Tacho Anzeige ungenau
Hallo zusammen,
seit ich mein Navi im Auto einsetze stellte ich mit Erschrecken fest, wie ungenau mein Tacho anzeigt. Offensichtlich ist das nich unbedingt ein Problem der Reifen, da ich gestern auf Winterreifen gewechselt habe und der Unterschied nicht feststellbar war.
Z. B. bei 50 km/h im Navi zeigt der Tacho bereits 56 km/h an. Bei 150 km/h im Navi stehen bereits 162 km/h auf der Scheibe. Das ist ganz schön viel Tolereanz.
Gibt es eine Möglichkeit, den Tacho zu "eichen"?
Wie sieht die Anzeige bei Euch so aus?
Beste Antwort im Thema
Hier ist die Antwort, warum der Tacho ZU WENIG angibt, es ist sogar PER GESETZ geregelt: Die EU schreibt nämlich vor, dass der Tacho eine Abweichung haben MUSS und zwar in Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen
Ich zitiere:
VORSCHRIFTEN
4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .
Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .
4.2 . Bei Geschwindigkeitsmessern , die keine Digitalanzeige haben , Hier ist die Antwort:
Die EU schreibt vor, dass der Tacho eine Abweichung haben MUSS und zwar in der
Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen
Ich zitiere:
VORSCHRIFTEN
4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .
Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .
4.2 . Bei Geschwindigkeitsmessern , die keine Digitalanzeige haben , sondern eine Skale , muß diese eine deutliche Teilung haben .
4.2.1 . Die Teilstriche der Skale müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h fortschreiten . Die Geschwindigkeitswerte , die ein Vielfaches von 20 km/h darstellen , sind auf der Skale anzugeben .
4.2.2 . Ein Geschwindigkeitsmeßgerät , das für den Verkauf in einem Mitgliedstaat hergestellt worden ist , in dem die Masseinheiten des Imperial System verwendet werden und Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 5 in Kraft sind , muß sowohl in km/h als auch in mph unterteilt sein ; die Teilstriche müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h sowie nach 1 , 2 , 5 oder 10 mph fortschreiten , und die auf der Skale angegebenen Geschwindigkeitswerte müssen ein Vielfaches von 20 km/h und ein Vielfaches von 20 mph sein .
4.3 . Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren :
4.3.1 . Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten . Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen .
4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .
4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .
4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .
4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .
4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .
4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen .
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
sondern eine Skale , muß diese eine deutliche Teilung haben .
4.2.1 . Die Teilstriche der Skalennmnmnmn
Zitat:müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h fortschreiten . Die Geschwindigkeitswerte , die ein Vielfaches von 20 km/h darstellen , sind auf der Skale anzugeben .
4.2.2 . Ein Geschwindigkeitsmeßgerät , das für den Verkauf in einem Mitgliedstaat hergestellt worden ist , in dem die Masseinheiten des Imperial System verwendet werden und Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 5 in Kraft sind , muß sowohl in km/h als auch in mph unterteilt sein ; die Teilstriche müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h sowie nach 1 , 2 , 5 oder 10 mph fortschreiten , und die auf der Skale angegebenen Geschwindigkeitswerte müssen ein Vielfaches von 20 km/h und ein Vielfaches von 20 mph sein .
4.3 . Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren :
4.3.1 . Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten . Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen .
4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .
4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .
4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .
4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .
4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .
4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen .
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
Also, wenn der Tacho ungenau ist, ist das wegen dieses Gesetzes. Und VW hat sich natürlich daran zu halten, sonst gibt es keinen Typenzulassung
Gruss aus Holland
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mertinho
Die voreiligen Tachos dürften ein generelles VW Phänomen sein.
Neee, die sind von vielen Faktoren abhängig, sogar vom Zustand der Reifen/Luftdruck und deren Profil...
Rechne doch mal selbst, sogar bei neuem /abgefahrenen Profil kommt das eine oder andere km/h Differenz heraus. Dann ist noch die schwankende Größe der Reifen, die zwar alle z.B. 225/55er 17" Reifen sind, aber in der Realität trotzdem beträchtlich zwischen den einzelnen Reifenherstellern schwanken. Das alles muss(!) ein Tacho mitmachen, ohne zuwenig anzuzeigen, denn das Tacho muss(!!!) zwischen 0% und 10% zuviel anzeigen. Da das Ding aber nicht je nach Reifen/Luftdruck usw unterschiedlich eingestellt wird, sondern einen fixen Wert voreilt, hast Du dieses Phänomen bei allen Autos. Nicht nur bei VW und sogar auch bei Citroen.
Die einzige Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf 1..2km/h zu ermitteln, ist ein Navi. Es gibt zwar immer wieder die These, dass die Dinger ungenau sind, aber diese Schwankungen der Position und damit der aktuellen Geschwindigkeit sind langsam ud somit für unsere Zwecke völlig uninteressant.
Ich hatte schon verschiedenste Navis getestet. Mobile und auch fest eingebaute mit Tacho-Signal. Alle zeigen auf 1km/h genau die gleiche Geschwindigkeit an. Wenn sie doch alleine schon von der Messmethode so ungenau wären, sollte man doch sogar hier schon Geschwindigkeitsunterschiede erwarten können. Genauer als das fest eingebaute Tacho sind sie somit allemal.
Und warum hat die Anzeige vom Navi bei meinem vorherigen Fahrzeug BMW E46 (von Beginn an bis km 210.000), egal ob abgefahren oder nicht, ob Winterreifen oder nicht, immer so ziemlich übereingestimmt, und bei meinem Tiger vom Händler weg nicht?
Beste Grüße