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Tatsächlicher geldwerter Vorteil

Themenstarteram 9. November 2021 um 13:41

Guten Tag,

leider habe ich das Gefühlt, dass die Artikel welche ich zum Thema Firmenwagen-Kauf lese meist nicht mit den Artikeln zur Kostenübersicht übereinstimmen, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Kurz und knapp ein Beispiel:

Kauf eines Gebrauchtwagens, kein Leasing!:

BMW X4

Baujahr 2016

Km 80.000

Damaliger Bruttolistenpreis 57.000€

Heutiger Kaufpreis 32.000€

Benziner

Was würde es dem Arbeitnehmer kosten, wenn dieser mtl. ein Fahrtenbuch führt?

Arbeitnehmer Max Mustermann:

Strecke zum AG 20km

Private Nutzung 50%

Brutto 2000€

Steuerklasse 1

Auf wie viel Gehalt müsste Max pro Monat verzichten? Lohnt sich ein Fahrtenbuch auch bei Ihm, wenn er über 55% privat fährt?

So mit der 1%-Reglung richtig (57.000€ x 1% = 570€ p. Monat, ... -> ca. 50% Steuerabzug durch AG = 285€ Geldwerter Vorteil p. Monat für Max)? Entsprechend müsste er auf 285€ netto verzichten? Wäre er günstiger mit dem Fahrtenbuch unterwegs?

Falls sich jemand dafür die Zeit nimmt zu antworten, vielen Dank!

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18 Antworten

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. November 2021 um 16:20:21 Uhr:

Doch, die Firma muss dann Gewährleistung auf den Wagen geben und den Veräusserungsgewinn versteuern.

und den Aschenbecher leeren :rolleyes:

Das war doch nicht meine Frage.

Deine Frage wurde doch schon beantwortet: Nein, ändert sich nicht.

Ich kann keine Nachteile erkennen. Im Gegenteil, durch die pauschale Anwendung bekommt man Steuergerechtigkeit und Sicherheit für alle Beteiligte.

Man kann ja keinem Arbeitnehmer 'verkaufen', dass sein Geldwerter Vorteil im Jahr mal eben 5.000 Euro höher ausfällt, weil ein Motorschaden für 10.000 Euro repariert werden muss. Und daran ist der Hersteller schuld, aufgrund mieser Konstruktion.

Und die Buchhaltung muss auch keine 5 Jahre rückwirkend die Gehaltsabrechnungen ändern, weil das Fahrzeug nun endlich für 5.000 Euro Restwert verkauft wurde. Schlimmstenfalls ist der Mitarbeiter auch nicht mehr im Unternehmen beschäftigt.

So viel überflüssigen Verwaltungskram will man niemandem zumuten. Monat rum -> pauschale Abrechnung nach Listenpreis -> Deckel drauf, abgehakt.

Wer das nicht will, kann immer noch ein Fahrtenbuch führen.

Zitat:

@Deloman schrieb am 16. November 2021 um 12:41:46 Uhr:

Ich kann keine Nachteile erkennen. Im Gegenteil, durch die pauschale Anwendung bekommt man Steuergerechtigkeit und Sicherheit für alle Beteiligte.

Steuergerechtigkeit ist nach meiner Ansicht, wenn ich die Vorteile versteuere, die ich auch tatsächlich bekommen habe. Die Pauschalbesteuerung ist sowohl beim Vorstandsmitglied, das quasi nur Arbeitswege und Privatfahrten bestreitet, als auch beim Außendienstler, auf dessen 90.000 km/a lediglich 5.000 Privatkilometer entfallen, ungerecht. Daher hat ja auch jeder das Recht, in der Steuererklärung zwischen Fahrtenbuch und Pauschalbesteuerung zu wählen. Das Vorstandsmitglied wird das Fahrtenbuch eher nicht anwenden, der Außendienstler wohl schon...

Zitat:

Man kann ja keinem Arbeitnehmer 'verkaufen', dass sein Geldwerter Vorteil im Jahr mal eben 5.000 Euro höher ausfällt, weil ein Motorschaden für 10.000 Euro repariert werden muss. Und daran ist der Hersteller schuld, aufgrund mieser Konstruktion.

Dann wähle ich in einem solchen Jahr halt die Pauschalbesteuerung. Mein Steuerprogramm sagt mir schon, was für das Vorjahr besser ist.

Zitat:

Und die Buchhaltung muss auch keine 5 Jahre rückwirkend die Gehaltsabrechnungen ändern, weil das Fahrzeug nun endlich für 5.000 Euro Restwert verkauft wurde. Schlimmstenfalls ist der Mitarbeiter auch nicht mehr im Unternehmen beschäftigt.

Muss sie nicht. Falls er überhaupt berücksichtigt wird, fällt der Verkaufserlös im letzten Jahr der Nutzung des Dienstwagens an und wird auch nur dann berücksichtigt. Da hat dann auch die Buchhaltung überhaupt nichts mit zu tun, der AN muss dies dann halt in seiner Steuererklärung angeben. Ich muss mal darauf achten, ob überhaupt ein Feld für Veräußerungsgewinne für den Firmenwagen im entsprechenden Formular vorhanden ist.

Sollte der Firmenwagen erst Jahre nach der Nutzung durch den AN verkauftt werden, z.B. weil er noch einige Zeit im Fahrzeugpool Dienst getan hat, juckt es den AN sowieso nicht mehr.

Zitat:

So viel überflüssigen Verwaltungskram will man niemandem zumuten. Monat rum -> pauschale Abrechnung nach Listenpreis -> Deckel drauf, abgehakt.

Wer das nicht will, kann immer noch ein Fahrtenbuch führen.

Noch einmal: welchen Aufwand hat die Buchhaltung? Gar keinen. Sie versteuert ganz normal, Monat für Monat, nach der 1%-Methode, nach dem Jahreswechsel stellt sie dem Arbeitnehmer eine Aufstellung der Fahrzeugkosten des Vorjahres zu. Fertig. Die Aufstellung hat sie sowieso. Den ganzen Schreibkram hat der Arbeitnehmer, der dann in seiner Steuererklärung nachträglich die Jahreskosten und seinen Anteil daran angeben muss.

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