Ich finde leider zu dieser häufigen Frage nichts passendes... Mir ist im Mai auf einem Parkplatz die Autotür beim Einsteigen gegen ein nebenstehendes Fahrzeug geschlagen. Es herrschte Sturm. Ich habe wirklich versucht die Tür fest zu halten. Da es ein Mietwagen war habe ich die Polizei hinzugerufen. Die Versicherung der Vermietfirma lehnt nun den Schadensausgleich wegen unabwendbarkeit ab. Meine Haft- und Rechtschutzversicherung fühlen sich auch nicht zuständig KFZ ausgeschlossen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Schaden schon längst beglichen worden ist und habe nun letzte Woche eine Klage zugestellt bekommen. 4000,- Euro sollen nun von mir beglichen werden. Wie ist das bei höherer Gewalt? Muss da nicht jeder Teilnehmer seinen eigenen Schäden selber begleichen, also evtl. müsste die Kaskoversicherung vom Unfallgegner
zahlen? Oder bin ich als Verursacher komplett in Regress nehmbar. Bin ganz schön fertig deswegen. Wär toll mir gibt jemand einen Tip.