Tachoabweichung ?
Weiß jemand wie hoch die Tachoabweichung bei DC ist ? Autotachos sollen ja in der Regel immer ein paar % mehr anzeigen.
Hintergrund meiner Frage ist natürlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung 😉
Karsten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Da ist aber einer falsch informiert , drei Monate plus 2 Tage für die Post 😉Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Ach soooo, ich glaube nach 6 Wochen vom Verstoß ab kannst Du den Bescheid in die Tonne hauen wenn er
nicht gekommen ist😉Glaub es mir !
Glaub ihr lieber nicht - sie ist nämlich ebenso falsch informiert!
Auf den Zugang kommt es nicht grundsätzlich an, sondern auf den Erlaß, d.h. in der Regel, wann der Bescheid ausgefertigt wurde (Datum des Bescheides)...kann aber auch bedeuten, dass allein die Anweisung der Verfügung in der Akte ausreicht...außerdem gesteht der BGH auch den überlasteten Behörden bis zu 2 Wochen Bearbeitungszeit zum Ausdrucken und der Zustellung zu.
Ist also innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung der Tat kein Bußgeldbescheid erlassen (und keine Anklage erhoben) worden, dann ist die Tat verjährt.
Kommt der Bußgeldbescheid aber innerhalb 3 Monaten + 2 Wochen, ist die Verfolgungsverjährung um 3 Monate, laufend ab Erlaß des Bescheides erhöht. Hierdurch soll ausreichende Zeit für etwaige weitere Ermittlungen geschaffen werden.
Aber auch wenn der Bescheid erst nach z.B. 4 Monaten kommt , kann die Verlängerung um 3 Monate einsetzen, wenn -wie vor geschrieben- der Erlaß des Bescheides innerhalb der 3 Monate erfolgte - allerdings setzt die Verjährungsunterbrechung dann erst mit Zustellung ein...dies kann man selbst aber rein aus dem Bescheid manchmal nicht ersehen, daher lohnt es sich bei "wichtigeren" Vorfällen (Punkte, drohendes Fahrverbot) die Verfahrensakte einzusehen...was allerdings nur mit einem Rechtsanwalt geht (eigentlich ein "Fehler" in unserem Rechtssystem, da man ansonsten für das Bußgeldverfahren grundsätzlich eigentlich nicht dem Anwaltszwang unterliegt)
...zudem kann durch Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung gehemmt sein, d. h. ab Datum des Anhörungsbogens läuft die Dreimontasfrist neu (hängt aber auch davon ab, ob man als Beschuldigter oder als Zeuge angehört werden soll- ist bei Firmenwagen oft wichtig...Hinweis: sogenannte Kombinationsbögen, d.h. man wird vorsorglich mal als Beschuldigter und hilfsweise gleichzeitig als Zeuge aufgefordert, sind unzulässig, weil die eigene Rechtsposition nicht klar ist...machen manche Behörden aber noch immer)
Also: nur wenn man innerhalb von 6 Monaten nach Vollendung der Tat weder einen Anhörungsbogen, noch einen Bußgeldescheid zugestellt bekommen hat, kann man relativ sicher davon ausgehen, dass die Verfolgungsverjährung eingesetzt hat!
Fazit: gerade das Thema Verfolgungsverjährung ist nicht so einfach losgelöst vom Fall mit "glaub es mir" zu beantworten...im Zweifel -wenn es um was geht- tatsächlich lieber den Anwalt einschalten - daher lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutz immer (bei einer OWI kommen schnell € 500 RA-Gebühren zusammen)
(bin übrigens selbst nicht Anwalt - nur zur Info, will hier keine Werbung für Anwälte machen...habe aber reichlich Rechtsvorlesungen gehört und habe im täglichen Geschäft laufend mit deutschem Recht zu tun)
29 Antworten
Habe ich das jetzt richtig verstanden, Du fährst 120 Kmh. und angezeigt werden
140-150 Kmh😕😕
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Habe ich das jetzt richtig verstanden, Du fährst 120 Kmh. und angezeigt werden
140-150 Kmh😕😕
Nein ich bin zw. 140 u. 150 gefahren bei erlaubten 120. Es geht nur darum ich bin in diesem Jahr schon einmal über 25 km/h zu schnell gefahren. Warte noch auf den Bescheid.
K.
Falsch Helmut, er ist zwischen 20 und 30 km/h zu schnell gewesen.
Erlaubt waren 120 km/h und gefahren ist er 140-150 km/h 😉
Gruß Rainer
Edit: Der TE war schneller 😁
Ach soooo, ich glaube nach 6 Wochen vom Verstoß ab kannst Du den Bescheid in die Tonne hauen wenn er
nicht gekommen ist😉
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Die Toleranz kann aufgrund unterschiedlicher Reifendimensionen (Abrollumfänge ) , natürlich innerhalb der gesetzlich zulässigen Werte, variieren.
Um näheres zu erfahren kann man sich diverser Reifenrechner im Netz bedienen.
Es ist so wie die Lisa das schon berichtet es sind 3Km/h im KI.
Wenn 100Km/h erlaubt sind, fahre ich mit Tempomat 106 KM/H.
Wenn ich geblitzt werde fahre ich im reellen 103 Km/h und dann kommt noch Toleranzabzug von 3Km/h. So bin ich im Endeffekt 100 gefahren und bekomme keine Strafe😁
MFg schönes Wochenende
Zitat:
Original geschrieben von karasu
Es ist so wie die Lisa das schon berichtet es sind 3Km/h im KI.Wenn 100Km/h erlaubt sind, fahre ich mit Tempomat 106 KM/H.
Wenn ich geblitzt werde fahre ich im reellen 103 Km/h und dann kommt noch Toleranzabzug von 3Km/h. So bin ich im Endeffekt 100 gefahren und bekomme keine Strafe😁
MFg schönes Wochenende
Witzbold.......dann wirst auch nicht geblitzt 😁 😎 😛
selbst bei ein paar km/h drüber wird nicht gleich geblitzt 😉
Gruß Rainer
ohhhh nööööööööö😠 jetzt bin ich entäuscht😁
Ich wurde bei einer 70 km/h Zone mit 105 km/h geblitzt. Da musst nicht mehr rechnen wegen irgend einer Abweichung 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Ach soooo, ich glaube nach 6 Wochen vom Verstoß ab kannst Du den Bescheid in die Tonne hauen wenn er
nicht gekommen ist😉
Da ist aber einer falsch informiert , drei Monate plus 2 Tage für die Post 😉
Glaub es mir !
Und zum TE , ich hoffe du bist nur 20 zu schnell gefahren , wenn du schneller gefahren bist , musst du 4 Wochen laufen ohne dir den Termin aussuchen zu dürfen 😉
Lisa
So stehts im Bußgeldkatalog:
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.
Gruß Rainer
Zitat:
Original geschrieben von Rainer561
So stehts im Bußgeldkatalog:16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.Gruß Rainer
das sind die Werte für "außerhalb geschlossener Ortschaften" - innerorts wirds ein wenig teurer...aber besonders wichtig ist der Unterschied, dass 1 Monat Fahrverbot außerorts ab einer Überschreitung von 41-50 km/h hinzukommt, innerorts aber bereits bei 31-40 km/h
Hinweis an Berlin-Besucher: alle BAB-Teile, die sich auf dem Gebiet des Landes Berlin befinden, sind innerörtliche Straßen (mal beim nächsten Mal drauf achten- da stehen Ortseingangsschilder an der BAB)!!!
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Da ist aber einer falsch informiert , drei Monate plus 2 Tage für die Post 😉Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Ach soooo, ich glaube nach 6 Wochen vom Verstoß ab kannst Du den Bescheid in die Tonne hauen wenn er
nicht gekommen ist😉Glaub es mir !
Glaub ihr lieber nicht - sie ist nämlich ebenso falsch informiert!
Auf den Zugang kommt es nicht grundsätzlich an, sondern auf den Erlaß, d.h. in der Regel, wann der Bescheid ausgefertigt wurde (Datum des Bescheides)...kann aber auch bedeuten, dass allein die Anweisung der Verfügung in der Akte ausreicht...außerdem gesteht der BGH auch den überlasteten Behörden bis zu 2 Wochen Bearbeitungszeit zum Ausdrucken und der Zustellung zu.
Ist also innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung der Tat kein Bußgeldbescheid erlassen (und keine Anklage erhoben) worden, dann ist die Tat verjährt.
Kommt der Bußgeldbescheid aber innerhalb 3 Monaten + 2 Wochen, ist die Verfolgungsverjährung um 3 Monate, laufend ab Erlaß des Bescheides erhöht. Hierdurch soll ausreichende Zeit für etwaige weitere Ermittlungen geschaffen werden.
Aber auch wenn der Bescheid erst nach z.B. 4 Monaten kommt , kann die Verlängerung um 3 Monate einsetzen, wenn -wie vor geschrieben- der Erlaß des Bescheides innerhalb der 3 Monate erfolgte - allerdings setzt die Verjährungsunterbrechung dann erst mit Zustellung ein...dies kann man selbst aber rein aus dem Bescheid manchmal nicht ersehen, daher lohnt es sich bei "wichtigeren" Vorfällen (Punkte, drohendes Fahrverbot) die Verfahrensakte einzusehen...was allerdings nur mit einem Rechtsanwalt geht (eigentlich ein "Fehler" in unserem Rechtssystem, da man ansonsten für das Bußgeldverfahren grundsätzlich eigentlich nicht dem Anwaltszwang unterliegt)
...zudem kann durch Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung gehemmt sein, d. h. ab Datum des Anhörungsbogens läuft die Dreimontasfrist neu (hängt aber auch davon ab, ob man als Beschuldigter oder als Zeuge angehört werden soll- ist bei Firmenwagen oft wichtig...Hinweis: sogenannte Kombinationsbögen, d.h. man wird vorsorglich mal als Beschuldigter und hilfsweise gleichzeitig als Zeuge aufgefordert, sind unzulässig, weil die eigene Rechtsposition nicht klar ist...machen manche Behörden aber noch immer)
Also: nur wenn man innerhalb von 6 Monaten nach Vollendung der Tat weder einen Anhörungsbogen, noch einen Bußgeldescheid zugestellt bekommen hat, kann man relativ sicher davon ausgehen, dass die Verfolgungsverjährung eingesetzt hat!
Fazit: gerade das Thema Verfolgungsverjährung ist nicht so einfach losgelöst vom Fall mit "glaub es mir" zu beantworten...im Zweifel -wenn es um was geht- tatsächlich lieber den Anwalt einschalten - daher lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutz immer (bei einer OWI kommen schnell € 500 RA-Gebühren zusammen)
(bin übrigens selbst nicht Anwalt - nur zur Info, will hier keine Werbung für Anwälte machen...habe aber reichlich Rechtsvorlesungen gehört und habe im täglichen Geschäft laufend mit deutschem Recht zu tun)
Danke Jongert, interessanter Beitrag 🙂
Fast schon vergessen, ich hatte inzwischen mein Bußgeldbescheid bekommen. Abzüglich der Tolleranz 27 km/h drüber bei 120 erlaubten auf der AB. Ich das Ding zum Anwalt und der hat Akteneinsicht beantragt. Und was soll ich sagen ??? Verfahren eingestellt und wollten die Akte auch nicht zusenden.
Die wissen genau das sie Mist gebaut haben und schicken das Bußgeldbescheid trotzdem raus. Viele andere hätten sofort bezahlt. Da sollte man eigentlich Strafanzeige stellen so ein Insider der Polizei zu mir 😉
K.