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Suche Urteile mit Freispruch bei §326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen Altautos

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 17:02

Hallo zusammen,

seit vielen Tagen suche ich nun nach Gerichtsurteilen und finde nichts brauchbares.

Mir wird vorgeworfen gegen § 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen verstoßen zu haben.

Vor meinem Haus stehen vier Kadett von denen nur einer zugelassen ist.

Die Fahrzeuge sind mit atmungsaktiven Planen als Wetterschutz abgedeckt. In keinem der nicht angemeldeten Autos befindet sich zur Zeit Motoröl, Kühlflüssigkeit Batterie Brems- oder Servoflüssigkeit.

Benzin kann auch nicht auslaufen, da die Tanks leer sind

Hier im Forum sind eine Reihe Beiträge zu dem Thema. Leider habe ich nicht das gefunden, nach dem ich suche.

Wie Hannes1971 am 31.10.2014 schrieb „Was anderes wäre z.B. ein nachlesbares Urteil.“

Kennt jemand hier ein oder besser mehrere Urteile die mit einem Freispruch ausgingen?

Schönen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 11. Mai 2016 um 8:53

Auch wenn's keinem was hilft: Ich versteh' den ganzen Rummel um ein paar alte und "ungefährlich gemachte" Autos nicht.

Merkt eigentlich niemand von diesen Aggressoren, daß von den Millionen von in Deutschland zugelassen "fahrbereiten" Autos wesentlich mehr Gefährdungspotential ausgeht?

63 weitere Antworten
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Zitat:

@Kadett1990 schrieb am 21. Mai 2016 um 00:55:40 Uhr:

 

Das KrWG ist aus meiner Sicht genau so schwammig und unsinnig geschrieben wie der §326.

Alleine der erste Satz im §3 Begriffsbestimmungen. Was soll das zB „entledigen muss“ bedeuten?

Steht dann weiter unten: „wenn diese nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet werden“

Wie soll oder kann man das auslegen? Mach da jetzt einen Blumenkübel

da raus der ein Kunstwerk darstellt ?

Noch weiter unten:

21) Wiederverwendung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren.#

Wiederverwertung ist das jetzt komplett restaurieren oder Bestandteile nutzen wie zB Räder ? Abbauen darf ich die genau genommen nicht.

Muss ich einem anerkannten Verwerter überlassen. Das Auto KÖNNTE ja gefährlicher Abfall sein.

Ist natürlich Blödsinn.

Also ich finde den Gesetzestext verständlich, eindeutig und auch nicht blödsinnig.

Zitat:

(4) Der Besitzer muss sich Stoffen oder Gegenständen im Sinne des Absatzes 1 entledigen, wenn diese nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet werden, auf Grund ihres konkreten Zustandes geeignet sind, gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die Umwelt, zu gefährden und deren Gefährdungspotenzial nur durch eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ausgeschlossen werden kann.

Da hast du dann auch schon deine Erklärung für das "entledigen muss" aus dem 1. Absatz.

Der Gesetzestext drückt also aus, dass etwas automatisch zu Abfall wird, wenn ein Gegenstand

1. nicht mehr seinem ursprünglichen Zweck dient (PKW --> Fahrzeug --> sollte zur Personenbeförderung genutzt werden)

2. der aktuelle Zustand geeignet ist jetzt oder in Zukunft Schaden anzurichten

3. dieser Schaden NUR abgewendet werden kann, wenn der Abfall entsorgt wird

Also:

Dein Auto fährt gerade nicht und ist nicht zugelassen --> urspr. Zweck entfällt

Das Gerät ist eine grottige Rostlaube und es KÖNNTEN Betriebsstoffe in unbekannter Menge in die Umwelt freigesetzt werden.

Es bleibt also in den Augen der Behörden (Ordnungsamt, Polizei) nur die fachgerechte Entsorgung als Lösung.

Was die Behörden aber anscheinend nicht interessiert ist Abs. 2:

Zitat:

(2) Eine Entledigung im Sinne des Absatzes 1 ist anzunehmen, wenn der Besitzer Stoffe oder Gegenstände einer Verwertung im Sinne der Anlage 2 oder einer Beseitigung im Sinne der Anlage 1 zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt.

Demnach wäre ein Auto kein Abfall, dessen weitere Zweckbestimmung es ist, als Ersatzteillager zu dienen.

Abfall ist dann nur noch das, was am Ende übrig bleibt und dem Schrott übergeben wird.

Ich weise sicherheitshalber darauf hin, dass ich kein Jurist bin und dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und nur zur Erläuterung und Darstellung meiner Sichtweise dienen soll.

MfG

Chris

Das Verständnisproblem duerfte hier sein, das der Besitzer nicht versteht oder verstehen will, dass seine schrottlauben sogenannter Zwangsabfall darstellen, so dass er sich diesen entledigen muss. Grund ist der schutz der Umwelt, dabei kommt es nicht darauf an, ob seitens des besitzers enledigungsabsicht besteht oder nicht.

einzige chance die ich sehe, weg mit dem fuhrpark in eine garage oder scheune etc. Eine lagerung unter freiem himmel geht uber einen laengeren zeitraum nicht ohne ärger mit den umweltbehoerden. Ich empfehle einschlägige kommentare zur lagerung von nicht mehr fahrbereiten pkw zu lesen.

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 21. Mai 2016 um 20:58:56 Uhr:

 

Der Gesetzestext drückt also aus, dass etwas automatisch zu Abfall wird, wenn ein Gegenstand

1. nicht mehr seinem ursprünglichen Zweck dient (PKW --> Fahrzeug --> sollte zur Personenbeförderung genutzt werden)

Moin,

deine Schlussfolgerung ist ein wenig zu eng gefasst. Zum ursprünglichen Zweck einer Sache gehört auch, diese Sache in einem Zustand zu erhalten, dass sie ihren Zweck weiterhin oder wieder erfüllen kann.

Soll heißen, auch Gerichte akzeptieren, dass es eines hohen zeitlichen Aufwandes bedarf, ein altes Auto zwecks Wiederzulassung zu restaurieren. Dafür muss man aber auch geltend machen können, dass eine Restaurierung stattfindet, z.B. durch Fotodokumentation durchgeführter Arbeiten und Rechnungen für Teile.

Ganz unabhängig davon muss wird der Umweltaspekt beachtet, und da sieht es schlecht aus für Autos, die unter freiem Himmel stehen, denn unter freiem Himmel restauriert wohl kaum einer ein Auto.

Wie es der TE beschreibt, kann er nur abgelassene Betriebsstoffe nachweisen sowie evtl. einige durchgeführte Arbeiten über einen längeren Zeitraum. Die Planen... naja, das Gericht wäre durch eine öldichte Plane unter den Autos wohl eher überzeugt als durch eine atmungsaktive drüber.

Guten Absichten zählen vor Gericht wenig, denn erzählen kann man viel. Bei meinen Eltern in der Nähe gab es einen, der hatte drei alte Pajero und einen VW T3 auf seinem Grundstück stehen, zum Schluss total vermoost. Der hatte bestimmt auch eine gute Geschichte, warum die dort stehen bleiben sollten.

Im Falle der laufenden Restauration würde ja der in Abs. 2 angemerkte Fall eintreffen: eine neue Zweckbestimmung tritt anstelle der Ursprünglichen.

Ergo: kein Abfall.

Dem entgegen steht aber immer noch der Umweltaspekt. Und die Umwelt ist beinahe das höchste Rechtsgut, dass die deutsche Justiz kennt. Da ist die Wahl der Mittel zur Abwendung von Schaden schonmal sehr weit gefasst. Allerdings wäre auch dann das Auto immer noch kein Abfall, wenn auch gefährlich für die Umwelt. ;)

MfG

Chris

Themenstarteram 24. Mai 2016 um 23:27

Hallo,

Habe zwei Fehler in meinem letzten Beitrag gemacht.

1.

Der Landfriedensbruch ist allenfalls ein Hausfriedensbruch. Habe es nachher gelesen. War schon … . Da kommt jemand auf mein Grundstück und macht sich an meinem Eigentum zu schaffen,

Wer ist da nicht „not amused“ ?

2.

„Genau das ist der Punkt. Sind die Autos Abfall und sind sie gefährlich.“

Hab ich statt Fragezeichen einen Punkt gemacht.

 

Hallo Kurzzeit-Parker,

eindeutig finde ich das nicht wenn einmal da steht

„entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet werden“

An anderer Stelle dann:

„ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt.“

Mit Blödsinn habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.

Angenommen da steht ein abgemeldetes Auto. Räder wechseln ist erlaubt.

Sobald aber eine Behörde der Meinung ist, dieses Auto ist Abfall, macht man sich dabei strafbar. Das meinte ich mit Blödsinn. Selbst das Lagern ist dann schon strafbar.

Das Zitat ist meiner Meinung nach keine Erklärung für das „entledigen muss“.

Zu Punkt 1

wie Du weiter unten schreibst einen Zweck durch einen anderen ersetzen

Zu Punkt 2

Wo kein Benzin drin ist, kann auch nichts auslaufen und den Boden oder Wasser verunreinigen. Der Meinung ist auch die Abteilung Gewässerschutz beim Landratsamt

Zu Punkt 3

Gibt keinen Schaden und wird auch keinen geben.

Interessiert die Behörden nicht. Stimmt. Zumindest die Staatsanwaltschaft.

Bin auch kein Jurist.

Danke schön, dass Du Deine Sichtweise so sachlich darstellst.

 

@ quantas

Ob es sich um schrottlauben - oops, Schrottlauben handelt entscheiden Andere.

Zu Zwangsabfall:

„weil eine geordnete Entsorgung zur Wahrung des Gemeinwohls, insbesondere zum Schutz der Umwelt, geboten ist“

Noch einmal:

Aus einem Auto ohne Benzin kann kein Benzin auslaufen und Moly ist nicht wasserlöslich und ungiftig.

Jetzt noch in Scheune fahren bringt gar nichts. Ist jetzt Strafsache, keine Ordnungswidrigkeit. Habe auch keinen Ärger mit Umweltbehörden sondern mit Staatsanwaltschaft.

Zu Kommentare lesen:

Da steht fast immer, dass man den Besitzern ungefähr folgendes erzählt hat:

Wenn die Auflage nicht bezahlt wird und das alte Auto nicht an einen

zertifizierten Betrieb übergeben wird gibt es einen Prozess. Danach ist man

vielleicht vorbestraft. Da geben eben fast alle nach.

Bin aber der Meinung, dass wir in einem Staat leben, in dem man mir eine Straftat nachweisen muss, um mich zu verurteilen.

 

@Düsentrieb77

„Dafür muss man aber auch geltend machen können, dass eine Restaurierung stattfindet“

Kann man einem Besitzer alter Autos vorschreiben wann er repariert oder restauriert ?

„Guten Absichten zählen vor Gericht wenig, denn erzählen kann man viel“

Natürlich kann man Geschichten erzählen. Allerdings muss dann die Staatsanwaltschaft beweisen, dass sie falsch sind.

Was ist heute mit den Pajeros ?

 

Hallo Kurzzeit-Parker,

eine laufende Restauration könnte man nur beim E durchkriegen.

Beim C ist das etwas anders.. Darum finde ich die Idee sehr gut dass das Auto kein Abfall ist auch wenn es gefährlich für die Umwelt wäre ( siehe oben Bio-Öl Moly usw).

Das könnte z.B. durch den Wert bewiesen sein den das Fahrzeug auch hat, wenn es in schlechtem Zustand ist.

Danke.

 

Falls hier Leser sind die wegen §326 schon verurteilt wurden und es nicht öffentlich machen möchten, schreibt mit ne PN.

Das Einzige was ich davon schreiben würde ist die Anzahl.

Alles andere bleibt unter uns.

 

Schöne Grüße an alle Leser

Ich weiß nicht, was du immer mit deinen Urteilen hast. Urteile sind Einzelfallentscheidungen, die niemanden, außer den Betroffenen, interessieren. Bei uns sind wir schon lange vom Abfall weg. Jetzt werden abgemeldete Fahrzeuge als Hindernis bezeichnet und die Suppe ist gegessen. Kann natürlich mal wieder woanders anders sein, da einheitliche Verhältnisse wohl abgeschafft wurden.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 25. Mai 2016 um 13:36:32 Uhr:

Kann natürlich mal wieder woanders anders sein, da einheitliche Verhältnisse wohl abgeschafft wurden.

Öffentliches Recht zum Teil, aber insbesondere die Gesetze für Polizei und Ordnungsamt sind Ländersache. Wurde nicht abgeschafft, war schon immer so. ;)

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 26. Mai 2016 um 10:18:12 Uhr:

 

Öffentliches Recht zum Teil, aber insbesondere die Gesetze für Polizei und Ordnungsamt sind Ländersache. Wurde nicht abgeschafft, war schon immer so. ;)

Das war auch ironisch gemeint....;)

Doofes Geschreibe, da geht Ironie immer so unter :D

Themenstarteram 10. Juni 2016 um 10:36

Hallo zusammen,

komplett abgeschlossen ist die Sache noch nicht, sieht aber gut aus.

Kann hoffentlich bald mehr schreiben.

Bis dahin eine schöne Zeit

am 10. Juni 2016 um 11:18

Na dann drück ich mal die Daumen. :)

Themenstarteram 29. Juni 2016 um 21:54

Hallo zusammen,

die Sache ist jetzt komplett abgeschlossen.

@ Nette Hexe und an all die vielen anderen die mir die Daumen gedrückt haben

GANZ GROSSES DANKESCHÖN an alle Unterstützer und auch Kritiker.

Werde demnächst genauer schreiben.

Schöne Grüße an alle

Kadett 1990

Zur Zeit eigentlich: Kadett 1988 ( E-Caravan 2.0XE)

am 29. Juni 2016 um 22:10

Na das hört sich ja schonmal positiv an .... bin gespannt :)

am 2. Juli 2016 um 10:13

Ich auch..... und zwar hochgradig.... :)

Themenstarteram 6. Juli 2016 um 1:04

Hallo zusammen.

Bitte entschuldigt, dass es so lange gedauert hat.

Nun bin ich der Jemand der etwas Positives für Alt-Auto-Besitzer zu berichten hat.

Als erstes werde ich mal die Fehler nennen, die ich am Anfang der ganzen Angelegenheit gemacht habe.

1. Habe mich auf ein Gespräch eingelassen und dabei Fragen beantwortet. Hätte ich nicht gemusst.

2. Habe die Polizei auf mein Grundstück gelassen. Muss man auch nicht.

3. Plane runter und auch noch Peilstab rausziehen. Nicht gutmütig sondern blöd. Und unter der Plane könnte ja auch ein Neuwagen stehen.

4. Fotografieren nicht sofort verboten. Duldung zählt dann als Einverständnis.

Bin mir nicht sicher ob das alle sind, aber die haben für die Anzeige gereicht.

Dann sollte ich noch zur Anhörung auf die Wache kommen. Habe dann aber doch erst mit Leuten über die Sache gesprochen, die sich auskennen.

Zuerst mit einer kostenlosen Anwalts-Hotline. Die Nummer hatte ich von meiner Versicherungs-Maklerin. Rechtsschutz-Versicherung hätte in meinem Fall nicht geholfen weil es eine Strafsache war. Die Anwältin hat mir ganz deutlich davon abgeraten dahin zu gehen. Bin dem Rat gefolgt und habe den Termin abgesagt.

Dann Gespräch mit ADAC-Anwalt. Auf seinen Rat habe ich auch gehört und bin hier zu einer Kanzlei gegangen.

Um sich den ganzen Aufwand zu sparen, kann ich allen empfehlen die was Altes haben auf

SteinOnkel (am 13.05.16) und seinen Rat zu hören:

 

„Am Besten ist einfach, keine schlafenden Hunde zu wecken, sie also von vornherein öffentlichen Blicken zu entziehen.“

Halte ich auch für die beste Lösung.

Falls es dafür zu spät ist, schreibe ich mal, wie es bei meinen Autos ist. Natürlich ohne Garantie, dass es alle Staatsanwaltschaften Gemeinden oder Landratsämter davon abhält, gegen die alten Autos und die Besitzer vorzugehen.

Plane darüber. Atmungsaktive Planen (Garagen) sind für unter 20 Euro zu bekommen.

Plane darunter. PE-Folie ist Benzin- und Ölbeständig, Grundwasserneutral und weichmacherfrei. 100 qm kosten unter 20 Euro. Liegt doppelt unter den Autos.

Sprit, Motoröl Bremsflüssigkeit muss natürlich raus. Bei den Kadetts ist es zum Glück kein Problem neue Tanks zu bekommen.

Und die Batterie nicht vergessen. War bei mir das einzige was wirklich mit Foto bewiesen war. Man hätte mir allerdings nachweisen müssen, dass es keine Batterie mit Kieselsäure gewesen ist.

Die nächsten Punkte werden etwas teurer:

- Biologisch abbaubares Öl und die Rechnung einscannen, Backup machen und Original gut AUFHEBEN

- Zaun davor. Den hatte ich vorher nicht. Mit Überraschung für den der darüber steigt.

 

Natürlich hätte ich gerne eine Garage mit Bühne. Zur Zeit ist es aber wichtiger die Raten für das Haus zu zahlen. Ist ja nicht mehr viel (weniger als der 77er in Zustand 2 wert wäre). So oder so ähnlich dürfte es vielen gehen.

Es gibt eben auch Menschen, die sich keine teure Vollrestauration oder Garage leisten können. Die werden zum Zahlen und Entsorgen gezwungen ohne dass ihnen eine Straftat nachgewiesen wird.

Ich hoffe dass ich einigen Lesern hier Mut gemacht habe sich zu wehren. Wir leben ja in einem Rechtsstaat. Oder ?

Darf ich mich selbst zitieren ?

„Früher haben diese Denunzianten gesagt:

vor 75 Jahren:

der oder die hört heimlich Jazz.

oder vor 35 Jahren:

der oder die sieht heimlich West-Fernsehen.“

Ohne diese „Mitbürger“ hätten es Unrechts-Staaten sehr viel schwerer oder wären vielleicht

gar nicht möglich (gewesen).

@SteinOnkel

„Dieses ganze oh oh oh was soll denn Omma Schmittchen denken...“

Omma Schmittchen ärgert sich nicht nur vielleicht - sondern ganz sicher.

Denn:

Ich behalte meine Autos. Vor meinem Haus stehen immer noch drei alte Kadetts.

Die Auflage habe ich nicht bezahlt.

Es wird keinen Prozess geben.

 

Schöne Grüße

Kadett 1990

Zur Zeit eigentlich: Kadett 1988 ( E-Caravan 2.0XE)

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