Technikfrage ggf Bordcomputer

Ich suche eine logische Erklärung, wie/ob sowas technisch wirklich möglich ist. Ich verstehe es einfach nicht.
Unfall mit Totalschaden - als Linksabbieger unterwegs. Kurz vorm Crash das Lenkrad mit aller Kraft nac hrechts eingeschlagen (zwecks Ausweichmanöver) plus Vollbremsung.
Fotos in der Polizeiakte:
(1) der linke Blinker außen blinkt
(2) Tacho tot - außer: dort blinkt der RECHTE Pfeil grün d.h. Fahrtrichtungsanzeige rechts.
Ich verstehe es nicht. BEIDE Richtungen zeitgleich unmöglich.
Oder speichert der Bordcomputer in solchem Fall wegen der Wucht des Aufpralls und eben weil das Lenkrad bis zum Anschlag nach rechts eingeschlagen war, sowas tatsächlich "eigenmächtig" auf?
Ich tät nicht fragen, hätte ich nicht diese Polizeifotos ... (die Anwälte der gegnerischen Versicherung bestreiten beides ...). Daten des Bordcomputers wurden trotz meiner sofortigen Bitte nicht ausgelesen und gesichert.

24 Antworten

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 18. Februar 2022 um 13:43:04 Uhr:



Zitat:

2013 gab es bereits Fahrzeuge, welche bei einem Crash automatisch den Warnblinker einschalten. Wenn an der Front viel zerstört wurde ist die Anzeige im Cockpit auch nicht mehr vertrauenswürdig... es geht beim automatischen Warnblinker aber auch nicht um die Anzeige im Cockpit; viel wichtiger ist, dass aussen alles blinkt....zumindest wo es noch blinken kann.

Wo bitte kann man das zuverlässig (glaubhaft) nachlesen? Wäre tatsächlich sehr wichtig.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2022 um 13:46:29 Uhr:


Als Linksabbieger hat er doch bereits fast alle Ar...karten gezogen die verteilt werden könnten. Da spielt der Blinker nicht mehr die große Rolle.

"...Kommt es dagegen an einer ampelgeregelten Kreuzung zu einem Zusammenstoß zwischen dem Gegenverkehr und einem Linksabbieger, dessen Einfahrt möglicherweise über eine Ampelschaltung mit "grünem Pfeil" gestattet war, greifen die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht ein. Vielmehr muss der entgegenkommende Verkehrsteilnehmer ggf. beweisen, dass der grüne Pfeil für den Linksabbieger nicht aufgeleuchtet hat. Bleibt dies ungeklärt, haften beide Seiten lediglich aus Betriebsgefahr und es verbleibt bei einer Haftungsteilung. ... Im Gegenzug darf der Linksabbieger bei dem Aufleuchten des grünen Pfeils darauf vertrauen, dass dem entgegenkommenden Verkehr die Weiterfahrt durch ein rotes Lichtzeichen versperrt ist und mit einem Rotlichtverstoß des entgegenkommenden Fahrzeugführers muss er nur rechnen, wenn ein konkreter Anlass besteht. Wenn der entgegenkommende Fahrzeugführer bei einem späten Rot einfährt, haftet dieser im Zweifel alleine...."

Knochen heilen. Ein Auto nicht. Bei Bezahlung per Bankkredit noch mehr als 12 Monate länger um so bitterer.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 19. Februar 2022 um 09:04:58 Uhr:


Wo bitte kann man das zuverlässig (glaubhaft) nachlesen? Wäre tatsächlich sehr wichtig.

Beim Hersteller deines Fahrzeugs fragen, ob der Wagen diese Schaltung verbaut hat.

Lies aber auch mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Adaptives_Bremslicht

Dort ist auch die ECE-Norm genannt.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 18. Februar 2022 um 17:13:29 Uhr:


ICH hinterfrage aktuell wirklich nur, wieso auf dem Tacho der Pfeil RECHTS angezeigt wird, während außen der LINKE Blinker blinkte (Polizeifotos schräg seitlich Fahrerseite, keine Lichtspiegelung) ... Waenblinker war nicht an, Scheinwerfer "hinten" auch tot.

Wenn das Rücklicht auch "tot" war, dann spricht das dafür, dass es das Lichtsteuergerät zerlegt hat. Dann kann dir alles mögliche passieren hinsichtlicht der Lichtfunktionen.

Ich hatte bei einem Fahrzeug mal einen Treffer vorn rechts. In Folge davon stand die Hinterachse schief... Weil das Steuergerät für die Hinterradlenkung (ja, habe einige wenige Fahrzeuge tatsächlich) vorn rechts sitzt und beschädigt wurde.

Hast du denn noch mehr Bilder? Auf dem ersten sieht man nur die Anzeige für den rechten Blinker, auf dem zweiten sieht man nur den linken Blinker. Daraus lässt sich nicht schließen, dass die andere Anzeige oder der andere Blinker nicht blinkten. Aber, wie gesagt, welcher Blinker blinkte wird für die Schadensregulierung egal sein.

Was für ein Auto / Baujahr hattest du denn? Ob es mit automatischem Warnblinker ausgerüstet war, lässt sich dann ja herausfinden. Dass noch ein Bankkredit läuft, ist finanziell natürlich unschön. Der Fahrzeugwert wird aber über die Vollkasko abgedeckt sein, da sollte sich der finanzielle Verlust in Grenzen halten.

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Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 19. Februar 2022 um 09:14:13 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2022 um 13:46:29 Uhr:


Als Linksabbieger hat er doch bereits fast alle Ar...karten gezogen die verteilt werden könnten. Da spielt der Blinker nicht mehr die große Rolle.

"...Kommt es dagegen an einer ampelgeregelten Kreuzung zu einem Zusammenstoß zwischen dem Gegenverkehr und einem Linksabbieger, dessen Einfahrt möglicherweise über eine Ampelschaltung mit "grünem Pfeil" gestattet war, greifen die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht ein. Vielmehr muss der entgegenkommende Verkehrsteilnehmer ggf. beweisen, dass der grüne Pfeil für den Linksabbieger nicht aufgeleuchtet hat. Bleibt dies ungeklärt, haften beide Seiten lediglich aus Betriebsgefahr und es verbleibt bei einer Haftungsteilung. ... I.......................................................

Knochen heilen. Ein Auto nicht. Bei Bezahlung per Bankkredit noch mehr als 12 Monate länger um so bitterer.

Es wird wenn es fuer dich gut geht zur Teilung kommen. Da du keinen Zeugen hast der bestaetigt das du Gruen hattest und es keinen Zeugen gibt der sagt das die andere Seite Rot hatte. Im duemmsten Fall bekommst es voll angelastet.

Ein Auto auf Raten sollte man schon Vollkasko versichern. Ansonsten wird es bei Selbstverschulden ruck zuck sehr eng.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 19. Februar 2022 um 09:14:13 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Februar 2022 um 13:46:29 Uhr:


Als Linksabbieger hat er doch bereits fast alle Ar...karten gezogen die verteilt werden könnten. Da spielt der Blinker nicht mehr die große Rolle.

"...Kommt es dagegen an einer ampelgeregelten Kreuzung zu einem Zusammenstoß zwischen dem Gegenverkehr und einem Linksabbieger, dessen Einfahrt möglicherweise über eine Ampelschaltung mit "grünem Pfeil" gestattet war, greifen die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht ein. Vielmehr muss der entgegenkommende Verkehrsteilnehmer ggf. beweisen, dass der grüne Pfeil für den Linksabbieger nicht aufgeleuchtet hat. Bleibt dies ungeklärt, haften beide Seiten lediglich aus Betriebsgefahr und es verbleibt bei einer Haftungsteilung. ... Im Gegenzug darf der Linksabbieger bei dem Aufleuchten des grünen Pfeils darauf vertrauen, dass dem entgegenkommenden Verkehr die Weiterfahrt durch ein rotes Lichtzeichen versperrt ist und mit einem Rotlichtverstoß des entgegenkommenden Fahrzeugführers muss er nur rechnen, wenn ein konkreter Anlass besteht. Wenn der entgegenkommende Fahrzeugführer bei einem späten Rot einfährt, haftet dieser im Zweifel alleine...."

Knochen heilen. Ein Auto nicht. Bei Bezahlung per Bankkredit noch mehr als 12 Monate länger um so bitterer.

Ich möchte dir die Illusion nicht nehmen ... aber redest du nicht von einem Räumungspfeil und nicht von einer Grünpfeil-LSA-Regelung für Linksabbieger?

Zitat:

@mattalf schrieb am 19. Februar 2022 um 09:48:23 Uhr:



Es wird wenn es fuer dich gut geht zur Teilung kommen. Da du keinen Zeugen hast der bestaetigt das du Gruen hattest und es keinen Zeugen gibt der sagt das die andere Seite Rot hatte. Im duemmsten Fall bekommst es voll angelastet.

Ein Auto auf Raten sollte man schon Vollkasko versichern. Ansonsten wird es bei Selbstverschulden ruck zuck sehr eng.

Es gibt "einen unbeteiligten neutralen Zeugen", der zu Protokoll gab, dass wir (meine Seite) kurz an einer roten Ampel standen und losfuhren, als auf Grün umschaltete. (Wobei er sich lt Google Map in einer Kurve befand d.h. eigentlich nur die Ampelschaltung der "rechts Abbieger" neben uns sehen konnte, aber definitiv weder "unsere" Ampel noch de nUnfallgegner kommen sehen konnte - selbst mit Knick in der Pupille!) Die paar Autos (3-4) vor mir fuhren geradeaus (dieselbe gemeinsame Fahrspur!) und dann schaltete links gegenüber von mir die kleine Zusatzampel auf Grün (Pfeil) -- darum bog ich ab.
Selbstverständlich habe ich nie mehr als eine Quotenteilung angestrebt. Ebe weil Depp-Linksabbieger.
KEINER der protokollierten Zeugen sah den Unfallgegner kommen. Anwalt gebeten ggf die Anwohner zu befragen - keine Aktion. Mehr als Leserpostings in der Tageszeitung "ich habs auch gesehen, ich stand an der Haltestelle der Straßenbahn, hat ganz schön geknallt" hat sich niemand gemeldet.
Die Polizei (die NICHT vor Ort war und sich allein auf die Aussagen vom Unfallgegner beruft und mich nie danach befragt hat!) hat angeblich den Anwälten der gegn Haftpflicht mitgeteilt "Verursacher fuhr mit ca 35km/h ohne Anzuhalten in die Kreuzung". Ich quatsch mir nen Wolf - aber führe sinnlose Selbstgespräche. Habe ein Gutachten zum Ablauf machen lassen - wird von gegn Haftpflicht abgelehnt weil (!!!) der Gutachter nicht die Schlussfolgerung der Polizei und die Aussagen vom Unfallgegner berücksichtigt sondern nur die Fotos.
PS: ich bekomme seit vorgestern keine Email-Benachtigung mehr wenn hier eine Antwort eingeht ...

Aber eigentlich fragte ich ja hier nur nach einer logischen Erklärung für die widersprüchliche "Anzeige" an meinem Auto. Bordcomputer: "rechter Blinker an" --- aber draußen deutlich erkennbar "linker Blinker" (nichts rechts!) ...

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 19. Februar 2022 um 14:41:17 Uhr:


Aber eigentlich fragte ich ja hier nur nach einer logischen Erklärung für die widersprüchliche "Anzeige" an meinem Auto. Bordcomputer: "rechter Blinker an" --- aber draußen deutlich erkennbar "linker Blinker" (nichts rechts!) ...

Steht oben.

Durch den Aufprall kann sonstwas im Auto und mit den Anzeigen passiert sein. Ich sehe da keinen Widerspruch. Du klammerst Dich an Strohhalme.

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