Tagesversicherung für Fremdfahrer

Audi TT 8J

Hallo Leute,

hab mal wieder ein etwas ungewöhnlicheres Problem... und zwar haben zwei liebe Bekannte von uns (meiner Frau und mir that is) vor, demnächst zu heiraten. Nun suchen sie das optimale Hochzeitsmobil und haben schon alle möglichen Limo-Services und Oldtimer-Verleiher in der Umgebung mal durchgeschaut. Nun hatte meine Frau der Braut angeboten, sie für den starken Auftritt im TT vor der Kirche abzusetzen, was sich jetzt irgendwie fortentwickelt hat zur Idee, gleich ganz auf unsere weiße Schönheit zurückzugreifen...

Nur kommt jetzt das Problem: ich habe zwar prinzipiell nichts dagegen, aber der Bräutigam fährt sonst nen klapprigen Audi 80 von anno Dazumal und unsere Versicherung ist natürlich nur auf meine Frau und mich als Fahrer angemeldet...

Weiß hier jemand, ob man für einen Tag den Versicherungsschutz auf "beliebige Fahrer" ausdehnen kann, damit ich meinen Schlüssel ruhigen Gewissens für die gute Sache in die Hände eines anderen Legen mag?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Hier wird ein Mist erzählst das glaubt man gar nicht.

Jeder der das Fahrzeug bewegt ist versichert und zwar ohne Ausnahme! Alles andere ist hannebüchener Mist und vollkommener Quatsch!

Du hast aufgrund deiner Aussage damals beim Abschluss angegeben das nur Ihr das Fahrzeug bewegt, das beudeutet das Ihr ein Nachlass bekommen habt. 10 15 oder gar 20 Prozent auf den Tarifbeitrag der Gesellschaft. Sollte es nun dazu kommen das ein anderer einen Unfall baut kann die Gesellschaft die gewährten Nachlässe bis zur Beantragung zurück fordern, wenn du nicht belegen kannst das nur Ihr 2 das Fahrzeug überwiegend gefahren seit. Notsituationen sind gesondert zu betrachten. Das ist hart aber fair. Aber auch nur die Nachlässe und nicht mehr und nicht weniger! Das ist in den AKBs geregelt. Gute Versicherungen beschränken das auf ein Jahr und nicht völlig bis zum Beginn zurück.

Wie hier die Stammtischspezies auf das völlige Versagen eines Versicherungsschutzes kommen ist mir ein völliges Rätsel. Das ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz völlig unmöglich! Selbst wenn ein Junkie voll gedröhnt deine Kiste klaut und damit ein Unfall verursacht hat dieser Versicherungsschutz *!!!*

Also alles was dir passieren kann ist das du den Nachlass zurück zahlen musst nicht mehr und nicht weniger.

Wenn man davon keinen Plan hat sollte man gar nichts posten, anstatt hier eine völlig falsche Aussage zu tätigen. Und das ist bei jeder deutschen Versicherung so!

Aber schön zu sehen wie "gut" die Kunden informiert sind....

Girks

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Es handelt sich hier um "weiche" Tarifmerkmale. Das selbe ist die Garage, das Haus, die Kinder oder aber die KM die du im Jahr fährst. Und dafür bekommst du Nachlässe. Hälst du dich nicht dran entfallen diese und zwar rückwirkend. Die meisten Gesellschaften schreiben Kunden an und fragen nach dem KM Stand und ähnlichem um das zu prüfen und ggfs zu ändern.

Zitat:

kann es aber sein, daß es von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche Auffassungen im Bereich eines Vollkaskoschadens gibt?

Klar kann das sein. Deshalb finde ich es eine bodenlose Frechheit, wenn hier jemand mit theoretischen Phrasen rumdrescht und alle, die was Anderes sagen als Schnacker bezeichnet.

Wie das in der Haftpflicht läuft, steht im Gesetz. Wie so etwas im Kaskoschaden betrachtet wird nicht. Es heißt ja auch "Pflichtversicherungsgesetz", da Kasko aber keine Pflicht ist, hat das da auch nix zu suchen!

Wie das im Kaskofall dann tatsächlich aussieht, wird garantiert von Gesellschaft zu Gesellschaft anders sein. Aber warum alle Konsequenzen, wie Vertragsstrafen etc. riskieren, wenn ein Anruf das ganze klärt! Rufe Deine Versicherung an und wenn es nicht gerade die allerbilligste Onlineversicherung ist, werden die einen Vermerk machen und Du bist auf der sicheren Seite. Und das ist kein theoretisches gequatsche, sondern tägliche Berufspraxis.

Gruß Tim

Eine bodenlose Frechheit ist es wenn sogar Leute die sich mit täglicher Berufspraxis schmücken hier so ein Unsinn posten. Und alles in einen Topf werfen was sie mal gelernt haben. Und damit den Fragesteller völlig verunsichern und das völlig unnötig!

Für das Versagen des Kaskoschutzes bedarf es etwa mehr als das Überschreiten der weichen Tarifmerkmale. Die Gesellschaft kann auch in diesem Fall kein Regress in der KH verlangen. Eine solche TB in den AKBs der Gesellschaft will ich sehen. Kopiere mal die TB deiner Gesellschaft in der das steht und poste diese hier.

Und die einzigste Unterscheidung liegt in der Strafe die eine Gesellschaft ausführen kann.

Wenn du als Beispiel mehr KM fährst als angeben und einen Unfall baust hast du weiter Schutz in KH wie auch in VK. Und das ist nach den AKBs der selbe Fall wie eine Person die nicht dem Benutzerkreis angehört. Auf die Idee das anders zu handhaben würde keine Gesellschaft kommen, das würde nicht mal im Ansatz bestand vor Gericht haben. Das muss in den AKBs stehen... und dort steht es so nicht!

Der einzigste Punkt der vernünftig ist halte Rücksprache, die Umsetzung aber technisch ( wie bereits beschrieben ) schwierig ist.

Und ich habe keine Empfehlung gegeben nur den ganzen Unsinn richtig gestellt. Und wenn du bei deiner Meinung bleibst das deine Gesellschaft bei Verstössen gegen die Tarifmerkmale den Regress anwedet und auch den Kaskoschutz untersagt möchte ich das gerne lesen. Dann würde ich mir auch überlegen ob ich bei der richtigen Gesellschaft arbeite ....

Im übrigen sind meine "theoretischen Phrasen" nicht nur gelernt und meine tägliche Praxis, die kannst du und alle anderen auch hier beim Gesamtverband der Versicherer nachlesen.

Weiche Tarifmerkmale Strafen

und dann siehst du was hier für völlig sinnfreie Aussagen getätigt wurden. Und wenn das auch Leute sagen die vom "Fach" sind ... auweia

EDIT: Noch ein Hinweis zum Versagen & Regress der Kasko oder KH, das könnte eine Trunkenheitsfahrt sein, Rotlichtverstoß etc. Grobfahrlässig herbeigeführte Unfälle können dazu führen. Nur nochmal zur Abgrezung und Ergänzung.

Also Fazit: Untersagen des Schutzes nein, Vertragsstrafe ja! Nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von Girks


Eine bodenlose Frechheit ist es wenn sogar Leute die sich mit täglicher Berufspraxis schmücken hier so ein Unsinn posten. Und alles in einen Topf werfen was sie mal gelernt haben. Und damit den Fragesteller völlig verunsichern und das völlig unnötig!

Für das Versagen des Kaskoschutzes bedarf es etwa mehr als das Überschreiten der weichen Tarifmerkmale. Die Gesellschaft kann auch in diesem Fall kein Regress in der KH verlangen. Eine solche TB in den AKBs der Gesellschaft will ich sehen. Kopiere mal die TB deiner Gesellschaft in der das steht und poste diese hier.

Und die einzigste Unterscheidung liegt in der Strafe die eine Gesellschaft ausführen kann.

Wenn du als Beispiel mehr KM fährst als angeben und einen Unfall baust hast du weiter Schutz in KH wie auch in VK. Und das ist nach den AKBs der selbe Fall wie eine Person die nicht dem Benutzerkreis angehört. Auf die Idee das anders zu handhaben würde keine Gesellschaft kommen, das würde nicht mal im Ansatz bestand vor Gericht haben. Das muss in den AKBs stehen... und dort steht es so nicht!

Der einzigste Punkt der vernünftig ist halte Rücksprache, die Umsetzung aber technisch ( wie bereits beschrieben ) schwierig ist.

Und ich habe keine Empfehlung gegeben nur den ganzen Unsinn richtig gestellt. Und wenn du bei deiner Meinung bleibst das deine Gesellschaft bei Verstössen gegen die Tarifmerkmale den Regress anwedet und auch den Kaskoschutz untersagt möchte ich das gerne lesen. Dann würde ich mir auch überlegen ob ich bei der richtigen Gesellschaft arbeite ....

Im übrigen sind meine "theoretischen Phrasen" nicht nur gelernt und meine tägliche Praxis, die kannst du und alle anderen auch hier beim Gesamtverband der Versicherer nachlesen.

Weiche Tarifmerkmale Strafen

und dann siehst du was hier für völlig sinnfreie Aussagen getätigt wurden. Und wenn das auch Leute sagen die vom "Fach" sind ... auweia

EDIT: Noch ein Hinweis zum Versagen & Regress der Kasko oder KH, das könnte eine Trunkenheitsfahrt sein, Rotlichtverstoß etc. Grobfahrlässig herbeigeführte Unfälle können dazu führen. Nur nochmal zur Abgrezung und Ergänzung.

Also Fazit: Untersagen des Schutzes nein, Vertragsstrafe ja! Nicht mehr und nicht weniger.

Ich glaube nicht, dass ich den TE verunsichert habe, ganz im Gegenteil, eine leichtere Lösung seine Fragestellung gibt´s gar nicht. Anrufen, sagen wer wann zusätzlich fährt und gut ist. So jedenfalls wird es bei uns gehandhabt und dabei werden nicht 5 neue Policen verschickt oder neue Vertragsstände in irgendeiner Form dokumentiert. Es ist einfach nur ein Vermerk!

Was das Thema Regress oder Versagen des Versicherungsschutzes angeht, muss ich zurückrudern und dir Recht geben. Habe gerade mal der entsprechenden Abteilung telefoniert und die haben mir bestätigt, dass der Verischerungsschutz nicht automatisch versagen würde, man aber definitv genau prüfen würde, durch welchen Umstand die Verletzung der weichen Merkmale zustande kam.

Gruß Tim

Ist doch gar kein Problem.
Einfach Versicherung anrufen und bescheid sagen.
Bei mir waren teilweise bis zu 5 Persinen gleichzeitig angemeldet !

Tim ich rechne dir dein Eingeständniss hoch an. Hättest mir auch einfach glauben können 😉 Ich denke sonst ist alles gesagt.

Girks

Wie gesagt die meisten Versicherungen sind sehr kulant mit solchen dingen 😉

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