Sturm reisst Tür beim Einsteigen gegen anderes Auto
Ich finde leider zu dieser häufigen Frage nichts passendes... Mir ist im Mai auf einem Parkplatz die Autotür beim Einsteigen gegen ein nebenstehendes Fahrzeug geschlagen. Es herrschte Sturm. Ich habe wirklich versucht die Tür fest zu halten. Da es ein Mietwagen war habe ich die Polizei hinzugerufen. Die Versicherung der Vermietfirma lehnt nun den Schadensausgleich wegen unabwendbarkeit ab. Meine Haft- und Rechtschutzversicherung fühlen sich auch nicht zuständig KFZ ausgeschlossen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Schaden schon längst beglichen worden ist und habe nun letzte Woche eine Klage zugestellt bekommen. 4000,- Euro sollen nun von mir beglichen werden. Wie ist das bei höherer Gewalt? Muss da nicht jeder Teilnehmer seinen eigenen Schäden selber begleichen, also evtl. müsste die Kaskoversicherung vom Unfallgegner
zahlen? Oder bin ich als Verursacher komplett in Regress nehmbar. Bin ganz schön fertig deswegen. Wär toll mir gibt jemand einen Tip.
22 Antworten
Da stimme ich dir zu.
Jedoch würde ich meinen Schaden ersetzt wollen - dann soll sich bitte der Verursacher mit der Versicherung herumärgern
,@...erzieher: Wenn man das glauben mag, darf man das. Es gilt in unserem Land die Glaubensfreiheit.
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 23. Januar 2022 um 19:45:02 Uhr:
Zitat:
@angel123 schrieb am 23. Januar 2022 um 19:31:56 Uhr:
Wenn euch jemand das Auto beschädigt und die Versicherung sagt nein - belasst ihr es dann oder wollt ihr nicht den Schaden vom Verursacher ersetzt haben?Dann sollte man den Versicherer daran erinnern, was "Haftpflicht"-Versicherung bedeutet.
Der Gesetzgeber hat sich was dabei gedacht, dass jeder der Auto fährt sowas haben muss. Eben damit 1. der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt und 2. der Schädiger sich eben nicht mit solchen Forderungen auseinandersetzen muss.
Kaputtgemacht wurde das funktionierende System durch Preisdumping der Versicherer um neue Kunden zu angeln. Dann hat man irgendwann gemerkt, dass man mit Beitragsdumping seine Kosten nicht decken kann, also musste man sich Wege ausdenken Kosten zu senken.
Was dabei rauskommt ist sowas.
Schadenabwehr ist erstmal im Sinne aller versicherten, denn das zahlt jeder mit. Schau mal woher die Idee einer Versicherung kommt. Such dazu gerne auch nach dem Begriff Brandkassen. In diesem Falle wäre für mich aber die Sache auch klar, dass hier reguliert werden muss. Ob die Vermietung bei dir dann noch Geld holt, musst du deinem Vertrag mit der Vermietung entnehmen. Wer hier definitiv nicht zahlen muss, ist die Kasko des geschädigten. Das wäre ja auch noch schöner 😁
Wenn die die Kaskoversicherung beim Sturmrisiko des Geschädigten in Anspruch genommen wird, hat sie gemäß AKB die Ansprüche des Versicherungsnehmers zu regulieren.
Danach wird die Regressmöglichkeit gegenüber dem H-Versicherer geprüft.
Ich würde in solchen Fällen immer den Weg des geringsten Widerstands wählen.
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Als Geschädigter hat man hier an sich die Wahl, ob man den Schädiger oder die Versicherung verklagt. Typischer Weise gleich beide. Darum sollte der TE noch einmal schauen, ob nicht die Versicherung auch verklagt wurde. Sollte es so sein, dann sollte man auf die Versicherung zugehen. Die haben dafür auch ihre eigenen Anwälte, die dann auch im eigenen Namen agieren. Wirklich tätig werden muss man, wenn man wirklich nur allein verklagt wird (ist eher untypisch, denn die andere Seite weiß ja nicht, ob es beim TE was zu holen gibt). Dann sollte man einen Anwalt aufsuchen.
Größe Vermieter haben doch gar keinen "Versicherer", sondern sind "Selbstversicherer". Ob es sich um einen solchen handelt, wissen wir nicht.
Zitat:
@situ schrieb am 24. Januar 2022 um 17:23:42 Uhr:
Größe Vermieter haben doch gar keinen "Versicherer", sondern sind "Selbstversicherer". Ob es sich um einen solchen handelt, wissen wir nicht.
Da irrst du.
Die meisten Vermieter verzichten aus Kostengründen auf eine Kaskoversicherung und tragen das Risiko selbst.
Bei der KFZ Haftpflicht besteht da für Vermieter keine Möglichkeit. 🙂