ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Tachoscheibe richtig ausfüllen

Tachoscheibe richtig ausfüllen

Themenstarteram 4. Mai 2014 um 10:44

Hallo Freunde,

da man ja heutzutage schon aufpassen muss das man nicht mit dem falschen Pullover vor die Haustür geht, möchte ich Euch fragen wie Ihr Eure alten analogen Tachoscheiben ausfüllt.

Die Frage ist sicherlich schon mal gestellt worden, ich habe im Netz natürlich auch gesucht und hoffe meine Musterscheibe ist richtig ausgefüllt - siehe Bild

1. Ist die Scheibe richtig ausgefüllt, bzw. schreibt Ihr noch bei No. noch irgendwas rein ???????

2. Was hat die Rückseite der Scheibe für eine Bedeutung ?

3. Wieviele ( ausgefüllte alte ) Scheiben sollte man im LKW mitführen ?

4. Welches Symbol wählt Ihr beim fahren ?

5. Welches Symbol nach der Fahrt bzw. wenn der LKW über Nacht steht ?

So, das wars erstmal fürs erste. Schon mal Danke für Eure kompetenten Antworten, bin mal gespannt ob sich da alle einig sind;)

Gruß Rolf

109-1005
109-1001
Beste Antwort im Thema

Moin,

wenn ich schon lese das du mit der Verkehrspolizei gesprochen hast, weiß ich schon dass deine Informationen zumeist nicht aktuell sind, es sei denn du hast eine "Schwerlastgruppe" erwischt.

Die BAG ist in solchen Fällen das erste und häufigste Kontrollorgan, das wäre so mein Ansprechpartner.

Im übrigen ist es schon seltsam dass du zuerst der Fragende bist und dann plötzlich zum Lehrer wirst und alle anderen belehren möchtest.

Gerade in diesem Bereich hat sich einiges gerade aktuell verändert, von daher ist es nicht verwunderlich auch verschiedene Antworten zu stoßen.

Grüße

Steini, der dann auch noch darum bittet etwas gelassener zu schreiben.

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten
am 5. Mai 2014 um 7:28

Zitat:

Original geschrieben von henrymaske

3: Für die letzten 28 Tage,bei Urlaub,Krankheit oder nicht aufzeichnungspflichtigen Fahrzeugen eine entsprechende Bescheinigung.

OK, soweit klar ,also 28 Schaublätter - nur kannst Du mir mal sagen wie ich das machen soll - ich fahre z.B. nur manchmal 2, manchmal auch 4 oder 6 Tage die Woche ? Soll ich dann sagen an den restlichen Tagen bin ich spazieren gegangen oder habe in der Firma gearbeitet :confused:

Um´s nochmal klar zu stellen, du brauchst die Bescheinigung, wenn du nur zwischendurch mal als Aushilfe arbeitest und keine andere lückelose Nachweise vorlegen kannst. Die Jungs mit dem digitalen Tacho brauchen dann keine Beschinigung (das hat man dir richtig gesagt), wenn die Lücken auf der digitalen Fahrerkarte manuelle nachgebucht werden; wenn nicht, ist eine Bescheinigung fällig. Und wenn du nicht für jeden Tag, an dem du nicht gefahren bist, eine Tachoscheibe benutzen, diese vorne und hinten ausfüllen und dann hinten deine Striche drauf machen willst, brauchst du eine Bescheinigung! Das sollte aber dein Chef, Fuhrpark-, Betriebsleiter oder Disponent wissen.

Zitat:

Ja, ok, nur was macht dann der Herr Theodor - Karl Josef von und zu hoch und tief auf und ab Müller-Wagner-Lüdenscheid:confused:

Die jucken dich nicht, die haben eigene Tachoscheiben.

Zitat:

Kannst Du mir das nochmal mit der Rückseite erklären ? Was genau soll - muss mann da eintragen :confused:

Schau mal genau bei Wikipedia rein (Link siehe oben) und lies das mal durch, da steht alles, auch die Rückseite.

Wenn du am Tag verschiedene Fahrzeuge hast, nutzt du nur eine einzige Scheibe, dann kannst du da bis zu 3 Fahrzeugwechsel eintragen. Alles was du manuell zu erfassen hast, passiert auf der Rückseite. Auch die Ausnahmen nach Artikel 12 EB-VO 561/06. Und die Ruhezeiten, von 0.00 Uhr bis zum Einlegen der Scheibe und nachdem du die Scheibe heraus genommen hast, bis 24.00 Uhr, vermerkst du auf der Rückseite (siehe Wikipedia).

Zitat:

Wenn Die Kiste steht ist doch Ruhezeit und es wird nichts aufgezeichnet ?

Aber nur, wen deine Scheibe eingelegt ist. Wenn sie draußen ist, wird auch nichts aufgeschrieben (worauf denn auch, denn es ist ja keine Scheibe drin).

Zitat:

Wie stellt Ihr das Symbol vom Tacho bei der Fahrt ?

Garnicht! Es sind heute alles Automatik- Schreiber, die automatisch auf Lenkzeit springen, sobald das Fahrzeug rollt.

Aber mal ganz ehrlich, den Fragen nach, die du hier stellst, ist zu vermuten, dass du in grauer Vorzeit deinen Füherrscheingemacht hast, deine Weiterbildung noch nicht gemacht hast oder bei einer Wald- und Wiesenfahrschule, wo der Referent über F.. und grüne Bohnen gesprochen hat, aber nicht über EG- Tachografen. Eine Alternative wäre noch, dass du hier alle verarschen willst.

am 5. Mai 2014 um 7:38

Wäre mir neu, dass man übers Wochenende überhaupt eine Bescheinigung braucht.

Es geht ja darum, dass du eine brauchst wenn du Montag fährst und dann erst wieder Donnerstag. Über die Zeit MUSST du Nachweis erbringen.

LG

am 5. Mai 2014 um 7:57

Zitat:

Original geschrieben von sschloja

Wäre mir neu, dass man übers Wochenende überhaupt eine Bescheinigung braucht.

Es geht ja darum, dass du eine brauchst wenn du Montag fährst und dann erst wieder Donnerstag. Über die Zeit MUSST du Nachweis erbringen.

Wenn du das Wochenende nicht manuell nachträgst (wie auch immer), hast du eine Lücke in deinem 28-Tage Zeitraum, die kannst du mit einer Bescheinigung füllen. In der Vergangenheit hat man aus Kulanzgründen über diese Lücke hinweg gesehen, weil man einfach die Ruhezeit unterstellte, auch wenn sie nicht nachgetragen war.

Mit der Änderung der Hinweise für das Kontrollpersonal wird nun der "lückenlose" Nachweis gefordert. Das geht entweder nur über manuelle Nachträge oder Bescheinigungen. Diese Regelung gilt übrigens auch für Zeiten des Urlaubs oder Krankheit oder längere Zeiträume einer anderen Tätigkeit, aber nur im nationalen Verkehr. International geht es nur über Bescheinigung nach dem internationalen Vordruck, und zwar auch für die Wochenenden oder Lücken über ganze Tage, egal wo diese liegen.

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 8:16

nur mal kurz zwischendurch, ja ich habe bisher nicht richtig ausgefüllt:rolleyes: und fahre erst seit 10 Jahren 7,5 to aber schon seint 35 jahren unfallfrei

Der Chef braucht sich KEINEN Schein selbst herauszuschreiben in DEUTSCHLAND sondern kann auf der Scheibe hinten eintragen. Heut Abend hab ich mehr Zeit

am 5. Mai 2014 um 10:01

Also . . . . .

Es macht Dir scheinbar einen Riesenspass ,uns alle hier zu verarschen.

Die einen mehr,die anderen weniger.

Aber ich glaube, jetzt müßtes Du umfassend informiert sein,.. . . . .oder ? ? ?

Servus

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 10:25

fahreroldie

 

 

 

Also . . . . .

Es macht Dir scheinbar einen Riesenspass ,uns alle hier zu verarschen.

Die einen mehr,die anderen weniger.

 

nein, ich will keinen verarschen, denn hier geht's nicht um Penuts! Wers nicht glaubt, ruft bei Eurem Gewerbeaufsichtsamt oder bei der Verkehrspolizei an. ( Die haben übrigens gesagt in den Foren wird sehr vieel Schei.... erzählt)

Ich klärs heute Abend wenn ich Zeit habe nochmal genau auf.

@fahreroldie

bevor Dui über verarsche sprichts bitte erst informieren, denn Du weist es ja nicht, bzw. sag doch mal wo Du Deine Infos her hast, meine sind noch Warm;)

Moin,

wenn ich schon lese das du mit der Verkehrspolizei gesprochen hast, weiß ich schon dass deine Informationen zumeist nicht aktuell sind, es sei denn du hast eine "Schwerlastgruppe" erwischt.

Die BAG ist in solchen Fällen das erste und häufigste Kontrollorgan, das wäre so mein Ansprechpartner.

Im übrigen ist es schon seltsam dass du zuerst der Fragende bist und dann plötzlich zum Lehrer wirst und alle anderen belehren möchtest.

Gerade in diesem Bereich hat sich einiges gerade aktuell verändert, von daher ist es nicht verwunderlich auch verschiedene Antworten zu stoßen.

Grüße

Steini, der dann auch noch darum bittet etwas gelassener zu schreiben.

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 11:28

wenn ich schon lese das du mit der Verkehrspolizei gesprochen hast, weiß ich schon dass deine Informationen zumeist nicht aktuell sind, es sei denn du hast eine "Schwerlastgruppe" erwischt.

 

Die BAG ist in solchen Fällen das erste und häufigste Kontrollorgan, das wäre so mein Ansprechpartner.

 

Im übrigen ist es schon seltsam dass du zuerst der Fragende bist und dann plötzlich zum Lehrer wirst und alle anderen belehren möchtest.

 

Gerade in diesem Bereich hat sich einiges gerade aktuell verändert, von daher ist es nicht verwunderlich auch verschiedene Antworten zu stoßen.

 

Grüße

Steini, der dann auch noch darum bittet etwas gelassener zu schreiben.

 

Kein Problem,

ich bemühe mich nur darum alles richtig zu machen. Bei der BAG hab ich so ganz nebenbei auch angerufen. Und zum Lehrer möchte ich im Leben nicht werden, das liegt mir fern wenn es so rübergekommen ist.

Weißt Du was als Antwort kam? Rufen Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an;)

Ich denke das meine Infos frisch und aktuell sind und jeder kann tun und lassen was er möchte oder weiter so handhaben wie bisher. Ich möchte Euch nur meine Infos geben und evtl. damit helfen und auf den neuesten Stand bringen;)

am 5. Mai 2014 um 13:36

merkwürdig.... wenn ich bei dem BAG anrufe, sagen die sowas nicht zu mir. Auf alles was von denen kontrolliert werden kann und wird, können die auch eine Auskunft geben.

Zitat:

Ich denke das meine Infos frisch und aktuell sind

nur dann, wenn du auch aus anderen Bundesländern die zuständigen Ämter fragen würdest nach deren Sichtweise. Das ganze ist Ländersache und deshalb auch entsprechend, auch wenn es sich blöd anhört, eine Auslegungssache des Sachbearbeiters.

Desweiteren, gelten solche Aussagen nur dann, wenn man sie schriftlich hat. Telefonauskünften glaube ich nur, solange ich mit dem Auskunftsgeber telefoniere.

Ansonsten schließe ich mich Transportcampus seinen Ausführungen an

Sorry. Ich klinke mich hier nun aus. Aus meiner Sicht, wurden alle Fragen beantwortet.

am 5. Mai 2014 um 16:39

Ich sehe es auch so, es ist alles gschrieben und dem ist nichts hinzu zu fügen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Tachoscheibe richtig ausfüllen