Sturmschaden
Hallo zusammen,
mein Auto W205 C180 Baujahr 2014 stand heute auf meinem Hof als plötzlich starker Regen und starke Windböen über unsere Gegend gezogen sind.
Unglücklicherweise hat eine dieser Windböen dem Trampolin des Nachbarn Flügel verliehen und das Teil auf mein Auto fallen lassen.
Ich muss morgen mal mit dem Auto in die Waschanlage um zu schauen ob es noch mehr Schäden gibt aber zwei offensichtliche Schäden habe ich schon festgestellt (siehe Bilder).
Hat hier jemand schon mal einen ähnlichen Schaden gehabt und kann mir sagen wie hier vorzugehen ist?
Laut meiner Google suche muss das meine Teilkasko Versicherung übernehmen verstehe ich das richtig?
Gruß
17 Antworten
Zitat:
@W2xx schrieb am 28. März 2024 um 22:00:01 Uhr:
...
Laut meiner Google suche muss das meine Teilkasko Versicherung übernehmen verstehe ich das richtig?Gruß
Doktor Google weiß alles - und vor allem besser. Erstmal ist zu hoffen, daß der Nachbar eine Haftpflichtversicherung hat. Er hätte sein Trampolin nämlich sturmfest sichern müssen.
Das ist ja ein heftiger 4-stelliger Schaden.
Wenn klar ist dass es das Trampolin war ist dein Nachbar Schadenersatzpflichtig.
Übertragen auf meinen Fall möchte ich kurz meine Erfahrung schildern …….. bei uns flog mal ein Trampolin vom Nachbarn in unseren Zaun . Ich ging auch davon aus , dass das die Haftpflicht der Gegenseite übernimmt. Dem war leider nicht so ! Wir sind beide bei der selben Versicherung* versichert und diese teilte uns mit , das der Sturmschaden durch meinen eigenen Versicherungsvertrag gedeckt wird . Es hätte der Versicherung also auch keinen Vorteil gebracht , die Schadensumme abzuwehren …….. zahlen hätte diese sowieso gemusst.
Zum Thema“ Delle im Heckdeckel“ ………. Da würde ich als Laie eine Reparatur ggf. als möglich erachten . Verkleidung runter , ausbeulen etc. und Lackieren .
Dachholm stelle ich mir da schon schwieriger vor …….. (vielleicht Himmel raus) , im Idealfall nur die B-Säulen Verkleidung runter , ausbeulen etc. und lackieren !? Heute ist ja eigentlich vieles möglich……….
* ich nenne bewusst keine Versicherung, um das leidige Thema „die taugt eh nichts* oder so ähnliche Nachrichten zu unterbinden!
Ich möchte hier lediglich meine Erfahrungen/ Einschätzungen teilen :-)
Viel Erfolg,
Lars
Zitat:
@amdwolle schrieb am 28. März 2024 um 22:26:02 Uhr:
Das ist ja ein heftiger 4-stelliger Schaden.
Wenn klar ist dass es das Trampolin war ist dein Nachbar Schadenersatzpflichtig.
Das befürchte ich halt auch da es echt blöde Stellen sind die da getroffen wurden das sind alles massive Teile da wird wohl kein Beulendoktor was machen können da überall massive Kanten eingedrückt sind. Zumal sowohl am Kofferraumdeckel als auch am Dachholm der Lack gesplittert ist.
Ich habe eine Frage die mir eventuellst einer Beantworten kann. Ich habe ein C63 Amg ohne Performanceanlage und möchte gerne ein Schubabschaltung programmieren lassen. Wie viel Sekunden blubbert er Original beim C63s mit Performanceanlage nach bzw was würdet ihr mir empfehlen wie viel Sekunden und ab welchem Drehzahl es programmiertt werden soll. Viele Dank für die Tipps
Zitat:
@DmrAuto schrieb am 28. März 2024 um 22:51:21 Uhr:
Ich habe eine Frage die mir eventuellst einer Beantworten kann. Ich habe ein C63 Amg ohne Performanceanlage und möchte gerne ein Schubabschaltung programmieren lassen. Wie viel Sekunden blubbert er Original beim C63s mit Performanceanlage nach bzw was würdet ihr mir empfehlen wie viel Sekunden und ab welchem Drehzahl es programmiertt werden soll. Viele Dank für die Tipps
Vor oder nach einem Sturmschaden?
DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG !Zitat:
@W2xx schrieb am 28. März 2024 um 22:00:01 Uhr:
Laut meiner Google suche muss das meine Teilkasko Versicherung übernehmen verstehe ich das richtig?
Nur ein Bericht meines Falles mit dem fliegenden Bauzaun.
Jein @W2xx , Du hast nur die Zusammenhänge nicht richtig verstanden - Du müsstest erst mal prüfen welche Windstärke zum Schaden führte.
Grundliegend wäre der Zustandstörer (Eigentümer) erst mal für Schäden durch seine Bäume, Dachziegeln, Gartenmöbel und Trampolin usw. verantwortlich und nach BGB haftbar.
Ab Windstärke 8 (Bft 8) also Windgeschwindigkeiten zwischen 62 – 74 km/h kommt erst in Betracht, dass die eigene Teilkasko einspringen könnte.
Die eigene Versicherung prüft dann, ob die Schäden dem Eigentümer (Störer) im Sinne des § 823 ff. BGB, ausnahmsweise nicht zugerechnet werden können, wenn die Sache ausreichend standsicher war um normalen Naturkräften zu wiedersehen. Für die Beseitigung von Bäume, Dachziegeln, Gartenmöbel und Trampolin usw. war der Eigentümer (Störer) im Sinne des § 1004 Abs. BGB natürlich auch zuständig.
In meinem Fall: Bauzaun bleibt bei BFT 7 stehen aber ging bei BFT 9 fliegen = Teilkasko springt ein.
Zitat:
@hotfire schrieb am 29. März 2024 um 08:31:47 Uhr:
Zitat:
@W2xx schrieb am 28. März 2024 um 22:00:01 Uhr:
Laut meiner Google suche muss das meine Teilkasko Versicherung übernehmen verstehe ich das richtig?
DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG !
Nur ein Bericht meines Falles mit dem fliegenden Bauzaun.Jein @W2xx , Du hast nur die Zusammenhänge nicht richtig verstanden - Du müsstest erst mal prüfen welche Windstärke zum Schaden führte.
Grundliegend wäre der Zustandstörer (Eigentümer) erst mal für Schäden durch seine Bäume, Dachziegeln, Gartenmöbel und Trampolin usw. verantwortlich und nach BGB haftbar.
Ab Windstärke 8 (Bft 8) also Windgeschwindigkeiten zwischen 62 – 74 km/h kommt erst in Betracht, dass die eigene Teilkasko einspringen könnte.
Die eigene Versicherung prüft dann, ob die Schäden dem Eigentümer (Störer) im Sinne des § 823 ff. BGB, ausnahmsweise nicht zugerechnet werden können, wenn die Sache ausreichend standsicher war um normalen Naturkräften zu wiedersehen. Für die Beseitigung von Bäume, Dachziegeln, Gartenmöbel und Trampolin usw. war der Eigentümer (Störer) im Sinne des § 1004 Abs. BGB natürlich auch zuständig.
In meinem Fall: Bauzaun bleibt bei BFT 7 stehen aber ging bei BFT 9 fliegen = Teilkasko springt ein.
Hallo @hotfire,
danke für deine ausführliche Antwort das hilft mir schon mal weiter.
Wie kann man denn feststellen welche Windstärke zu dem Zeitpunkt vorlag und den Schaden verursacht hat?
Gruß
Zitat:
@W2xx schrieb am 29. März 2024 um 08:56:19 Uhr:
. . . Wie kann man denn feststellen welche Windstärke zu dem Zeitpunkt vorlag . . .
Wir nutzen dazu DWD Recherche Datenbank.
Must dann mal Deine nächste Station aussuchen: https://www.dwd.de/.../klarchivtagmonat.html#buehneTop
Ich hätte da noch ein paar Fragen zum weiteren Vorgehen.
Ich habe meine KFZ Versicherung angerufen die können den Schaden aber erst Dienstag aufnehmen und eine Schadensnummer erstellen wegen den Osterfeiertagen. Sollte ich vorher also morgen schon mal einen Gutachter anrufen oder meine Werkstatt oder erst Dienstag nach dem ich den Schaden meiner Versicherung gemeldet habe?
Brauche ich denn einen Gutachter oder reicht es dann mit der Schadensnummer der Versicherung in die Werkstatt zu gehen?
Kennen mich da leider gar nicht mit aus da ich schon ewig keinen Schaden mehr hatte der über die Versicherung gelaufen wäre.
Es reicht erst einmal, wenn Ihre Werkstatt ein Reparaturgutachten erstellt. Das können Sie an Ihre Versicherung weiterleiten und bekommen dann mitgeteilt, wie weiter verfahren wird. Also immer die Zusage der Versicherung abwarten. Haben Sie mal mit dem Nachbarn gesprochen? Das wäre mein erster Schritt gewesen.
Zitat:
@jety schrieb am 29. März 2024 um 10:00:48 Uhr:
Es reicht erst einmal, wenn Ihre Werkstatt ein Reparaturgutachten erstellt. Das können Sie an Ihre Versicherung weiterleiten und bekommen dann mitgeteilt, wie weiter verfahren wird. Also immer die Zusage der Versicherung abwarten. Haben Sie mal mit dem Nachbarn gesprochen? Das wäre mein erster Schritt gewesen.
Der Nachbar ist aktuell im Urlaub persönlich kann ich erst nach seiner Rückkehr mit ihm Sprechen. Sein Sohn wollte heute im laufe des Tages aber vorbeikommen und sich die Sache anschauen.
Ich hoffe, daß Deine Teilkasko übernimmt, zudem es in der TK keine Hochstufung gibt.
Wir hatten selbst mal einen Sturmschaden durch umherfliegende Dachteile vom Nachbar gegenüber. Am damals nur HP-versicherten alten Mini unserer Tochter.
Mussten den Schaden selbst tragen. Versicherungen des Nachbarn fühlten sich nicht zuständig. Zivilrechtlich brauchte ich mir nach Beratung auch keine Hoffnung auf Schadensersatz machen. Stichwort höhere Gewalt.
Davor dachte ich, in D gilt immer irgend eine Form des Verursacherprinzips. Es sollte mir eine Lehre sein.
Ähnlich doof läuft es finanziell, wenn einem kleine Kinder beispielsweise per Fahrrad die Tür zerschrammen.
Sind die Eltern so abgebrüht und fühlen sich moralisch nicht in der Pflicht, hilft nur die eigene Vollkasko. Was neben dem ganzen Ärger auch noch finanzielle Folgen durch Hochstufung haben kann.
Zitat:
@Marc V8 schrieb am 29. März 2024 um 10:07:54 Uhr:
Davor dachte ich, in D gilt immer irgend eine Form des Verursacherprinzips.
Gibt es ja auch, nur mit Ausnahmen wo man dann eigentlich nichts für kann.
Bis BFT 7 fahrlässig nicht/schlecht gesichert = ich zahle
Bis BFT 7 gesichert = ich zahle nichts wenn ab BFT 8 alles fliegen geht
Motor explodiert in meinem Auto, Beifahrer Verletzt = ich zahle nicht
Motor explodiert in meinem Ultreichtflieger, Mitflieger Verletzt = ich zahle (ok Sonderfall Luftfahrt)
Kind* baut Scheiße aber Ich habe Aufsichtspflicht verletzt = ich zahle
Kind* verursacht Schaden welcher auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre = ich zahle nicht
*im Straßenverkehr gelten die Kinder selber unter 10 Jahren eh als nicht deliktfähig
PS: Gegen die über bleibenden Risiken kann ich mich versichern mit etlichen Versicherungsprodukten bzw. die Verkehrsopferhilfe springt ein.