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Tank von der Steuer absetzen ?

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 9:31

Ich habe gelesen, dass man die Entfernungspauschale von 0,30€ pro Kilometer bekommt. Wenn ich nun einen Arbeitsweg von täglich 30km habe :

 

30km x 0,30€ = 9,00€ pro Tag

 

9€ x 5 Arbeitstage pro Woche = 45€proW

 

45€ x 4 Wochen im Monat = 180pro M

 

180€ x 12 Monate im Jahr = 2.160€ im Jahr

 

Bekomme ich dann am Jahres Ende 2.160€ ausbezahlt ?

wenn ja was muss ich dafür tun ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. Oktober 2020 um 12:13:56 Uhr:

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 18. Oktober 2020 um 12:06:24 Uhr:

Um auf die Eingangsfrage konkret einzugehen.

Nein, den Tank kannst du nicht von der Steuer absetzen.

sehr produktive Antwort. Setzen: Sechs

Machst Du nun auch noch auf Foren-Lehrer? :eek:

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Oh mann...

Ziehe dann mal de Urlaubstage ab und wenn Du schon solche Fragen stellst, dann wende Dich lieber an einen Steuerberater....

 

Und nein, die Kohle bekommst Du in der Höhe nicht ausbezahlt... :)

Grob gerechnet werden 220 Arbeitstage im Jahr akzeptiert - wären bei dir 220 Tage x 30 km x 0,30 € = 1.980,- €, um die sich dein zu versteuerndes Einkommen reduziert. Beim durchschnittlichen Steuersatz von 25% ergäbe das eine Steuerminderung von 495,- € (zzgl. Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag).

Wäre toll wenn man die Werbungskosten direkt von der Steuer absetzen könnte. Wie #PeterBH sagt leider nur anteilig nach dem prozentualen Steuersatz.

Da man sowieso einen Freibetrag von 1000.- Euro bei den Werbungskosten hat, wirkt sich ein weiterer Steuervorteil erst ab einer Entfernung Wohnort, Arbeitsort von mehr als ca. 15 Km aus.

Um auf die Eingangsfrage konkret einzugehen.

Nein, den Tank kannst du nicht von der Steuer absetzen.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 18. Oktober 2020 um 12:06:24 Uhr:

Um auf die Eingangsfrage konkret einzugehen.

Nein, den Tank kannst du nicht von der Steuer absetzen.

sehr produktive Antwort. Setzen: Sechs

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. Oktober 2020 um 12:13:56 Uhr:

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 18. Oktober 2020 um 12:06:24 Uhr:

Um auf die Eingangsfrage konkret einzugehen.

Nein, den Tank kannst du nicht von der Steuer absetzen.

sehr produktive Antwort. Setzen: Sechs

Machst Du nun auch noch auf Foren-Lehrer? :eek:

@kfzbonze

besser für Dich wäre, dein Arbeitgeber würde Dir einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuß gewähren, der ist nämlich für Dich komplett abgabenfrei. Dieser muss von AG pauschal versteuert werden und ist zum ohnehin geschuldeten Gehalt zu zahlen. Dieser Betrag mindert jedoch den Anteil der Werbungskosten, welchen Du bei der Steuererklärung in Abzug bringen kannst, ist aber unterm Strich finanziell wesentlich lukrativer.

Das Personalbüro Deines AG kann Dich darüber im Detail informieren. Dem AG kann es finanziell gesehen komplett egal sein, für ihn ist es kein merklicher Unterschied.

in Deinem Beispiel dürfte der AG Dir 15 x 30km x 0,30 EUR im Monat zahlen = 1620,- netto zusätzlich pro Jahr.

Steuerrelevante Rechnung = 1980,- minus 1620,- = 360,- für die Steuer // davon dann 25% zurück = 90,- zzgl. die bereits erhaltenen 1620,- = 1710,- anstelle der oben von @PeterBH berechneten 495,- EUR

Allerdings muss Dir in diesem fall der AG eine monatliche "Gehaltserhöhung" von 135,- EUR machen, denn es darf nicht vom jetzigen Brutto genommen werden. Also bei der nächsten Gehaltsanpassung den Betrag in einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss umwandeln lassen.

Aber: wenn der Fahrtweg durch Umzug einmal weg fällt, darf der AG den Betrag nicht weiter zahlen und der AG muss diesen Betrag auch nicht auf das normale Gehalt adieren.

Aber Nr.2: dieser Betrag ist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht relevant, da er ja vorher auch abgabenfrei ist.

öhem... seit wann ist hier eine Steuerberatung erlaubt?

Andere Alternative zur Gehaltserhöhung - Lotto spielen, Jackpot abräumen. Wahrscheinlichkeit vermutlich höher...

Zitat:

@NDLimit schrieb am 18. Oktober 2020 um 12:35:31 Uhr:

öhem... seit wann ist hier eine Steuerberatung erlaubt?

erwartest Du jetzt eine Selbstanzeige von mir? Das ist das Wissen eines regulären ArbeitNEHMERS (ich) und das gebe ich an einen anderen AN weiter. Das ist wie jemandem erklären, wie ein Bremsbelag zu wechseln ist. Es geht hier ja um die Nutzung eines AUTOs zum Zwecke der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Außerdem: ist irgendetwas nicht korrekt an meiner Aussage?

ich habe den Inhalt der Aussage nicht bezweifelt. :)

Direkt beim FA kostenfrei tanken wäre auch schön ... :D

Umstellen auf E-Auto, dann ist Tanken beim Arbeitgeber steuerfrei, und dazu gibt's noch Stellen, wo gratis Strom getankt werden kann.

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