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Suche Schweizer MFK-Bericht

Themenstarteram 18. August 2020 um 12:15

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass hier vielleicht der ein oder andere Schweizer reinguckt.

Ich suche einen Muster-MFK Bericht. Daten zum Fahrzeug, Prüfergebnis und Anschrift/Name sind nicht von Interesse, sondern ob sich auf dem Bericht ein Passus zur harmonisierten EU Prüfrichtline 2014/45/EU wiederfindet.

Wäre jemans so nett das einmal nachzusehen und mir ggf. einen Scan eines MFK Prüfberichtes zu schicken?

Warum frage ich:

Wenn der Hinweis auf die 2014/45/EU enthalten ist, muss das Straßenverkehrsamt eigentlich diesen Prüfbericht anerkennen und als gültige HU werten. Das würde z.B. ein Kurzzeitkennzeichen ermöglichen, wenn das Exportkennzeichen aus der Schweiz abgelaufen ist.

Vielen Dank!

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31 Antworten

Zitat:

@querys schrieb am 19. August 2020 um 07:54:48 Uhr:

Kann ich eine deutsche HU bei einem schweizer Fahrzeug machen, ohne direkt eine §21 Begutachtung?

Wenn das Fahrzeug einer deutschen ABE entspricht ist eine §21-Begutachtung grundsätzlich unzulässig. Für die Zulassung sollte dann eine HU reichen.

Importierte Fahrzeug muss in der Schweiz in dem Kanton geprüft werden, wo es eingeführt würde, zählt dadurch keine TÜV Bescheinigung Deutschland, mein Omega b hab ich 2x Deutschen TÜV gemacht, steht steht seit 5Jahren in der Schweiz ohne Prüfung. Das Auto muss Einzel Prüfung durchlaufen um einen Schweizer Fahrzeugausweis zu erhalten. Nach der 1. MFK spielt es dann keine Rolle mehr, Dokumente wäre toll wenn ein EG EU Übereinstimmungsdokument besitzt, erspart dir viel Ärger, beantragst du bei deinem FOH gibt's ab 1996.

Besonders benötigst eine Làrm und Abgasprüfungsbericht deiner Angasnorm, ansonsten prüfen die dein Auto nicht. Hab selber genug Erfahrung damit gemacht. Hab 11.000chf mein Auto umbauen müssen, Hab bis heute keine gültige mfk. Schweizer Behörden juckt das nicht wenn nicht das tust was die von dir verlangen. Abgaslabor Untersuchung fängt bei 2000chf an, hört bei unendlich auf. Veteran Eintrag kannst erst beantragen. Wenn die erste mal mit Fahrzeugausweis bestanden hast.

Am besten ladest dir 2014 Bern Weisung zur Befreiung der Typenklassen runter, steht alles drin

@Rocklegende 40

Hast du hier richtig gelesen?

Denke schon, kannst mich korrigieren Telefonnummer entfernt, Moorteufelchen/MT-Moderator

Ich denke auch, Du hast nicht richtig gelesen.

Lies den Fred mal von Anfang an durch, dann wirst Du bemerken, dass es hier um ein aus der Schweiz nach Deutschland importiertes Fahrzeug ging und nicht umgekehrt.

Themenstarteram 14. Februar 2021 um 8:55

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. Februar 2021 um 20:55:05 Uhr:

Ich denke auch, Du hast nicht richtig gelesen.

Lies den Fred mal von Anfang an durch, dann wirst Du bemerken, dass es hier um ein aus der Schweiz nach Deutschland importiertes Fahrzeug ging und nicht umgekehrt.

Genauso ist es.

Und der schweizer MFK Bericht wird auch in Deutschland anerkannt, zumindest für das Kurzzeitkennzeichen, dass ich beantragt habe.

Steht der Benz schon in D?

Themenstarteram 14. Februar 2021 um 10:41

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Februar 2021 um 10:08:26 Uhr:

Steht der Benz schon in D?

Ja hab ich Ende November in der Schweiz abgeholt. War alles problemlos, auch das unbeschränkte KZK wurde ausgegeben ohne Diskussionen.

Unbeschränktes KZK?

Welches ist das? Aus der Schweiz?

Themenstarteram 14. Februar 2021 um 11:23

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Februar 2021 um 11:51:44 Uhr:

Unbeschränktes KZK?

Welches ist das? Aus der Schweiz?

Nein ein deutsches. Mit unbeschränkt meinte ich, nicht eingeschränkt für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks und des angrenzendes, um eine HU durchführen zu lassen.

Ich bin mit dem deutschen KZK ab Grenze Schweiz/Deutschland ins Rheinland gefahren. In der Schweiz hat mir der Verkäufer das Fahrzeug mit einem Schweizer Kennzeichen zur Grenze gebracht.

Wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht und gültiger HU sind alle KZK bundesweit nutzbar.

Die Einschränkung auf einen Landkreis u.angrenzenden LK greift,wenn keine HU oder BE besteht

Themenstarteram 14. Februar 2021 um 12:29

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Februar 2021 um 12:55:20 Uhr:

Wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht und gültiger HU sind alle KZK bundesweit nutzbar.

Trifft beides nicht zu, deswegen war ich ja froh, dass die Schweizer MFK für das KZK in Deutschland anerkannt wurde.

Dann solltest Du mal § 16a FZV lesen, und dann sagst Du mir was nicht zutrifft

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