ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Suche Schweizer MFK-Bericht

Suche Schweizer MFK-Bericht

Themenstarteram 18. August 2020 um 12:15

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass hier vielleicht der ein oder andere Schweizer reinguckt.

Ich suche einen Muster-MFK Bericht. Daten zum Fahrzeug, Prüfergebnis und Anschrift/Name sind nicht von Interesse, sondern ob sich auf dem Bericht ein Passus zur harmonisierten EU Prüfrichtline 2014/45/EU wiederfindet.

Wäre jemans so nett das einmal nachzusehen und mir ggf. einen Scan eines MFK Prüfberichtes zu schicken?

Warum frage ich:

Wenn der Hinweis auf die 2014/45/EU enthalten ist, muss das Straßenverkehrsamt eigentlich diesen Prüfbericht anerkennen und als gültige HU werten. Das würde z.B. ein Kurzzeitkennzeichen ermöglichen, wenn das Exportkennzeichen aus der Schweiz abgelaufen ist.

Vielen Dank!

Ähnliche Themen
31 Antworten

Hallo!

 

Zitat:

@querys schrieb am 18. August 2020 um 14:15:58 Uhr:

[...]

Ich suche einen Muster-MFK Bericht. Daten zum Fahrzeug, Prüfergebnis und Anschrift/Name sind nicht von Interesse, sondern ob sich auf dem Bericht ein Passus zur harmonisierten EU Prüfrichtline 2014/45/EU wiederfindet.

[...]

Warum frage ich:

Wenn der Hinweis auf die 2014/45/EU enthalten ist, muss das Straßenverkehrsamt eigentlich diesen Prüfbericht anerkennen und als gültige HU werten. [...]

Das geht viel besser, da hochoffiziell, auch ohne den Umweg über einen MFK-Bericht. Direkt anhand einer Verlautbarung (PDF) durch das schweizerische Bundesamt für Umwelt. Gefunden über eine simple Google-Suche:

 

Entwicklung der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Abgasemissionen

 

Kapitel 2.3 auf Seite 26; letzter Absatz, letzter Satz

 

Gruß

.SD

 

Themenstarteram 18. August 2020 um 16:16

Hey danke dir!

Könnte nur schwierig werden das einem deutschen Angestellten beim Straßenverkehrsamt zu erklären.

Aber das ist ja ein super guter Ansatz!

Wonach hast du gesucht? Ich hab vorher natürlich auch Google gequält. War aber sehr unerfolgreich.

Hallo!

 

Zitat:

@querys schrieb am 18. August 2020 um 18:16:43 Uhr:

[...]

Könnte nur schwierig werden das einem deutschen Angestellten beim Straßenverkehrsamt zu erklären.

[...]

Da wage ich nicht zu widersprechen. Allerdings dürfte es mit einem MFK-Bericht als Überzeugungs-Argument mindestens ebenso "einfach" werden. ;)

 

Zitat:

[...]

Wonach hast du gesucht? Ich hab vorher natürlich auch Google gequält. War aber sehr unerfolgreich.

https://bfy.tw/OoEm

 

Gleich das zweite Ergebnis ...

 

Gruß

.SD

 

Themenstarteram 18. August 2020 um 18:27

kommst du aus der Schweiz? Mir wird was völlig anderes angezeigt. Selbst bei deinem "Lmgtfy"-Link ist dein Ergebis nicht dabei. Sehr kurios.

Zitat:

@querys schrieb am 18. August 2020 um 14:15:58 Uhr:

Warum frage ich:

Wenn der Hinweis auf die 2014/45/EU enthalten ist, muss das Straßenverkehrsamt eigentlich diesen Prüfbericht anerkennen und als gültige HU werten.

warum?

Für die Wiederzulassung steht sogar ausdrücklich in §7 Absatz 3 FZV:

Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Betrieb waren, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.

Da die Schweiz weder zur EU noch zum EWR gehört müsstest du jetzt noch ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz oder der EU und der Schweiz hervorzaubern, in der die gegenseitige Anerkennung von solchen Untersuchungen geregelt ist.

(Ich behaupte nicht, dass es ein solches nicht gibt. Ich kenne es nur nicht. Das Risiko ist groß, dass die Sachbearbeiterin in der Zulassungsstelle es auch nicht kennt.)

ahso, und: Natürlich muss das Fahrzeug auch wirklich eine EG-Typgenehmigung haben.

Zitat:

Das würde z.B. ein Kurzzeitkennzeichen ermöglichen, wenn das Exportkennzeichen aus der Schweiz abgelaufen ist.

Ja, es wäre logisch wenn die Regeln des §17 auch in den Fällen des §16a gelten würden. Im Verordnungstext steht es allerdings so nicht drin...

Themenstarteram 18. August 2020 um 19:07

Danke für deinen Beitrag! Um die Zulassung selbst geht es mir nicht, das Fahrzeug verfügt auch nicht über eine EG Typgenehmigung, da 34 Jahre alt.

Ich brauche nur eventuell ein Kurzzeitkennzeichen, eine deutsche HU bekomme ich aber nicht ohne 21er aber das geht noch nicht solange der Wagen nicht fertig ist.

Und mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug kann ich wahrscheinlich auch keine HU machen?

Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat ist doch ohnehin alles hinfällig?!

Natürlich bekommst du ohne Betriebserlaubnis auch keine HU (brauchst du auch nicht, weil ja in der §21-Untersuchung der Umfang der HU enthalten ist), und ohne EG-Typgenehmigung kann auch keine ausländische "HU" anerkannt werden.

Vor allem aber bekommst du ohne Betriebserlaubnis auch nur ein Kurzzeitkennzeichen dessen Gütigkeit beschränkt ist auf Fahrten "die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden". Siehe §16a (6) FZV!

Themenstarteram 19. August 2020 um 5:54

@hk_do Du hast überall Recht!

Ich stecke ein wenig in der Zwickmühle, deswegen versuche ich den einfachsten Weg für mich zu finden, um das Fahrzeug vielleicht auf Achse zu bewegen, da ich vor der Begutachtung nach §21 in Verbindung mit §23 noch Arbeiten durchführen muss, die es erforderlich machen ein Mal ggf. zwei Mal ein Kurzzeitkennzeichen zu verwenden.

Die deutsche ABE von 1985 für den Wagen (Mercedes) habe ich gefunden. Der §16a FZV ist bezüglich HU etwas schwammig formuliert

Zitat:

gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,

Ist der Nachweis nur gültig, wenn von einer deutschen ÜO oder TP? Geht auch der von der MFK? Kann ich eine deutsche HU bei einem schweizer Fahrzeug machen, ohne direkt eine §21 Begutachtung?

Ich hab jetzt mal bei meinem Kreis angefragt, mal sehen ob die mit dem MFK Bericht was anfangen können. Wenn alles nichts hilft, dann muss ich das Ding auf einen Tieflader stellen, wäre aber sehr ärgerlich.

Zitat:

@querys schrieb am 19. Aug. 2020 um 07:54:48 Uhr:

Wenn alles nichts hilft, dann muss ich das Ding auf einen Tieflader stellen, wäre aber sehr ärgerlich.

Das wäre sicherlich das einfachste.

Themenstarteram 19. August 2020 um 7:00

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. August 2020 um 08:46:59 Uhr:

Zitat:

@querys schrieb am 19. Aug. 2020 um 07:54:48 Uhr:

Wenn alles nichts hilft, dann muss ich das Ding auf einen Tieflader stellen, wäre aber sehr ärgerlich.

Das wäre sicherlich das einfachste.

Aber sicher auch die teuerste Variante.

Kommt drauf an.

Bei uns kostet ein Autotrailer für den Pkw

35€/Tag

Wochenende Freitag-Sonntag 80€. Natürlich braucht man noch ein Zugfahrzeug.

 

Kurzzeitkennzeichen sind auf jeden Fall teurer. Da musst dreistellig Rechnen.

Themenstarteram 19. August 2020 um 7:22

Es geht um einen 12 Tonner LKW. Für nen PKW würde ich mir auch nicht den Aufwand machen.

Achso. Ich hatte nur "Wagen(Mercedes)" gelesen, da bin ich vom PKW ausgegangen.

Themenstarteram 19. August 2020 um 13:24

Mein Kreis hat mir vorhin geschrieben. Die würden für ein KZK auch einen MFK Bericht akzeptieren. Das ist auch in sofern noch ideal, weil das Kanton, wo der Wagen immatrikuliert ist, wegen Corona derzeit keine Exportschilder ausstellt, von den Kosten einmal ganz abgesehen.

Jetzt muss ich den Verkäufer nur noch davon überzeugen eine neue MFK zu machen (die letzte ist 5 Jahre her) und das Fahrzeug zur Grenze zu fahren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen