15:40:20 Uhr:
Mit dem Vermerk das die Bremsen nach einer ,,Vollbremsung'' nich loesen, haette ich ihn keinen Meter bewegt. Schwitzendes Getriebe und tropfendes sind 2 Verschiedene Dinge. Nur steht aber im Vertrag nix von Schwitzen sondern von Oelnass oder Oelfeucht. Hm, ich seh da auch bissel schwarz.
Und 4000 Euro fuer 14 Jahre altes siffendes Blech von Opel ist schon ein stolzer Preis. Hier hast und wirst du viel Lehrgeld zahlen. Halt uns auf dem laufenden.Gruss
Aus meiner Sicht hast Du vollkommen recht. Das ist eindeutig ein Mangel, der unter die Gewährleistung fällt. Der Händler hat aber ein Nachbesserungsrecht.
Das stimmt, das Recht hat er.
Ich habe ihn allerdings 2 mal schriftlich mit Fristsetzung dazu aufgefordert gehabt und ihm demnach ja die Möglichkeit gegeben, nachzubessern. Es kam ja nur leider 0 Reaktion. Er ging auch nicht mehr als Telefon. Lustigerweise waren bei Mobile auch keine Fahrzeuge mehr von ihm online...alle weg, bestimmt verkauft 😉
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. August 2016 um 16:01:01 Uhr:
Aus meiner Sicht hast Du vollkommen recht. Das ist eindeutig ein Mangel, der unter die Gewährleistung fällt. Der Händler hat aber ein Nachbesserungsrecht.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Meatcleaver schrieb am 26. August 2016 um 15:55:14 Uhr:
Und bitte, 14 Jahre altes siffendes Blech von Opel klingt so abwertend 🙂
Das ist kein bisschen abwertend. Das ist Fakt. Darum kommt mir seit 1975 auch kein Opel mehr ins Haus.
Das ist da Stand der Technik.
Und wer kauft für so viel Geld so eine Karre, wenn auch noch im Kaufvertrag ernsthafte Probleme mit den Bremsen genannt werden?
Das wird eine richtige Sparbüchse, wobei die Bremsen nicht das billigste sein dürften.
Hauptsache 3,2 l V6, dann ist die Welt schon in Ordnung.
Zitat:
@Meatcleaver schrieb am 26. August 2016 um 15:55:14 Uhr:
Und bitte, 14 Jahre altes siffendes Blech von Opel klingt so abwertend 🙂
Das ist leider wirklich die Realitaet. Schau mal in meine Accound. Da gabs auch mal einen Opel. 😉 Senator 2 glaub aus 1992 3,0 24V
Der war keine 14 Jahre. Und im vergleich zu deinem gibts viele Gemeinsamkeiten. Der Verkaeufer meinte das er etwas am Motor feucht ist. Das waere nix schlimmes. Nach der Probefahrt sah es auch noch gut aus. Aber zu Hause gabs dann Flecken auf der Strasse. Klasse! Der hatte auch dem Motor sauber gemacht. Die untere Abdeckung brauchte eine weile bis sie uebergelaufen ist und fuer Flecken auf der Strasse sorgte. Kopfdichtung hinueber. Allerdings hab ich das Auto damals fuer 1400 Euro geschossen. Da tat es nicht ganz so weh. Selbst nach der Kopfdichtung war die Karre Opeltypisch immer eine Baustelle. Ein Opel ist mit 14 Jahren aufgebraucht. Das ist meine persoenliche Meinung. Wie die neuen Modelle sind, keine Ahnung.
Gruss
Gibt übrigens auch Rechtsprechung, wonach frisch TÜV auch die Beseitigung der festgestellten Mängel beinhaltet. Kommt halt ein bisschen auf die Formulierung im Kaufvertrag an.
Frischer TÜV ist leider heutzutage oft Schall und Rauch. Wenn ich das mit der Bremse lese, hätte der TÜV-Prüfer beim Bremsentest das nicht auch merken müssen? Ach nee da wird ja nur eine gewisse Bremskraft geprüft.
Aber der Verkäufer hat schon irgendwie eine gewisse Mentalität die Bremsanlage so durch den TÜV zu schicken. Ist irgendwie ergaunert.
Zitat:
@Meatcleaver schrieb am 26. August 2016 um 14:36:25 Uhr:
...hach ja, die Frau wird sich freuen.
Meine bessere Hälfte würde mich zum Teufel jagen, wenn ich so eine "Kiste" vor die Haustür stelle. Zurecht - meine ich, aber anderes Thema.
Zum technischen Thema kann ich wohl so viel Beitragen wie andere auch. Ölfeucht heißt, dass es ölfeucht ist. Tropfend heißt, dass es tropft. Ein tropfendes Getriebe wird wohl immer ölfeucht sein, ein ölfeuchtes nicht immer, aber vermutlich ab und an auch tropfen.
Der Händler hätte wohl fairerweise auch tropfend reinschreiben können, ändert aber meiner Meinung nach nichts. Außerdem kann man dem Händler - meiner persönlichen Laienmeinung nach - nicht ankreiden, wenn ein ölfeuchtes Getriebe bei z. B. längerer Autobahnfahrt (also im heißen Zustand) oder im Stand tropft. Insbesondere, wenn es nur (?) tropft, wenn es voll ist, nicht jedoch, wenn etwas Öl fehlt.
1 Liter Öl wären wohl rund 20.000 Tropfen.
Irgendwie kann man´s drehen wie man will: Ein ölfeuchtes Getriebe ist irgendwie undicht, genau wie ein tropfendes. "Getriebe undicht" ist vielleicht die passende Bezeichnung? Ich weiß es nicht...
Zitat:
@martinb71 schrieb am 26. August 2016 um 17:34:34 Uhr:
Frischer TÜV ist leider heutzutage oft Schall und Rauch..
Nicht nur heute. Da gilt der Zustand bei der Prüfung. Fährst du vom Gelände und die Bremse fliegt dir auseinander, hast du eben Pech gehabt, der Prüfer haftet für nichts 🙄 .
R129 da stimme ich dir zu, aber ich meinte eher die ganzen Gefälligkeiten zwischen einigen Händlern/Werkstätten und den Prüfern.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. August 2016 um 17:28:27 Uhr:
Gibt übrigens auch Rechtsprechung, wonach frisch TÜV auch die Beseitigung der festgestellten Mängel beinhaltet. …
Nein, diese Rechtsprechung gibt es nicht. Oder hast du eine Quelle zu deiner Behauptung?
Ich habe meinen Wagen damals im Internet mit dem Hinweis "schafft die HU ohne Mängel" (wäre nach drei Monaten fällig gewesen) gesehen - bin dann eben mit zur vorgezogenen HU (beim TÜV) - und schon durchgefallen, wegen einer defekten Glühbirne (die allerdings vor Ort verkauft und eingebaut wurde, also doch wieder alles gut).
Ohne frische und bestandene HU hätte ich den nicht genommen.
Wurde der Wagen eigentlich schon mal genauer unter die Lupe genommen?
http://www.motor-talk.de/.../...hu-plakette-fuer-maengel-t4934790.html
Wer weiß was da noch so alles dran ist...
Zitat:
@martinb71 schrieb am 26. August 2016 um 20:23:55 Uhr:
R129 da stimme ich dir zu, aber ich meinte eher die ganzen Gefälligkeiten zwischen einigen Händlern/Werkstätten und den Prüfern.
Da stimme ich auch zu. Ich kenne da sogar eine gewisse Werkstatt einer Kette, aber es ist ausnahmsweise nicht ATU,.........🙄