Technische Fahrzeugänderung / Eintragungen in Zeiten von Corona
Hallo zusammen!
Ich hoffe ich bin im richtigen Unter-Forum gelandet, ansonsten bitte ich um Entschuldigung.
Hier die momentane Sachlage:
Ich habe seit einigen Wochen ein neues Motorrad (auch schon auf mich zugelassen etc.). Da ich mit dem Motorrad gut zurecht komme aber mir der Original-Lenker nach einiger Zeit Probleme macht (Schmerzen / Druck im Handgelenk nach etwa eine rhalben Stunde Fahrt) habe ich mich dazu entschlossen einen neuen Lenker zu verbauen.
Es gibt zwar eine ABE zu dem Teil, aber hier ist mir leider erst im Nachhinein aufgefallen, dass genau meine Typenbezeichnung nicht von der ABE gedeckt wird.
Also bin ich zum TÜV und habe das Ding abnehmen lassen. Auf dem TÜV-Gutachten steht nun, dass ich die Änderung unverzüglich in die Fahrzeugpapiere übernehmen lassen muss (da sonst keine Betriebserlaubnis).
Wäre ja an sich kein Problem, jedoch wurde mir nach telefonischem Kontakt mit der Zulassungsstelle mitgeteilt, dass durch die momentane Corona-Situation ausschließlich Neu-Zulassungen / Ab- und Ummeldungen sowie Stilllegungen möglich sind.
Eintragungen in Fahrzeugpapiere sind momentan also NICHT möglich. Auch nicht mit separatem Termin oder dergleichen.
Jetzt stehe ich also hier, mit dem Motorrad in der Garage und dem Wisch vom TÜV in der Hand...
Frage: Darf ich mit dem Motorrad zur Zeit trotzdem fahren, sofern ich das TÜV-Gutachten bei mir führe? Dass ich die Änderung nicht in die Papiere eintragen lassen kann ist ja schließlich nicht mir selbst verschuldet, sondern durch den "Not-Betrieb" der Zulassungsstelle...
Oder gilt das nicht und die Betriebserlaubnis ist so lange erloschen bis ich die Änderungen wieder eintragen lassen kann?
Falls letzteres der Fall ist würde ich halt notgedrungen wieder den Original-Lenker verbauen. Da hat ja alles seine Ordnung.
PS: Das gleiche Thema würde auch die (noch eingebaute) Drossel im Motorrad betreffen, die ich bei Gelegenheit eigentlich ebenfalls entfernen wollte. Aber auch hier steht mir die Zulassungsstelle, bzw. deren momentan eingeschränkte Dienstbarkeit im Wege...
16 Antworten
Hier kann man nur mit Termin vorsprechen, und Termine werden jeden Morgen früh für maximal sieben Tage im Voraus freigeschaltet. Sind also kaum zu bekommen 🙁
Der Corona Notstand sieht hier folgerndermaßen aus:
- Du lädst den entsprechenden Antrag runter und füllst ihn aus.
- Sämtliche relevanten Dokumente samt Antrag kommen in einen Briefumschlag (Zulassungsbescheid Teil 1 und 2, HU-Bericht etc.).
- Der geht per Einschreiben an die Zulassungsstelle (Kann alternativ auch selbst eingeworfen werden).
- Man wartet 1-2 Wochen.
- Man bekommt ne Email, in der einem ein verbindlicher Termin mitgeteilt wird (selbst beeinflussen kann man den nicht).
- Man geht zu dem Termin zur Verwaltung, wartet draußen bis man aufgerufen wird und holt seinen Kram ab.
- Bezahlung ist ausschließlich in Bar möglich (weil kontaktlose Zahlung ja momentan überhaupt nicht sinnvoll ist)
Ist also alles komplett unkompliziert, einfach und schnell...