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Tachoscheibe richtig ausfüllen

Themenstarteram 4. Mai 2014 um 10:44

Hallo Freunde,

da man ja heutzutage schon aufpassen muss das man nicht mit dem falschen Pullover vor die Haustür geht, möchte ich Euch fragen wie Ihr Eure alten analogen Tachoscheiben ausfüllt.

Die Frage ist sicherlich schon mal gestellt worden, ich habe im Netz natürlich auch gesucht und hoffe meine Musterscheibe ist richtig ausgefüllt - siehe Bild

1. Ist die Scheibe richtig ausgefüllt, bzw. schreibt Ihr noch bei No. noch irgendwas rein ???????

2. Was hat die Rückseite der Scheibe für eine Bedeutung ?

3. Wieviele ( ausgefüllte alte ) Scheiben sollte man im LKW mitführen ?

4. Welches Symbol wählt Ihr beim fahren ?

5. Welches Symbol nach der Fahrt bzw. wenn der LKW über Nacht steht ?

So, das wars erstmal fürs erste. Schon mal Danke für Eure kompetenten Antworten, bin mal gespannt ob sich da alle einig sind;)

Gruß Rolf

109-1005
109-1001
Beste Antwort im Thema

Moin,

wenn ich schon lese das du mit der Verkehrspolizei gesprochen hast, weiß ich schon dass deine Informationen zumeist nicht aktuell sind, es sei denn du hast eine "Schwerlastgruppe" erwischt.

Die BAG ist in solchen Fällen das erste und häufigste Kontrollorgan, das wäre so mein Ansprechpartner.

Im übrigen ist es schon seltsam dass du zuerst der Fragende bist und dann plötzlich zum Lehrer wirst und alle anderen belehren möchtest.

Gerade in diesem Bereich hat sich einiges gerade aktuell verändert, von daher ist es nicht verwunderlich auch verschiedene Antworten zu stoßen.

Grüße

Steini, der dann auch noch darum bittet etwas gelassener zu schreiben.

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Dann stellt er automatisch auf Lenkzeit. Schon lange nicht mehr mit Scheibe gefahren.

Lass ihn dann bei der Fahrt auf "sonstige Arbeit", also die zwei Hämmer stehen. Dann machst Du nichts falsch. Nur dran denken, bei Pause umzustellen:-)

am 4. Mai 2014 um 18:00

Ja , die Bescheinigung muß maschinenschriftlich ausgefüllt werden .

Sonst ungültig und zählt als nicht vorhanden . Wird teuer .

Zum Scheibe ausfüllen ist dies hier vielleicht einfacher zu verstehen .

 

 

 

 

Themenstarteram 4. Mai 2014 um 18:27

@heddi

Lass ihn dann bei der Fahrt auf "sonstige Arbeit", also die zwei Hämmer stehen. Dann machst Du nichts falsch. Nur dran denken, bei Pause umzustellen:-)

also ich bin bis jetzt immer mit dem viereckigen Symbol gefahren.......hat man mir mal gesagt

@redactros,

Zum Scheibe ausfüllen ist dies hier vielleicht einfacher zu verstehen

ja, das hatte ich heute auch schon gelesen, nur steht nichts das man die Rückseite ausfüllen muss - nur bei Fahrzeugwechsel.

Also vorne so wie wir es durchgekaut haben und fettich!?

 

ich lese mir den ganzen Tag schon einen Wolf - und jetzt eine wichtige Frage :

BENÖTIGEN WIR DIE BESCHEINIGUNG FÜR DIE LENKFREIEN TAGE ÜBERHAUPT IN DEUTSCHLAND ?

Habe gelesen das gilt nur International ??????

am 4. Mai 2014 um 18:40

Ja genau so und   "  fettich " .

Themenstarteram 4. Mai 2014 um 19:18

ie für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder in Deutschland haben beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen keine Bescheinigung des Unternehmers mehr als Nachweis für die wöchentliche Ruhezeit zu verlangen. Hierzu ein Hinweis des BAG auf seiner Internetseite: „Ein Verzicht setzt voraus, dass der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte als Ruhezeit nachgetragen hat (Art. 15 Abs. 3 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85). Bei digitalen Kontrollgeräten bestimmter Hersteller ist ein manueller Nachtrag der wöchentlichen Ruhezeit nicht möglich bzw. erfolgt keine Speicherung dieses Nachtrags. Es wird daher empfohlen sicherzustellen, dass die wöchentliche Ruhezeit tatsächlich auf der Fahrerkarte erfasst und bei Kontrollen ein Download der nachgetragenen Daten möglich ist. Auf die Bescheinigung des Unternehmers kann nur dann verzichtet werden, wenn die wöchentliche Ruhezeit auf diese Weise dokumentiert wird“. Auch selbständige Kraftfahrer und selbstfahrende Unternehmer benötigen keine Bescheinigungen, so ein weiterer Bund-Länder-Beschluss.

 

So, was sagt Ihr dazu ?????

am 4. Mai 2014 um 19:26

Ja , das gilt aber nur für den digitalen Fahrtenschreiber .

Bei deinem analogen leider nicht .

Themenstarteram 4. Mai 2014 um 19:36

Ja , das gilt aber nur für den digitalen Fahrtenschreiber .

Bei deinem analogen leider nicht .

??????? Bullshit

und wie stellt ihr dann sicher das die Ruhezeit auf der Karte erfasst wird ????

 

Momentchen mal

n Deutschland wird keine Bescheinigung des Unternehmers für Tage verlangt, an denen der Fahrer Nachtragungen auf der Fahrerkarte, dem Schaublatt oder dem Tageskontrollblatt vor Fahrtantritt vorgenommen hat.

und jetzt ??????? was ist denn dann ein Schaublatt oder Tageskontrollblatt ????????

am 4. Mai 2014 um 20:02

Die Ruhezeit wird auf der Karte nachgetragen . Das ist auch ok so .

Auf der Scheibe ist nix mit nachtragen oder sonst irgendwas schreiben .

Du brauchst nur bei der Karte keine Bescheinigung . Bei der Scheibe brauchst

du die . Egal ob Fahrer oder Unternehmer selbst fährt . Nur der Unternehmer

darf seine selber ausstellen .

Und nur in gedruckter Ausführung . Ist leider so .

Tachoscheibe nennt man auch Schaublatt oder Diagrammscheibe .

 

am 4. Mai 2014 um 20:04

Symbol Lenkrad (bei Automatiktacho nicht einstellbar): einzustellen bei Fahrt

Symbol gekreuzte Hämmer: einzustellen bei allen anderen, aktiven Tätigkeiten außerhalb der Fahrt, wie Fahrzeug be- und entladen, reparieren, waschen etc.

Symbol Quadrat mit Schrägstrich: einzustellen bei Arbeitsbereitschaft oder Wartezeiten, passive Tätigkeit wie das Warten auf Be- und Entladung, Mitfahrt als Beifahrer (auch in der Schlafkabine).

Symbol Bett: einzustellen für Pausen und Ruhezeiten bei stehendem Fahrzeug, wenn der Fahrer selbst über die Zeit verfügen kann

Weil die Ruhezeiten auf dem analogem Tacho nicht nachtragen kannst, nur Digital.

Selbstfahrende Unternehmer müssen sehr wohl auch die kompletten 28 Tagen nachweisen können, entweder mit anoalog, digital, kombiniert oder mit einer selbstgeschriebenen(ausgedruckt) Bescheinigung über lenkfreie Tage.... Das ist EU. Habe erst vor kurzem bezahlt...

Im übrigen, fahr mal und stell das alles ein, was dir gesagt wurde. Du wirst sehen, dass dies reicht...

Das Rad ist bereits erfunden....

PS: Natürlich brauchst du auch eine Bescheinigung beim Digitacho: Was ist mit z.B. Urlaub, Krankenstand, andere arbeiten als Fahren?? Zwischenzeitllich war sogar im Gespräch das die Karten nicht übers Woende gesteckt werden dürfen. Aber du hast schon auch Recht, alles was man nachtragen kann, braucht keine Bestätigung. Im Falle von normalen Ruhezeiten...

Themenstarteram 4. Mai 2014 um 20:14

@redactros

achoscheibe nennt man auch Schaublatt oder Diagrammscheibe .

Deutschland wird keine Bescheinigung des Unternehmers für Tage verlangt, an denen der Fahrer Nachtragungen auf der Fahrerkarte, dem Schaublatt oder dem Tageskontrollblatt vor Fahrtantritt vorgenommen hat.

 

????? ich nix mehr verstehen - ich fragen morgen bei BAG u. IHK Gute Nacht Jungs

am 4. Mai 2014 um 20:32

Also...

Wenn du fährst stellt der sowieso immer alleine auf "Fahren", das ist nicht zu ändern.

Und mit dem Digitacho brauchst du innerhalb Deutschlands keine Bescheinigung über Lenkfreie Tage.

NUR bei Digitacho...

Was genau verstehst du denn daran nicht?

LG

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 5:09

Was genau verstehst du denn daran nicht?

 

Z.b. das hier

 

n Deutschland wird keine Bescheinigung des Unternehmers für Tage verlangt, an denen der Fahrer Nachtragungen auf der Fahrerkarte, dem Schaublatt oder dem Tageskontrollblatt vor Fahrtantritt vorgenommen hat.

am 5. Mai 2014 um 5:11

Bei dem digitalen Tacho brauchst du innerhalb Deutschlands keine Bescheinigung weil du alles nachtragen kannst.

LG

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 5:15

Moin, SSchloja,

auch schon auf den Beinen ;)

Ok, ich sag Euch Bescheid , ich rufe mal heute bei den Fuzzis an;)

Dümmer kann man ja nicht werden:eek:

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 6:00

Neuester Stand der Dinge , habe gerade angerufen - von der Verkehrspolizeii Freunde Achtung:

Ich brauche KEINE Bescheinigung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat: Fahrer mit analogen Geräten dürfen nicht schlechter gestellt werden als Fahrer mit Digitacho:D

So und jetzt fällt Euch die Kinnlade runter.

Ich muss z.B. an den Wochenenden eine Leerkarte einlegen und hinten durchstreichen und vorne normal ausfüllen - Fettich;)

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