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Tageszulassung bestellt - Monatszulassung bekommen

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 16:04

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Im August habe ich über einen Vermittler einen Neuwagen mit Tageszulassung bestellt. Mir ging es dabei weniger um Rabatte, sondern um die Einfachheit der Bestellung und die Transparenz (beim Autohändler um die Ecke werden ja alle möglichen Rabattmodelle durchgekaut, bis man sich einigt). Das Fahrzeug sollte eine Tageszulassung erhalten, was so auch schriftlich bestätigt wurde.

Ende Dezember wurden dann die Papiere zugeschickt. Und was sehe ich darin? Der Wagen war bereits über einen Monat auf irgendeine Firma zugelassen. So hätte ich das Fahrzeug auf keinen Fall bestellt! Denn damit zählt er ja nicht mehr als Neuwagen, sondern als Vorführ- oder Gebrauchtwagen, auch wenn er noch keinen km auf dem Tacho hat.

Nun die eigentliche Frage: Kann ich nun ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten oder muß ich die Einhaltung des Vertrages (also mit Tageszulassung) fordern? Wie würden sich andere User in ähnlicher Situation verhalten?

Mir geht es nicht um einen weiteren Rabatt. Ich wollte einen Neuwagen, der entweder noch nicht zugelassen ist oder eine Tageszulassung auf einen Autohändler erhält, welche wohl überall Neuwagenstatus hat.

Vielen Dank!

Sven H.

Beste Antwort im Thema

Sorry, Pech gehabt. Auch bei eine Tageszulassung von genau einem Tag bekommst du keinen 'Neuwagen'.

Wenn der Wagen 0 Kilometer auf dem Tacho hat, ist es genau der bestellte - ein neues Fahrzeug mit einem Halter im Brief, d.h. Gewährleistung ab Datum der Zulassung. Ob der Wagen einen Tag oder einen Monat zugelassen war, spielt für die Gewährleistung keine Rolle.

Welchen 'Neuwagenstatus' hast du denn erwartet?

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Sorry, Pech gehabt. Auch bei eine Tageszulassung von genau einem Tag bekommst du keinen 'Neuwagen'.

Wenn der Wagen 0 Kilometer auf dem Tacho hat, ist es genau der bestellte - ein neues Fahrzeug mit einem Halter im Brief, d.h. Gewährleistung ab Datum der Zulassung. Ob der Wagen einen Tag oder einen Monat zugelassen war, spielt für die Gewährleistung keine Rolle.

Welchen 'Neuwagenstatus' hast du denn erwartet?

Genau, ? KM hat er auf der Uhr ?

 

Ob nun Tages- oder Monatszulassung, ein Halter ist immer eingetragen.

 

Schreibe doch mal die km und auf welcher Art Firma der Wagen zugelassen wurde

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 7:29

Der Wagen hat 0 km auf dem Tacho. Trotzdem muß es doch ein Unterschied sein, ob ein Fahrzeug einen Tag oder einen Monat zugelassen war (Gewährleistung läuft seit dem 20.11. !). Zumal laut Bestellung ja eindeutig Tageszulassung vereinbart war. Und auch die Lieferung hat sich ja dadurch um einen Monat verzögert, wodurch ich z.B. noch einige tausend km mit meinem alten Spritfresser fahren mußte, was gar nicht nötig gewesen wäre.

Eurer/Ihrer Argumentation nach zu folgen, dürfte der Händler das Fahrzeug ja auch z.B. 10 Monate zulassen, obwohl TZ vereinbart war - solange der Km-Stand 0 ist. Das kann ich nicht ganz glauben...

Bei Wikipedia findet man unter dem Stichwort "Tageszulassung" ja sogar ein Urteil des BGH, nachdem Tageszulassungen als Neuwagen anzusehen sind (VIII ZR 109/04). Dies trifft aber nicht auf längere Zulassungen zu.

Die Zulassung erfolgte auf eine Firma in einem entfernten Ort, deren Name eher einen medizinischen Hintergrund vermuten läßt. Es scheint sich aber ehedem um eine Briefkastenfirma zu handeln, die nur dem Zweck der Zulassungen dient. Und das hätte mir der Verkäufer doch wohl vorher mitteilen müssen, oder?

Hi,

der Begriff Tageszulassung dient meiner meinung nach nur dazu einen Neuwagen in einen Gebrauchtwagen zu verwandeln.

Also auch wenn der Wagen nur einen Tag zugelassen war bist du der 2. Halter der Wagen ist also ein Gebrauchtwagen. Die garantie beginnt auch immer ab dem zeitpunkt der Zulassung. Mit einem Monat bist du da auch ganz gut weggekommen. Es gibt auch Tageszulassungen da ist die Zulassung mehrere Monate her.

Ob die dauer der "Tageszulassung" nun eine Rolle spielt darüber kann man sicher streiten.

Natürlich kannst du dich beschweren und gucken wie der Händler reagiert,im Zweifel mußt du deinen Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen ob du raus kommst oder sonstige Entschädigungen möglich sind.

Gruß Tobias

Seh da auch nicht so das Problem, du wolltest einen "gebrauchten" Neuwagen und so lange der im vereinbarten Lieferzeitraum kam, ist doch alles guT!

ich denke, dass eine Tagszulassung auf einige Tage ohne Nutzung beschränkt sein sollte.

Ich würde davon ausgehen, dass diese auf das Autohaus, bzw. den Hersteller erfolgte.

Der nächste Halter (in dem Fall dann der dritte) sieht auf den ersten Blick, dass es eine

Zulassung zum Zwecke des Preisdrückens war, bei einer Zulassung auf irgendeine andere

Firma ist das meiner Meinung nach nicht so einfach der Fall.

Aber so oder so: die Gewährleistung / Garantie beginnt mit dem ersten Tag der Zulassung.

Egal ob das nun ein tag ist oder eine Woche oder ein Monat. Es macht da keinen Unterschied.

Null Kilometer sind es ja gewesen... kein Grund zum Aufregen, denke ich. Es sei denn man

nen Grund um vom Kauf zurück zu treten, aber ein wirklicher Schaden, der jetzt zu beziffern

ist, ist ja nicht entstanden. Wenn überhaupt dann geht es hier um einen theoretischen Ausfall

im Falle des Weiterverkaufs.

am 7. Januar 2014 um 8:33

Ich seh da kein Problem beim Weiterverkauf: Im Kaufvertrag ist doch der km-Stand vermerkt? Da sieht der nächste Käufer doch sofort dass es eine Tageszulassung war...

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 10:55

Stimmt, beim Vertragshändler kann die Tageszulassung ja auch schon vor längerer Zeit gewesen sein (wenn das Auto schon im Hof steht).

Okay, dann danke ich Euch für die Antworten. Fand es halt nur etwas merkwürdig, daß so etwas nicht vorher kommuniziert wird und dann auf irgendeine Briefkastenfirma zugelassen wird (der Inhaber kommt aus der selben Kleinstadt wie der Händler).

Interessant fand ich auch die Reaktion, als ich sagte, daß ich mich mal bei Vertragshändlern informieren wollte: ich sollte bitte auf keinen Fall etwas davon sagen, daß das Auto auf eine dritte Firma zugelassen war und auch nicht den Namen nennen... (was ich übrigens auch gar nicht wollte, ich will ja keinem ans Bein pinkeln)

Fazit: beim nächsten Auto wieder beim Vertragshändler um die Ecke...

am 7. Januar 2014 um 11:12

Netter Trick um gute Preise zu schaffen...

Der Erstbesitzer ist sicherlich ein Großabnehmer. Und wenn der Hersteller das mitkriegt, ist es wahrscheinlich aus mit dem Geschäftsmodell.

Sauber ist es trotzdem nicht, da eine Tageszulassung immer auf den Händler geht und nur so dem nächsten Käufer der Vorbesitz plausibel erläutert werden kann.

Wenn dafür der Preis gepasst hat, ist ja alles OK.

Zumal es bei einigen Versicherungen Unterschiede gibt bei den Rabatten auf "Neuwägen".

Und da kann es sein, wenn das Fzg. schon einen Monat alt ist, daß man dort den Neuwagenrabatt nicht mehr bekommt.

am 7. Januar 2014 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von JGibbs

Netter Trick um gute Preise zu schaffen...

Der Erstbesitzer ist sicherlich ein Großabnehmer. Und wenn der Hersteller das mitkriegt, ist es wahrscheinlich aus mit dem Geschäftsmodell.

Das vermute ich auch. Er wird dafür extra Prämie für Zulassung auf Gewerbekunden bekommen haben, die höher sein wird, als bei einer Tageszulassung. Ist ne tolle Idee, um entweder selber etwas mehr Ertrag zu generieren, oder eben einen noch besseren Preis für den Kunden machen zu können - erwischen lassen sollte sich der Händler dabei aber nicht, das wird bestimmt empfindliche Strafen durch den Hersteller nach sich ziehen.

Ansonsten spielt es bei einer Tageszulassung keine Rolle, ob der Hobel nun 1 Tag oder 30 Tage zugelassen war, da ja für die Garantie der Tag der Erstzulassung relevant ist.

Da fällt mir das von meinem MX-5 wieder ein.. DEr Mazda Vertragshändler hatte einen Neuwagen für 6 Monate auf den Fleetserivce des ACE angemeldet. Der Wagen und alle Papiere befanden sich in den 6 Monaten in meinem Besitzn, danaach konnte ich den Wagen ummelden.

Er sagte aber auch da müsse er aufpassen, wenn man es übertreibt dann hat Mazda wohl etwas dagegen

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