Tagfahrlicht Yaris Hybrid XP13 aus 2020 NEU
Liebe Community,
nach den guten Erfahrungen mit dem Auris Hybrid hat meine Frau sich jetzt für die Stadt wieder ein neues, kleineres Auto gegönnt, das aufgrund des Modellwechsels recht günstig zu bekommen war.
Bei der Probefahrt habe ich allerdings festgestellt, dass der Yaris Hybrid Team D kein LED Tagfahrlicht sondern lediglich klassische recht gelbe Glühlampen besitzt. Das LED Tagfahrlicht gab es erst in der Ausstattungslinie Style Selection.
Da wir das Auto erst nächste Woche bekommen, kann ich die Type nicht im Handbuch nachschauen. Auch der Philips Autolampenfinder schweigt sich darüber aus.
Deshalb meine Frage:
Welche Lampentype ist verbaut und gibt es dafür evtl. etwas weißere Ersatzlampen?
Gibt es eine legale Nachrüstmöglichkeit für LED, aber nicht die Variante in den Nebelscheinwerfern.
Viele Dank für Hilfe im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Es gibt kein gutes Illegal. Was verboten ist, das ist verboten.
Wie gesagt gibt es tatsächlich Leuchtmittel mit blauen Kolben, also weißerem Licht und e-Zulassung und daher legal, zumindest so weit für den Verbraucher zu erkennen.
34 Antworten
Ich bin ganz ruhig!
Du darfst nicht vergessen, das du nicht entscheidest ob die BE erloschen ist oder nicht.
Was andere machen ändert auch nichts an legal oder illegal, erst recht nicht wenn das Fahrzeug so die ABE bekommen hat wie es hergestellt wurde.
Auch wenn es blendet, wir alle kenne diese Autos.
Falls der te Zubehör LEDs eingetragen bekommt würde ich mich freuen, hier davon zu hören.
Damit meine ich aber nicht nur nen Graukittel der sich nicht daran stört, sondern was schriftliches.
Also ich denke es wurde alles gesagt, zumindest von meiner Seite.
Gruß
Hallo Community,
war heute beim TÜV und habe die Unterlagen folgender Seite vorgelegt:
https://www.benzinfabrik.com/de/led-tagfahrlicht/led-tfl-fuer-toyota/
Der TÜV Ingenieur sagte, technisch würden die LED Module sicherlich funktionieren.
Meine Frage nach einer Einzelabnahme wurde wie folgt beantwortet:
"Da müssen sie ihren Scheinwerfer ausbauen und mit dem LED Modul an ein zertifiziertes lichttechnisches Labor senden. Der Preis dürfte sie als Privatperson aber überfordern. Üblicherweise lassen die Hersteller diese Prüfung durchführen und bekommen dann eine entsprechende Freigabe."
Also, ich verzichte auf den Einbau, es kann aber jeder für sich entscheiden, wie er es handhabt. Die rechtliche Seite wurde ja schon ausgiebig diskutiert und der LED Verkäufer hat sich ja von jeder Verantwortung freigestellt:
STVZO: Off-Road und Rennsport, mit Einzelabnahme im Straßenverkehr zugelassen.
Meine persönliche Meinung: Entweder sind die Module nicht zulassungsfähig oder der Verkäufer verkauft nur so geringe Stückzahlen, dass sich die lichttechnische Abnahme nicht rechnet.
Danke für die Info. Ich werde sie trotzdem weiterhin in meinem Auto betreiben. Ich denke, das Risiko angehalten zu weren ist mit den LED-Leuchtmitteln geringer, als mit einem defekten oder ausgefallenem Leuchtmittel.
Ist aber nur meine Meinung.
Ich werde morgen mal meine Dekra-Stelle anschreiben und fragen, was die dazu sagen, wegen meinen LED's in den Blinkern und Rückfahrscheinwerfern.
Zitat:
@Philipp3112 schrieb am 7. September 2020 um 23:17:42 Uhr:
@Oldfellow60Danke für die Info. Ich werde sie trotzdem weiterhin in meinem Auto betreiben. Ich denke, das Risiko angehalten zu weren ist mit den LED-Leuchtmitteln geringer, als mit einem defekten oder ausgefallenem Leuchtmittel.
Ist aber nur meine Meinung.
Ich werde morgen mal meine Dekra-Stelle anschreiben und fragen, was die dazu sagen, wegen meinen LED's in den Blinkern und Rückfahrscheinwerfern.
Dein Problem ist aber nicht die Polizeikontrolle, die kostet nur ein paar Euro, ggfs muss man mit den korrekten Leuchtmitteln nochmal vorfahren. Sondern der Fall eines Unfalles mit Personenschaden, wo Dein Wagen von der Staatsanwaltschaft an der Unfallstelle beschlagnahmt wird zur Kontrolle. Und dann gehts halt etwas anders weiter, vor allem dann wenn der Unfall vielleicht noch bei schlechten Sichtverhältnissen, Dämmerung oder Dunkelheit passierte ...
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Zitat:
@Philipp3112 schrieb am 5. September 2020 um 23:15:37 Uhr:
1
Ich mache schon einen sehr großen Unterschied, ob ich mit "illegalen" Leuchtmitteln fahre, mein Fahrzeug ansonsten aber absolut in Ordnung ist, oder ob jemand mit einem Auto rumfährt, was eine echte Gefahr auf den Straßen ist.2
Aber sind wir alle mal ganz ehrlich. Wer wird den eher angehalten? Jemand, bei dem die Beleuchtung teilweise ausgefallen ist, bzw. nicht den Vorschriften entspricht (z.B. Blinkler leuchten weiss, statt orange), wer seine Leuchten getönt hat oder jemand der lediglich seine Beleuchtung umgebaut hat, damit sie besser zu erkennen ist?Ich glaube letzteres wird wohl am wenigsten der Fall sein.
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Meiner Meinung nach erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn es nicht betriebssicher ist.4
Da mein Fahrzeug aber betriebssicher ist, ich aber lediglich die Leuchtmitel getauscht habe, denke ich schon, das ich damit fahren kann.5
Anders sieht es bei Fahrwerken und anderen Teilen aus, die abgenommen werden müssen, weil auch der korrekte Einbau geprüft werden muss und ggf. eine Spurkorrektur etc gemacht werden muss.6
In diesem Sinne lassen wir alle mal die Kirche im Dorf. Es gibt weit aus schlimmere Sachen, weswegen ein Fahrzeug stillgelegt gehört, aber gewiss nicht, weil ich etwaige Leuchtmittel gegen "bessere", wenn auch nicht legale austausche.7
So und nun Ende der Diskussion. Ich habe meine Meinung, ihr Eure und damit ist es jetzt auch gut.
1: die Frage ist eben - wie relevant ist Deine Meinung?
2: da hast Du wahrscheinlich Recht. Aber die popelige Polizeikontrolle ist eben nicht der Problemfall
3: auch hier - Deine Meinung ist hierzu eben nicht Ausschlag gebend
4: natürlich kannst Du damit fahren. Es bestehen halt Unterschiede zwischen Können, Dürfen, Sollen
5: ein ganz anderer Fall
6: Möglicherweise ist das so. Im richtigen Schadensfall kann das halt ganz schnell zu Argumentationsproblemen führen ... und dieser richtige Schadensfall ist nicht der profane Auffahrunfall im Ampelstau.
7: nur kann man mit dieser Meinung schnell an die Wand laufen.
Ich hatte halt eben schon den Fall, in einen Unfall mit Todesfolge für meinen Unfallgegner. Ich hatte Vorfahrt, der andere ist mir auf der B vors Auto gefahren. Ende war: Mein Wagen wurde beschlagnahmt und gerichtlich untersucht (und was die alles auseinander geschraubt haben). Es wurde die Wartungshistorie meines Wagens angefordert (wer hat wann was gemacht). Das ganze im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung. Und dann fällt auf, dass der Wagen keine Betriebserlaubnis mehr besitzt und nicht im Straßenverkehr genutzt hätte werden dürfen ... könnte dem Ganzen einen blöderen Verlauf bescheren ...