Tachograph
Nabend allerseits!
Letzte Woche, wurde mein VW - LT35 von den Grün/Weißen angehalten und diese wollte dann die Tachoscheibe sehen!
Mein Fahrer war genauso überrascht wie ich, als er mir das erzählte, denn
1. Ist der VW als PKW zugelassen.
2. hat er zwar einen Tachographen, aber nur weil er auch eine AHK hat -> somit muss doch nur eine Tachoscheibe eingeworfen werden, wenn man mit einem Anhänger fährt oder?! (dann gelten ja auch die besagten LKW Geschwindk.)
Bei der Kontrolle, war kein Anhänger dabei und die geladene Ware überschritt im Leben nicht die 3,5t.
Also warum haben die so einen Stress gemacht?!
Hat sich was verändert, von dem ich nix weiß?
Muss ich jetzt trotz PKW Zulassung immer mit der Tachoscheibe fahren??
Ja, ich weiß Fragen über Fragen, aber ich blick da jetzt nicht mehr durch 😕
MfG
Markus
PS: Es wäre sehr Nett wenn mir jemand etwas mit § belgen könnte -> damit ich, wenn ich etwas von denen höre, denen auch was Vorlegen kann...
20 Antworten
Hallo,
und ein großes Lob geht an euch Alle!!!
Entschuldigt das ich jetzt erst schreibe, aber ich konnte einfach keine Zeit finden, mich mal länger an den PC zu setzen, da ich recht viel zu tun hatte...
An dieser Stelle möchte ich mich bei euch allen für eure Hilfe bedanken! 🙂
MfG
Markus
Hallo Zusammen,
Ich fahre gewerblich einen T5 Transporter mit 3,0 To. zGG, allerdings nicht zum gewerblichen Gütertransport sondern als Werkstattfahrzeug. Brauche ich dafür auch eine Genehmigung bzw unterliege ich der Graphenpflicht?
Gruß
Bike
Also, dass der Spass für Fahrzeuge gilt, ist mir neu und auch m.E.n. nicht richtig.
Das gilt nur für LKW >3.5 to und Lkw-Gespanne > 3.5 to.
Im Übrigen, wenn Kontrollgerät verbaut ist, dann besteht BenutzungsPFLICHT.
Uuuuups!
Sorry! Hab das mit Sonntagsfahrverbot verwechselt!!!
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Zitat:
Original geschrieben von ScaniaV8
Es hat nichts mit EU Recht zu tun sondern nur mit der Fahrpersonalverordnung!!! Sie ist aber in ihrem Regelwerk mit der EU verordnung nahezu Identisch. Und Fakt ist das von 2,8t - 3,5t(Gewerblicher Güterverkehr) in DEUTSCLAND diese Regelung (Nachweispflicht) besteht. Sorry aber ich Unterrichte solche Dinge.
Gruß KVM Micha
Da hast Du vollkommen Recht. Neu ist aber: wenn in einem Kfz von 2,8 - 3,5t zgG ein Kontrollgerät eingebaut ist, muss dieses auch benutzt werden, es reichen handschriftliche Aufzeichnungen nicht aus.
Hier das Ganze: http://...erschutz.sachsen-anhalt.de/.../fahrpersonal_handwerk.ppt#20
Hallo, auch ich habe dazu noch eine Frage .
Bin Handwerker ,habe ein Lieferwagen GGW 2600KG ,möchte bei weitere Arbeitseinsätze meinen Wohnwagen mitnehmen. ( Gelegentlich )
Muß ich ein Fahrtenschreiber einbauen oder wie vermeide ich Strafe zu zahlen.
MFG Bully58