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STVA macht Fehler - wer zalt? Saisonzulassung...
Hallöööle,
an alle Juristen und Hobbyadvokaten, folgendes Problem:
Habe meine neue Z1000 zugelassen, davor natürlich 'ne schicke Versicherung zugelassen und im Antrag eine saisonale Zulassung von März-Oktober angegeben; mit der generierten eVB bin ich dann ab zum Straßenverkehrsamt, habe der Dame die eVB mitgeteilt und nochmal gesagt, dass es sich um eine Saisonzulassung handelt - Kennzeichen gestempelt (03-10 steht auch drauf) und fröhlich nach Hause gefahren.
Nach einigen Wochen kam dann die Rechnung der Versicherung - Versicherungsbeitrag war deutlich höher als im Antrag. Also habe ich bei der Versicherung angerufen, die mir erklärte, dass vom STVA die Meldung kam, dass es sich um ein GAnzjahresfahrzeug handelt und die Angabe des STVA Vorrang hat.
Jetzt muss ich also wieder zum STVA und das Problem schildern und alles ändern lassen (Saisonangabe fehlt auch auf dem Fahrzeugschein).
Nun frage ich mich: Wer ersetzt mir den Schaden? Das STVA ist 40 km (!) weit entfernt und ich darf da Ewigkeiten warten. Kann ich da mal frech anfragen, ob mir jemand die Mehrkosten bezahlt? War schließlich nicht meine Schuld...
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Piderman00
Zitat:
Dann hol Dir doch ein anders Kennzeichen - und gut ist.
Du hast mein Anliegen wohl nicht verstanden...
Doch, das hab ich doch hinreichend beschrieben. Aber es gibt ja zwei Lösungen. Der Ganzjahresgott hat zugeschlagen und nun will er, dass Du auch die schönen Tage in den Wintermonaten nutzt. Ich finde das prima. Frag doch, ob man Dir das neue Kennzeichen ohne Bruchstrich bezahlt.
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37 Antworten
Zitat:
Das sieht auch der "normale Bürger" sofern er über eine durchschnittliche Intelligenz verfügt, auf den ersten Blick.
Zitat:
Dann hol Dir doch ein anders Kennzeichen - und gut ist.
Du hast mein Anliegen wohl nicht verstanden...
Zitat:
Original geschrieben von Piderman00
Zitat:
Das sieht auch der "normale Bürger" sofern er über eine durchschnittliche Intelligenz verfügt, auf den ersten Blick.
Na, dann verfüge ich anscheinend nicht über eine durchschnittliche Intelligenz.
Kein Widerspruch, Euer Ehren.

Die Saison steht im Feld mit dem Kennzeichen. Unübersehbar.
Zitat:
Original geschrieben von Piderman00
Du hast mein Anliegen wohl nicht verstanden...
Hat er. Zweifellos. Und man hat Dir umfassend Auskunft erteilt, was Du tun kannst.
Du hast Auskunft von zwei studierten Verwaltungswirten erhalten.
Was willst Du noch ?
Zitat:
Original geschrieben von Piderman00
Zitat:
Original geschrieben von adi1204
Wird doch im Fahrzeugschein eingetragen.
Das hätte er beim Empfang kontrollieren müssen.
Woher soll ich wissen, wo und wie das im Fahrzeugschein vermerkt ist?
Ich habe das Kennzeichen als Bestätigung gehabt, da steht groß 03/10 drauf. Die Frau vom STVA hat außerdem die Plaketten daneben geklebt, das muss ihr doch auffallen.
Du bist ebenfalls in der Pflicht das geprägte Kennzeichen mit der
Angabe auf deinem Fahrzeugschein zu prüfen.
Die Prägestelle hätte ja auch einen Fehler machen können.
Zitat:
Original geschrieben von Piderman00
Zitat:
Dann hol Dir doch ein anders Kennzeichen - und gut ist.
Du hast mein Anliegen wohl nicht verstanden...
Doch, das hab ich doch hinreichend beschrieben. Aber es gibt ja zwei Lösungen. Der Ganzjahresgott hat zugeschlagen und nun will er, dass Du auch die schönen Tage in den Wintermonaten nutzt. Ich finde das prima. Frag doch, ob man Dir das neue Kennzeichen ohne Bruchstrich bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von adi1204
Zitat:
Original geschrieben von Piderman00
Woher soll ich wissen, wo und wie das im Fahrzeugschein vermerkt ist?
Ich habe das Kennzeichen als Bestätigung gehabt, da steht groß 03/10 drauf. Die Frau vom STVA hat außerdem die Plaketten daneben geklebt, das muss ihr doch auffallen.
Du bist ebenfalls in der Pflicht das geprägte Kennzeichen mit der
Angabe auf deinem Fahrzeugschein zu prüfen.
Die Prägestelle hätte ja auch einen Fehler machen können.
Das wird immer behauptet. Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Immerhin handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Da genieße ich als Bürger einen gewissen Vertrauensschutz, dass der Akt auch in Ordnung ist.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Dann hol Dir doch ein anders Kennzeichen - und gut ist.
Was soll denn das jetzt ???
Und dann darf der TE ab heute rückwirkend sein Bike im Januar und Februar nutzen, da er dies bereits versteuert und versichert hat.
Klasse Vorschlag.
Zitat:
Original geschrieben von airforce1
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Dann hol Dir doch ein anders Kennzeichen - und gut ist.
Was soll denn das jetzt ???
Und dann darf der TE ab heute rückwirkend sein Bike im Januar und Februar nutzen, da er dies bereits versteuert und versichert hat.
Klasse Vorschlag.
Er hätte fahren können, war versteuert und versichert. Er wusste es bloß nicht.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Zitat:
Original geschrieben von adi1204
Du bist ebenfalls in der Pflicht das geprägte Kennzeichen mit der
Angabe auf deinem Fahrzeugschein zu prüfen.Die Prägestelle hätte ja auch einen Fehler machen können.
Das wird immer behauptet. Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Immerhin handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Da genieße ich als Bürger einen gewissen Vertrauensschutz, dass der Akt auch in Ordnung ist.
Man geht davon aus von ausgebildeten Fachkräften bedient zu werden, zumal man dafür Gebühren entrichtet.
Wobei dies hier bisher nur Mutmaßungen sind und der TE zuerst ein Gespräch mit dem AL der Behörde suchen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Zitat:
Original geschrieben von airforce1
Was soll denn das jetzt ???
Und dann darf der TE ab heute rückwirkend sein Bike im Januar und Februar nutzen, da er dies bereits versteuert und versichert hat.
Klasse Vorschlag.Er hätte fahren können, war versteuert und versichert. Er wusste es bloß nicht.
Bis zur Verkehrskontrolle, mit Erklärungsnot bezügl. des Saisonkennz.
Zitat:
Original geschrieben von airforce1
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Er hätte fahren können, war versteuert und versichert. Er wusste es bloß nicht.
Bis zur Verkehrskontrolle, mit Erklärungsnot bezügl. des Saisonkennz.
Gäb zwar bestimmt Schwierigkeiten (moppedsammler dein Gebiet) aber im Schein steht ja das Versicherung und Steuer bezahlt sind.
Der billigste Weg ist die 40 km fahren mit dem Mopped und ändern lassen, nach nem freundlichen Gespräch. Evtl. wirds dann günstiger oder umsonst. Alles andere kostet mehr Geld, Nerven und Zeit.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Zitat:
Original geschrieben von airforce1
Was soll denn das jetzt ???
Und dann darf der TE ab heute rückwirkend sein Bike im Januar und Februar nutzen, da er dies bereits versteuert und versichert hat.
Klasse Vorschlag.
Er hätte fahren können, war versteuert und versichert. Er wusste es bloß nicht.
Na toll - im Februar mit Bruchstrich-Kennzeichen. Erklär das mal nem Polizisten. Mit den Papieren hätte er fahren dürfen, aber nicht mit dem Mopped. Da gilt das Kennzeichen...
Ich würd mal mit der Tussi vom Amt reden, sie möge doch bitte bei der Versicherung anrufen (man kennt sich) und dort den Fehler erklären, dann kriegst Du vielleicht Dein Geld wieder raus. Erst mal den kleinen Dienstweg probieren, da geht manchmal mehr als man denkt.
ich bin zwar kein Jurist und das brauche ich glaube auch nicht. aber ich stimme da Softail-88 zu.
ich wäre schon beim bürgeramt und würde zu genau der person gehen, die den Fehler gemacht hat. dann mit ihr sprechen. denn die sind auch dafür da, um dem Bürger weiter zuhelfen bei anliegen. und in deinem fall hast du deren Arbeit bereits entlohnt aber fehlerhafte Ergebnisse erhalten. die konnten scheinbar auch erst dann aufgedeckt werden als du post von der Versicherung bekommen hast.
viel erfolg
Zitat:
Original geschrieben von jayem
ich bin zwar kein Jurist und das brauche ich glaube auch nicht. aber ich stimme da Softail-88 zu.
ich wäre schon beim bürgeramt und würde zu genau der person gehen, die den Fehler gemacht hat. dann mit ihr sprechen. denn die sind auch dafür da, um dem Bürger weiter zuhelfen bei anliegen. und in deinem fall hast du deren Arbeit bereits entlohnt aber fehlerhafte Ergebnisse erhalten. die konnten scheinbar auch erst dann aufgedeckt werden als du post von der Versicherung bekommen hast.
viel erfolg
Tja, das war aber nicht die Frage des TE.
Diese hat er von fachkundiger Seite wohl hinreichend und fundiert beantwortet bekommen.

Ich habe den thread auch so verstanden, dass fachliche Aussagen erfragt wurden, wie man seinen Rechtsvorteil möglichst effektiv einsetzen kann und weniger nach einer sinnhaften Regelung gefragt wurde. Der TE möchte der Behörde gerne eine reinwichsen. Wie man das tun kann, hat man ihm gesagt:
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde, Fortsetzungsfeststellungsklage und Schadenersatzforderungen nach 839 BGB. Damit war das Thema eigentlich abgevespert. Ob er das ohne Rechtsbeistand hinbekommt, wenn schon eine Überschrift nicht fehlerfrei gestaltet wird, steht auf einem anderen Blatt.
Wie ich schon mal schrieb, machen Menschen eben Fehler.
Ich bin morgen oder übermorgen auch wieder mal bei der Zulassungsstelle, meine CBR 1000 zulassen. Der Chef der Behörde ist ein Freund von mir .
Wenn mir das Thema hier wieder in den Sinn kommt, werde ich ihn mal fragen.