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szm-wohngebiet

Themenstarteram 17. März 2013 um 10:20

ist es rechtlich zulässig eine szm ohne auflieger,eine szm ohne auflieger zählt ja rechtlich nicht als lkw im eigentliche sinne,im wohngebiet oder einer verkehrsberuhigten zone übers wochenende zu parken?

Beste Antwort im Thema

§ 12 StVo (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

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am 17. März 2013 um 10:30

...gibt n Ticket...

 

... Nutzfahrzeuge über 2,8to haben von Sa 24:00 bis So 22:00 in reinen Wohngebieten nix zu suchen...

...hab das gleiche Problem... stehe WE an ner dörflichen Ausfallstrasse...die Nachbarn freuts nich und der Sheriff is auch böse...

Oehi

§ 12 StVo (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Zitat:

Original geschrieben von helmut183

ist es rechtlich zulässig eine szm ohne auflieger,eine szm ohne auflieger zählt ja rechtlich nicht als lkw im eigentliche sinne,im wohngebiet oder einer verkehrsberuhigten zone übers wochenende zu parken?

Solange er das nicht regelmäßig macht ist das erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80

Zitat:

Original geschrieben von helmut183

ist es rechtlich zulässig eine szm ohne auflieger,eine szm ohne auflieger zählt ja rechtlich nicht als lkw im eigentliche sinne,im wohngebiet oder einer verkehrsberuhigten zone übers wochenende zu parken?

Solange er das nicht regelmäßig macht ist das erlaubt.

Was ist denn nicht regelmäßig ???

Ist ja wieder mal so ein typisch deutscher Paragraph.

Laut Duden: gewohnheitsmäßig, gewöhnlich, immer wieder, in bestimmten/festen/gleichen/gleichmäßigen Abständen, in bestimmter/gleichmäßiger Folge, jedes Mal, ständig, stets, wiederholt, wiederkehrend, zyklisch; (bildungssprachlich) in gleichmäßigen Intervallen, periodisch; (bildungssprachlich abwertend) notorisch

Danach wäre nur das erste Mal nicht regelmäßig, beim zweiten mal dann schon.

In dem Moment wo die SZM jedes WE da steht ist eine Regelmässigkeit gegeben.

 

Wenn ein Fahrer von ausserhalb mal ein WE  dort steht weil er am WE nicht mehr Heim gekommen ist dann darf er das.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

In dem Moment wo die SZM jedes WE da steht ist eine Regelmässigkeit gegeben.

Wenn ein Fahrer von ausserhalb mal ein WE  dort steht weil er am WE nicht mehr Heim gekommen ist dann darf er das.

Auch zum zweiten Mal ?????

Annsonsten hatten wir das Thema schon zu Genüge durchgekaut 

Die Suchfunktion von Motor-Talk beisst nicht und kostet auch kein Geld 

 

Klick Klick

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80

 

Solange er das nicht regelmäßig macht ist das erlaubt.

in bestimmten/festen/gleichen/gleichmäßigen Abständen,

Danach wäre nur das erste Mal nicht regelmäßig, beim zweiten mal dann schon.

Für mich erklärt sich regelmäßig am Besten so.

Jede Woche oder jede zweite ist für mich regelmäßig, 4-5 mal Im Jahr ist eher nicht regelmäßig, auch wenn man mal 2 Wochen hintereinander dort steht. Denn die Abstände sind nicht fest oder gleichmäßig.

am 17. März 2013 um 12:42

Helmut woher kommst du denn? Ich habe nämlich seit gestern ausnahmsweise mal die Zugmaschine vorm Haus stehen. Tempo-30 Wohngebiet, halt nicht viel Platz.

Vielleicht bin ja ich Anstoß deines Themas.

Mit 1400 Liter Diesel in den Tanks lass ich die Maschine jedenfalls nicht über Samstag nacht in der Stadt auf dem Parkplatz stehen.

Ich habe nicht wirklich Parkplatzprobleme , aber eigentlich müßten die

Räder solange still stehen , bis unsere Politiker dieses Gesetz ab-

geschafft haben .

War nur so eine Idee von mir .

am 17. März 2013 um 14:04

Hier im Wohngebiet gibt es noch zwei Fahrer, die die SZM jedes WE mitnehmen. Die haben sich auf dem Rathaus eine Genehmigung geholt. Das geht also auch..

Oder parke bei Dir im Garten (falls möglich).

Wobei selbst das nicht erlaubt ist wenn du in einem reinem Wohngebiet dein Häuschen hast.

am 17. März 2013 um 19:30

Ich sage mal so, es kommt immer auf die Nachbarn drauf an und auf die Rennleitung die dort streift. Ich stelle meine Zugmaschine alle 2-3 Monate vor meiner Haustür ab. Hat aber den Grund das ich dann alles aus der Hütte ausräume und dort dann eben mit Staubsauger, warm Wasser und so durchgehe. Mache da also quasi eine Grundreinigung, was nicht heißen soll das ich mich sonst garnicht um den LKW kümmer. Dafür haben die Nachbarn verständniss und sehen das dann auch nicht so eng, im gegenteil. Man kommt ins Gespräch und "der LKW Fahrer" wird mit ganz anderen Augen gesehen.

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