SUV mit Anhänger

Hallo zusammen

Ich habe den Wunsch, einen Mercedes GLS zu kaufen. Ich möchte das Fahrzeug für verschiedene Zwecke nutzen, u. a. zum Ziehen eines Anhängers bis zu 3500 kg. Heute erzählte mir ein Freund, dass es in Deutschland und Österreich verboten ist, mit einem Fahrzeug mit mehr als 5 Sitzplätzen einen Anhänger ohne Fahrtenschreiber zu ziehen. Die Informationen stammen von einem anderen Mann, der einen Strafzettel für das Ziehen eines Anhängers mit einem 7-sitzigen SUV erhalten hat. Sind die Informationen korrekt, falls sie jemandem bekannt sind ?

38 Antworten

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. August 2024 um 08:35:30 Uhr:


ist auch gut jetzt.

Genau. Es müsste ja deiner Meinung nach sowieso verbotene Rechtsberatung sein. Oder hat die Münze diesmal Kopf statt Zahl gezeigt? Oder nimmst du eher einen Würfel?

Kommt auf die Tageszeit an. Um diese Uhrzeit befrage ich meinen Kaffeesatz.

@CivicTourer Hast mal den Artikel 1 der Verordnung angesehen? Sie regelt Lenkzeiten, Fahrt­unterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und - personenverkehr. Tja und der Begriff Straßengüterverkehr wird in §1 GüKG geregelt.
Dort heißt es:

Zitat:

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Somit fallen private Fahrten mit Umzugsgut nie unter die EU-Verordnung.

Nachtrag:
Da es hier sich um eine nichtgewerbliche Güterbeförderung handelt, greift Art. 3 h) i.V.m Art. 4 r) Verordnung (EG) 561/2006

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Die mir dann WAS sagt?

Zitat:

Artikel 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
(...)
h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

Damit fallen private Beförderungen mit Fahrzeugen oder Kombinationen über 7,5 t sehr wohl unter die Regelungen der Verordnung.

Ich weiß nicht, was das alles hier soll - die Frage des TE wurde auf Seite 1 mit den ersten beiden Beiträgen beantwortet.

Leider war bei den ersten beiden Antworten nicht alles richtig....

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. August 2024 um 23:03:54 Uhr:



Zitat:

Artikel 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
(...)
h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

Damit fallen private Beförderungen mit Fahrzeugen oder Kombinationen über 7,5 t sehr wohl unter die Regelungen der Verordnung.

Der Sachverhalt bezieht sich jedoch unterhalb der 7,5t.

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