Tacho Manipulation und Unfallwagen
Hallo,
ich habe im Januar ein Wagen gekauft, dieser hatte laut Tacho 159.000 km gelaufen, und war laut Händler Unfallfrei und was auch im Kaufvertrag so festgehalten wurde. Der Wagen hatte 2 Vorbesitzer. Der erste Fahrzeugbesitzer lässt sich nicht ermitteln weil auf den Fahrzeugbrief nur der 2te und ich drauf stehen.
Jedenfalls, hat jemand für mich die FIN des Wagens gecheckt (Wollte die Ausstattung erfahren) und mir dabei mitgeteilt das der Wagen eine Heckschadenreparatur hatte und vorgemerkt worden sind 253.000 km von der Werkstatt. Die Werkstatt hat die gleiche PLZ wie der Zweitbesitzer des Wagen. Laut Google Suche nach dem Zweitbesitzer handelt es sich um ein "Transportunternehmen" bzw "Vorname Nachname Transporte". Die Frage ist nun wie ermittel ich wer den Tacho manipuliert hat, und ob der Händler von der Manipulation wusste und dazu noch den Unfall verschwiegen hat. Wie sollte ich nun vorgehen? Direkt zum Anwalt? Momentan deutet alles auf den Zweitbesitzer hin?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 17. Juni 2015 um 15:24:06 Uhr:
Dir und jedem anderen hier im Forum sollte klar sein, das weder ich, noch sonst einer hier juristische Hilfestellung geben kann oder darf.
genau. Der Sinn der Fragen hier ist eigentlich, mal so allgemein über die Themen zu sprechen und möglichst viele unterschiedliche Meinungen zu bekommen. Merkst Du was?
Juristische und prozesstechnische Hilfestellung ist das, was sich die Leute hier erwarten und das ist auch der Anspruch, der an die Antworten gestellt wird. Verboten ist konkrete Rechtsberatung, aber darum geht es hier auch nicht.
Es gibt genügend Fragen, für die man nicht zu einem Anwalt muss (weil er sich nicht lohnt oder weil das Thema nicht kompliziert ist). Oft wird man auch bei einer konkreten Frage zu einem Anwalt raten. Nur Spekulationen und BlaBla, das braucht eigentlich wirklich niemand. Es geht nicht darum, was Du gerne schreibst. Es geht darum, was die Fragesteller gerne lesen möchten.
18 Antworten
Bevor du mit der Anwaltkeule winkst, geh mal zu deinem Händler und schildere den Fall, wenn er Spirenzen macht warne ihn höflich mit rechtlichen Konsequenzen.
naja, das ist halt immer das problem. solange du dem händler nicht nachweist, dass er davon wusste hat es von dieesen schlichtweg keine Konsequenzen.
Es kann entweder der Händler gewesen sein oder der Zweitbesitzer; Du weißt nicht, wer zurückgedreht hat.
ich würde es erst einmal beim händler probieren und wenn der die sagt er habe das auto mit dem km stand angekauft bitte ihn um eine schriftlich bestätigung. den ankaufvertrag wird er wohl nicht rausrücken.
dann wäre der zweite schritt der weg zum anwalt. der macht dann den rest für dich..
Guter Hinweis, ich würde bei der Staatsanwaltschaft den Händler und den Vorbesitzer wegen aller in Frage kommenden Delikte anzeigen.
Der Händler müsste dann den Kaufvertrag vom Vorbesitzer vorlegen.
Wenn du Rechtsschutz hast, dann würde ich ohne mich vorher mit dem Anwalt ausführlich zu besprechen nichts machen.
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Zitat:
@germania47 schrieb am 15. Juni 2015 um 21:24:26 Uhr:
Guter Hinweis, ich würde bei der Staatsanwaltschaft den Händler und den Vorbesitzer wegen aller in Frage kommenden Delikte anzeigen.
Der Händler müsste dann den Kaufvertrag vom Vorbesitzer vorlegen.
Blöd ist halt, dass der TE wie immer in solchen Fällen keinerlei vertragliche Beziehung zu den Vorbesitzern hat.
Somit tut man sich schwer, diese beim Staatsanwalt wegen irgendetwas anzuzeigen (was man übrigens ohnehin nicht kann, und das ist auch gut so).
Sein Vertagspartner ist der Händler, und nur der.
Vorbesitzer können bestenfalls als Zeugen dienen.
Wenn in Foren kostenfreie Rechtsberatung erlaubt wäre,
würde ich folgendes empfehlen:
Du wendest Dich an denjenigen, der Dir den Wagen verkauft hat.
Ob er es wusste oder nicht ist für Dich irrelevant.
Überleg Dir was Du möchtest.
Preisnachlaß?
Rückabwicklung?
( Dann musst Du Dir die gefahrenen Km anrechnen lassen )
Ob der Händler dann seinerseits irgendwen verklagt,
hat nichts mit Dir zu tun.
Aber sowas ist nicht gestattet und ich bin auch rechtlich nicht ausgebildet,
deshalb laß ich das lieber und verweise auf die Konsultation eines Fachanwaltes.
wenn im Kaufvertrag der KM-Stand steht ist es doch einfach: die höhere Laufleistung ist ein Sachmangel, der auch nicht heilbar ist, und berechtigt zum Rücktritt vom Kauf. Außerdem muss der Händler natürlich die Gewährleistung übernehmen.
Hi,
mal so nebenbei bemerkt!
Ich lasse mir immer vor dem Kauf den FZ-Brief zeigen, bzw erfrage den Name des Vorbesitzer.
Von keinem Fähnchenhändler habe ich jemals freiwillig den Name des Vorbesitzer bekommen, erzählen immer was von Datenschutz 🙂, is klar! Die Autos kaufe ich dann einfach nicht.
@vcrax
Ich würde mit den jetzigen Informationen zum Händler und ihn damit konfrontieren. Entweder nimmt er das Fahrzeug zurück, oder er gewährt dir einen ordentlichen Preisnachlass.
Recherchen nach dem Vorbesitzer kannst du dir sparen, da dein alleiniger Ansprechpartner dein Händler ist und dieser hat dir offensichtlich ein Fahrzeug unter falschen Voraussetzungen verkauft. Wenn dein Händler durch den Vorbesitzer getäuscht wurde ist das jetzt nicht dein Problem, sondern das Problem des Händlers.
Auch wenn er dir den Kaufvertrag über sein Ankauft zeigt, wo der Zweitbesitzer die 150.000km und Unfallfreiheit bescheinigt hat, sollte dich das nicht weiter beeindrucken. Dein Händler ist und bleibt dein Ansprechpartner, nicht der Zweitbesitzer!
Der Knackpunkt könnte nur sein, wie kommst du ohne Anwalt an die Beläge die nachweisen, dass an dem Fahrzeug bei 250.000km ein Unfallschaden repariert wurde? Ich bezweifle, dass die Werkstatt dir die nötigen Unterlagen aushändigt/aushändigen darf.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 16. Juni 2015 um 11:24:19 Uhr:
Der Knackpunkt könnte nur sein, wie kommst du ohne Anwalt an die Beläge die nachweisen, dass an dem Fahrzeug bei 250.000km ein Unfallschaden repariert wurde? Ich bezweifle, dass die Werkstatt dir die nötigen Unterlagen aushändigt/aushändigen darf.
Ich glaube schon das es geht, da es z.B. beim GLK kein Serviceheft mehr gibt habe ich vor dem Kauf die kpl. Historie vom MB-Händler ausdrucken lassen. Das haben die ohne Probleme gemacht.
Ok, ich konnte bisher auch immer die Werkstatthistorie einsehen, nicht ausdrucken lassen. Und genau letzteres wird bei VW nicht ohne weiteres gemacht. So habe ich es jedenfalls schon sehr oft auf MT gelesen.
Aber er hatte ja jemand der den Einblick hatte, evtl. kann derjenige ihm das auch schriftlich beibringen. 😉
Datenschutz, Es geht doch nur um die Fahrzeug History, nicht um die Besitzer.
Ich bekomme das auch Ausgedruckt, solange dieses beim Vertragshandler gemacht wurde, oder bei einer Werkstatt die mir bekannt ist, das das Fahrzeug dort im Service war.
Rudiger
Zitat:
@wobPower schrieb am 15. Juni 2015 um 20:18:42 Uhr:
Bevor du mit der Anwaltkeule winkst, geh mal zu deinem Händler und schildere den Fall, wenn er Spirenzen macht warne ihn höflich mit rechtlichen Konsequenzen.
Tachomanipulation ist Betrug, da wäre ich alles andere als Freundlich.
Wenn er den Händler zur Rede stellt, glaubst du, der gibt es zu?
Erinnert mich irgendwie an das Auto, was ich vor ca. 6 Jahren mal kaufen wollte: Scheckheft gepflegt, aber der KM-Stand vom letzten Eintrag (lag ca 9 Wochen zurück) war ~90000 KM weniger gewesen als auf dem Tacho selber stand, ein alter (versteckter) Ölwechsel-Zettel hatte dagegen fast 120000 mehr auf der Uhr, also habe ich die Werkstatt aus dem Scheckheft angerufen und dort war das Auto nicht mal bekannt gewesen.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 17:02:21 Uhr:
Tachomanipulation ist Betrug, da wäre ich alles andere als Freundlich.
Wenn er den Händler zur Rede stellt, glaubst du, der gibt es zu?
Warum nicht?
Natürlich kann man einerseits durchs Leben hasten, jedem generell nur Böswilligkeit unterstellen und entsprechend agieren.
Daneben gibt es die Fälle (und das wird vielleicht gar die Mehrheit sein), die einfach auf einem Irrtum basieren.
Was kostet es den TE , den Händler sachlich und freundlich mit seinem Verdacht zu konfrontieren?
Vielleicht ist auch er einem Betrüger aufgesessen und hat ein interesse daran die Sache schnellstmöglich und unbürkratisch zu lösen?
Wenn nicht kann man immer noch die große Keule auspacken.
Du hast dich gerade im Unfallfluchttread bis auf die Knochen blamiert, mir unverständlich dass Du das gleiche gerade wieder beginnst.
Wie schrieb doch ein user nebenan:
Zitat:
@rpalmer schrieb am 17. Juni 2015 um 06:55:23 Uhr:
Fällt dir eigentlich nicht auf, dass du nur unbrauchbares Zeug verzapfst? Man muss wohl posten um jeden Preis.