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Tagesversicherung für Fremdfahrer

Audi TT 8J

Hallo Leute,

hab mal wieder ein etwas ungewöhnlicheres Problem... und zwar haben zwei liebe Bekannte von uns (meiner Frau und mir that is) vor, demnächst zu heiraten. Nun suchen sie das optimale Hochzeitsmobil und haben schon alle möglichen Limo-Services und Oldtimer-Verleiher in der Umgebung mal durchgeschaut. Nun hatte meine Frau der Braut angeboten, sie für den starken Auftritt im TT vor der Kirche abzusetzen, was sich jetzt irgendwie fortentwickelt hat zur Idee, gleich ganz auf unsere weiße Schönheit zurückzugreifen...

Nur kommt jetzt das Problem: ich habe zwar prinzipiell nichts dagegen, aber der Bräutigam fährt sonst nen klapprigen Audi 80 von anno Dazumal und unsere Versicherung ist natürlich nur auf meine Frau und mich als Fahrer angemeldet...

Weiß hier jemand, ob man für einen Tag den Versicherungsschutz auf "beliebige Fahrer" ausdehnen kann, damit ich meinen Schlüssel ruhigen Gewissens für die gute Sache in die Hände eines anderen Legen mag?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Hier wird ein Mist erzählst das glaubt man gar nicht.

Jeder der das Fahrzeug bewegt ist versichert und zwar ohne Ausnahme! Alles andere ist hannebüchener Mist und vollkommener Quatsch!

Du hast aufgrund deiner Aussage damals beim Abschluss angegeben das nur Ihr das Fahrzeug bewegt, das beudeutet das Ihr ein Nachlass bekommen habt. 10 15 oder gar 20 Prozent auf den Tarifbeitrag der Gesellschaft. Sollte es nun dazu kommen das ein anderer einen Unfall baut kann die Gesellschaft die gewährten Nachlässe bis zur Beantragung zurück fordern, wenn du nicht belegen kannst das nur Ihr 2 das Fahrzeug überwiegend gefahren seit. Notsituationen sind gesondert zu betrachten. Das ist hart aber fair. Aber auch nur die Nachlässe und nicht mehr und nicht weniger! Das ist in den AKBs geregelt. Gute Versicherungen beschränken das auf ein Jahr und nicht völlig bis zum Beginn zurück.

Wie hier die Stammtischspezies auf das völlige Versagen eines Versicherungsschutzes kommen ist mir ein völliges Rätsel. Das ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz völlig unmöglich! Selbst wenn ein Junkie voll gedröhnt deine Kiste klaut und damit ein Unfall verursacht hat dieser Versicherungsschutz *!!!*

Also alles was dir passieren kann ist das du den Nachlass zurück zahlen musst nicht mehr und nicht weniger.

Wenn man davon keinen Plan hat sollte man gar nichts posten, anstatt hier eine völlig falsche Aussage zu tätigen. Und das ist bei jeder deutschen Versicherung so!

Aber schön zu sehen wie "gut" die Kunden informiert sind....

Girks

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21 Antworten

jetzt kommt mal von mir ein "logisches" aaallllsssoooo...

bin kein experte im versicherungswesen - ganz im gegenteil 🙂...aber...wenn der bräutigam nicht jünger ist als es in deiner versicherung das mindestalter vorschreibt hast du doch kein problem...du verlierst ja nicht den versicherungsschutz wenn jemand anderes fährt wenn er das mindestalter erreicht hat - oder bin ich da sooo falsch unterwegs?!

Zitat:

Original geschrieben von wildstyler111


jetzt kommt mal von mir ein "logisches" aaallllsssoooo...

bin kein experte im versicherungswesen - ganz im gegenteil 🙂...aber...wenn der bräutigam nicht jünger ist als es in deiner versicherung das mindestalter vorschreibt hast du doch kein problem...du verlierst ja nicht den versicherungsschutz wenn jemand anderes fährt wenn er das mindestalter erreicht hat - oder bin ich da sooo falsch unterwegs?!

Das ist indirekt Teil meiner Frage... okay, ich hätte auch den Versicherungsagenten direkt anrufen können, aber vielleicht hatte hier ja schon mal jemand eine ähnliche Situation...

@wildstyler111

-gam- hat bei seiner Versicherung angegeben, das nur er und seine Frau den Wagen fahren. Damit sind ausschließlich die beiden versichert. Jeder andere der den Wagen fahren sollte ist in dem Moment nicht mehr versichert. Wobei es da bei den meisten Versicherungen auch ausnahmen gibt, z.B. wenn der Versicherte Fahr unfähig ist und in diesem Moment der Beifahrer (sollte es in diesem Fall nicht die Frau sein) den Wagen weiterfährt.
Zumindest kenne ich das von meiner Versicherung so.

@-gam-

Ruf doch bei deiner Versicherung an und frag sie. Sie werden am ehesten sagen können, ob für diesen Zeitraum der Versicherungsschutz ausgeweitet werden kann.
Das dürfte die sicherste Methode sein, da sich viele Versicherungen bei solchen Details sich unterscheiden.

Also, grundsätzlich ist es so, dass wenn nur Du und Deine Frau als Fahrer bei der Versicherung angegeben seid, dann besteht auch nur Versicherungsschutz, wenn einer von Euch fährt. Das mit der Notfallsituation stimmt zwar, frage mich allerdings wie man diese Konstruieren will, wenn ein Brautpaar am Hochzeitstag die Kiste fährt...:-)

Fährt jemand anderes außer Euch, muss die Versicherung einen Haftpflichtschaden trotzdem zahlen, kann aber Regress verlangen. Ein Kaskoschaden wäre nicht versichert.

Lösung des Problems: Rufe bei der Versicherung an und teile denen mit, dass (ausschließlich) an diesem Tag ausnahmsweise auch "Sonstige Fahrer" versichert sein sollen. Die machen einen Vermerk und die Sache ist erledigt. Die meisten Versicherer machen dies sogar für einen Zeitraum von mehreren Wochen, auch ohne dafür zusätzlichen Beitrag zu verlangen!

Gruß Tim

Zitat:

Original geschrieben von Tony_G007


Also, grundsätzlich ist es so, dass wenn nur Du und Deine Frau als Fahrer bei der Versicherung angegeben seid, dann besteht auch nur Versicherungsschutz, wenn einer von Euch fährt.

meine mich zu erinnern, dass diese klauseln nur festlegen, wer den wagen 'überwiegend' bzw. 'regelmässig' fährt. also wenn der wagen nur für dich versichert ist sollte deine frau damit weder zur arbeit noch jeden samstag zum einkaufen fahren. iirc kann man damit aber nicht ausschliessen, dass jemand anders als du den wagen einmal fährt. wenn du den zur inspektion bringst und der meister macht ne probefahrt musst du ja auch nicht vorher nen vertrag mit dem aufsetzen und das von der versicherung absegnen lassen.

das glaub ich auch - aber das mitm meister bei der inspektion hat nix mit zu tun...sollte er gecrasht werden muss nicht deine versicherung für aufkommen sondern die von dem jeweiligen az...😉

Gam,

schreib den Hollys (holger) mal an. der hat ne V.Agentur in DD und davon ahnung! 😁😁😁

Bei der Achen Münchner sind 2 Wochen pro Jahr für "Fremdfahrer" frei.

Zitat:

Original geschrieben von mickman80


Gam,

schreib den Hollys (holger) mal an. der hat ne V.Agentur in DD und davon ahnung! 😁😁😁

Ich auch...😁

Hier wird ein Mist erzählst das glaubt man gar nicht.

Jeder der das Fahrzeug bewegt ist versichert und zwar ohne Ausnahme! Alles andere ist hannebüchener Mist und vollkommener Quatsch!

Du hast aufgrund deiner Aussage damals beim Abschluss angegeben das nur Ihr das Fahrzeug bewegt, das beudeutet das Ihr ein Nachlass bekommen habt. 10 15 oder gar 20 Prozent auf den Tarifbeitrag der Gesellschaft. Sollte es nun dazu kommen das ein anderer einen Unfall baut kann die Gesellschaft die gewährten Nachlässe bis zur Beantragung zurück fordern, wenn du nicht belegen kannst das nur Ihr 2 das Fahrzeug überwiegend gefahren seit. Notsituationen sind gesondert zu betrachten. Das ist hart aber fair. Aber auch nur die Nachlässe und nicht mehr und nicht weniger! Das ist in den AKBs geregelt. Gute Versicherungen beschränken das auf ein Jahr und nicht völlig bis zum Beginn zurück.

Wie hier die Stammtischspezies auf das völlige Versagen eines Versicherungsschutzes kommen ist mir ein völliges Rätsel. Das ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz völlig unmöglich! Selbst wenn ein Junkie voll gedröhnt deine Kiste klaut und damit ein Unfall verursacht hat dieser Versicherungsschutz *!!!*

Also alles was dir passieren kann ist das du den Nachlass zurück zahlen musst nicht mehr und nicht weniger.

Wenn man davon keinen Plan hat sollte man gar nichts posten, anstatt hier eine völlig falsche Aussage zu tätigen. Und das ist bei jeder deutschen Versicherung so!

Aber schön zu sehen wie "gut" die Kunden informiert sind....

Girks

genauso wie girks das geschildert hat, hat uns das unser versicherungsvertreter auch gesagt 🙂

vielleicht nicht so ausführlich 😁 aber er hat gesagt, der versicherungsschutz wird auf keinen fall verweigert, sondern maximal der gewährte rabatt eingefordert.

Zitat:

Original geschrieben von Girks


... loads of useful information ...

Meinst du, ich sollte trotzdem meinen V-Agent informieren, um für den Tag "abgesichert" zu sein bzw. für den Fall der Fälle rechtzeitig klare Verhältnisse geschaffen zu haben und eben im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass es nur um diesen einen Tag geht? Wenn dann wirklich etwas schiefgehen sollte, womit ich ja nicht wirklich rechne - sonst würde ich mein Auto ja nicht verleihen - könnte ich ja eventuell weniger Probleme in Bezug auf Nachweise der überwiegenden Nutzung usw. haben...

Er wird dir nicht helfen können ausser deinen Tarif für das gesamte Jahr umzustellen. Dann zahlst du für das gesamte Jahr den Beitrag. Und bekommst eine neue Police. Und danach wieder eine neue Police.

Risiko alle Nachlässe zurück zahlen seit Anmeldung wenn was passiert da kommst du nicht umhin. Das musst du selber entscheiden. Du brauchst dir aber keinen Kopp machen das dir irgendeiner deinen Versicherungsschutz versagt. Das geht nicht! Definitiv nicht! Auch wenn Schnacker das behaupten.

Was du machen kannst ist melden, neuer Vertrag, umstellen, dann nach 3 Tagen wieder melden und wieder umstellen und wieder neuer Vertrag... ABM für die Versicherung....

Girks

gilt das sowohl für den Haftpflicht als auch für den Kaskofall? Daß im Haftpflichtfall das ganze abgesichert ist eigentlich verständlich, kann es aber sein, daß es von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche Auffassungen im Bereich eines Vollkaskoschadens gibt?

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